1103 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1020/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinfachung des nationalen Fremdenrechts

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das österreichische Fremdenrecht ist auf Grund der großen Anzahl schwer verständlich formulierter Gesetzen und Verordnungen unübersichtlich und kompliziert geworden. Alleine das Asylgesetz wurde seit 2006 elf Mal geändert, die zwölfte Novellierung steht bevor. Die fremdenrechtlichen Änderungen sind oft nur anlassbezogen und lassen eine langfristige Perspektive vermissen, weshalb aktuell ein komplexes System besteht, das nicht mehr überschaubar ist.

Die folgende Aufzählung ist nicht erschöpfend, sondern listet die im fremdenrechtlichen Zusammenhang relevantesten Gesetze und Verordnungen auf: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Fremdenpolizeigesetz, Asylgesetz, BFA-Verfahrensgesetz, BFA-Einrichtungsgesetz, Grundversorgungsgesetz-Bund, Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Integrationsvereinbarungs-Verordnung und Staatsbürgerschaftsgesetz. Zudem von Bedeutung sind die allgemeinen Verwaltungsgesetze wie das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Verwaltungsgerichtsgesetz und das Zustellgesetz.

Hinzu kommen europarechtliche und völkerrechtliche Bestimmungen, zu deren Einhaltung Österreich ebenso verpflichtet ist. Auf europäischer Ebene hat man sich im Rahmen des gemeinsamen Asylsystems auf die Richtlinie für die Anerkennung für Drittstaatsangehörige, die Aufnahmerichtlinie, die Verfahrensrichtlinie, die Dublin III-Verordnung und die EURODAC-Verordnung geeinigt. Völkerrechtlich binden Österreich auch die UN-Menschenrechtscharta und die Genfer Flüchtlingskonvention.

Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), spricht hinsichtlich des österreichischen Fremdenrechts von einer "Gesetzesmaterie, die selbst für Experten oft nicht mehr verständlich ist". Die aktuelle Situation widerspreche dem Prinzip der Rechtssicherheit (vgl. derStandard 12.03.2015).“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 7. Mai 2015, 17. Februar 2016, 14. April 2016 und 25. April 2016 in Verhandlung genommen.

 

An der Debatte am 7. Mai 2015 beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten
Dr. Nikolaus Scherak der Abgeordnete Rudolf Plessl.

Die Verhandlungen über den Entschließungsantrag wurden vertagt.

 

Bei der Wiederaufnahme am 17. Februar 2016 meldeten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordneten Christoph Hagen, Mag. Michael Hammer,
Mag. Alev Korun, Mag. Gernot Darmann, Dr. Nikolaus Scherak und Mag. Günther Kumpitsch sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner zu Wort.

Die Verhandlungen über den Entschließungsantrag wurden wiederum vertagt.

 

Bei den wiederaufgenommenen Verhandlungen am 14. April 2016 beteiligten sich die Abgeordneten Werner Amon, MBA, Mag. Alev Korun, Christoph Hagen, Mag. Gernot Darmann, Dr. Peter Pilz, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Albert Steinhauser und die Bundesministerin für Inneres
Mag. Johanna Mikl-Leitner.

Die Verhandlungen über den Entschließungsantrag wurden wieder vertagt.

 

Bei den wiederaufgenommenen Verhandlungen am 25. April 2016 meldeten sich die Abgeordneten Jürgen Schabhüttl, Mag. Alev Korun, Werner Amon, MBA, Mag. Gernot Darmann,
Mag. Nikolaus Alm, Christoph Hagen, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser und Dr. Peter Pilz sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka zu Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, T).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 04 25

                              Mag. Nikolaus Alm                                                                   Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann