Vorblatt
Ziel(e)
- Schaffung von Anreizen für ein verbessertes Risikomanagement in der Landwirtschaft durch leistbaren Versicherungsschutz für Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) – umfassende Ernteversicherung.
- Verwaltungsvereinfachung bei Abwicklung der Schäden im Vermögen Privater – Streichung der Dreijahresfrist.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Erweiterung der derzeitigen öffentlichen Prämienzuschüsse – für Hagel und Frost – auf weitere wesentliche Elementarversicherungsprämien: Für Schäden nach ungünstigen Witterungsverhältnissen, d.s. Dürre, Stürme, starke oder anhaltende Regenfälle.
- Streichung der Frist für Antragstellung bezüglich Schäden im Vermögen Privater.
Wesentliche Auswirkungen
Durch die Bezuschussung der Versicherungsprämien auf weitere wesentliche Schadereignisse wird der Versicherungsschutz in der Landwirtschaft ausgeweitet und attraktiver gestaltet, wodurch die Teilnahme der Landwirtinnen und Landwirte deutlich erhöht wird. Durch einen erhöhten Durchversicherungsgrad werden Maßnahmen im Hinblick auf die Abfederung von Schäden auf Grund von Wetterunbilden obsolet.
Durch die Streichung der Frist für die Antragstellung bezüglich Schäden im Vermögen Privater wird das Verfahren an jenes bezüglich Schäden im Vermögen des Bundes, der Länder und Gemeinden angeglichen, wo es keine Fristen für die Antragstellung bezogen auf das Schadereignis gibt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Versicherungsprämien in Höhe von je 25% seitens des Bundes und der Länder.
Zukünftig sind Entschädigungszahlungen aus dem Katastrophenfonds für diese Schadereignisse ausgeschlossen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Nettofinanzierung Bund |
‑5.600 |
‑7.100 |
‑8.400 |
‑8.400 |
‑8.400 |
Nettofinanzierung Länder |
‑5.600 |
‑7.100 |
‑8.400 |
‑8.400 |
‑8.400 |
Nettofinanzierung Gesamt |
‑11.200 |
‑14.200 |
‑16.800 |
‑16.800 |
‑16.800 |
Auswirkungen auf Unternehmen:
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.
Landwirtinnen und Landwirte profitieren von der jährlichen Transfersumme, die vom Bund und von den Ländern auf die geleisteten Versicherungsprämien – insgesamt 50 % – aufgebracht werden.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen entsprechen den einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union (insbesondere basierend auf den Rahmenregelungen für staatliche Beihilfen).
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Erweiterung der derzeitigen öffentlichen Prämienzuschüsse auf weitere wesentliche Elementarversicherungsprämien
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
|
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Landwirtinnen und Landwirte sind von der Zunahme von Wetterextremen massiv betroffen. Das Jahr 2015 hat dies zuletzt deutlich aufgezeigt: Hitze und Dürre haben die Landwirtschaft in Österreich stark beeinträchtigt.
Im Rahmen des österreichischen Agrarversicherungssystems sind die wesentlichen Risiken in der Landwirtschaft versicherbar. Derzeit werden die Prämien für die Risiken Hagel und Frost mit je 25% durch den Bund (Katastrophenfonds) und durch die einzelnen Länder öffentlich bezuschusst.
Bei größeren Schadereignissen, insbesondere infolge von Dürrekatastrophen, wurden in den letzten Jahren die finanziellen Auswirkungen für die Landwirtinnen und Landwirte teilweise durch öffentliche Mittel (insbesondere aus dem Katastrophenfonds) ex-post abgefedert.
Durch die Novelle des Katastrophenfondsgesetzes 1996 und des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes soll den Landwirtinnen und Landwirten der Anreiz geboten werden, verstärkt Eigenvorsorge gegen Schadensfälle durch Elementarereignisse zu betreiben und sich selbst gegen Risiken – d.s. Hagel und Frost, ungünstige Witterungsverhältnisse (Dürre, Stürme, starke oder anhaltende Regenfälle) – abzusichern.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Bei Nichtrealisierung des Vorhabens ist mit keiner Steigerung des Durchversicherungsgrades, vor allem gegen Dürre, zu rechnen. Ein Auftreten von massiven Schadereignissen wird dazu führen, dass weiterhin Entschädigungen in nicht absehbarer Höhe aus dem Katastrophenfonds zu leisten sein werden.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018
Evaluierungsunterlagen und -methode: Darstellung der Steigerung des Durchversicherungsgrades prozentuell und absolut in Flächen- und Teilnehmerzahlen.
- Daten: Versicherte Flächen, Anzahl der Versicherungsnehmer
- Organisatorische Maßnahmen: Datenbeschaffung und Auswertung
Ziele
Ziel 1: – Schaffung von Anreizen für ein verbessertes Risikomanagement in der Landwirtschaft durch leistbaren Versicherungsschutz für Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) – umfassende Ernteversicherung.
Beschreibung des Ziels:
Zielsetzung ist die Schaffung von Anreizen, damit den Landwirtinnen und den Landwirten verstärkt die Möglichkeit geboten wird, leistbare Risikovorsorge zu betreiben. Österreich ist aufgrund der topographischen Bedingungen besonders stark durch extreme Wetterverhältnisse betroffen. In den alpinen Regionen wird ein erhöhter Temperaturanstieg als in anderen Regionen Europas prognostiziert. Auch weltweit ist ein Trend zu umfassenden auf PPP basierenden Ernteversicherungssystemen erkennbar.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Öffentliche Bezuschussung der Versicherungsprämien bei Risiken Hagel und Frost; in den letzten Jahren: Einzelmaßnahmen bei Auftreten anderer Schadereignisse (vorwiegend Dürre) zur ex-post Schadensabfederung vorwiegend aus Mitteln des Katastrophenfonds. Anteil der elementarversicherten Fläche 2015 (664.067 ha) an der landwirtschaftlichen Nutzfläche 2013 (2.728.558 ha) = 24%. Anteil der elementarversicherten Betriebe 2015 (44.211) an der Gesamtheit der Betriebe mit landwirtschaftlich genutzter Fläche im Jahr 2013 (146.100) = 30%. |
Erhöhung des Anteils der versicherten Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie des Anteils der versicherten Betriebe an der Gesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe im Vorhaben; keine weiteren Maßnahmen für Dürre aus dem Katastrophenfonds. |
Ziel 2: Verwaltungsvereinfachung bei Abwicklung der Schäden im Vermögen Privater – Streichung der Dreijahresfrist.
Beschreibung des Ziels:
Die gemäß § 3 Z 3 lit. a des Katastrophenfondsgesetzes 1996 bestehende Ordnungsfrist soll zur Erreichung einer Verwaltungsvereinfachung entfallen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anträge der Länder auf Gewährung von Fondsmitteln sind binnen 3 Jahren ab Schadensereignis einzubringen. Rund 10 Anträge werden gemäß dieser Frist gestellt. |
Verfahren auf Fristverlängerung werden nicht mehr durchgeführt. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Erweiterung der derzeitigen öffentlichen Prämienzuschüsse auf weitere wesentliche Elementarversicherungsprämien.
Beschreibung der Maßnahme:
Das österreichische Agrarversicherungssystem basiert zum Teil auf einem Public Private Partnership (PPP) Modell. Die Versicherungsprämien der Landwirtinnen und Landwirte für die Risiken Hagel und Frost werden bereits mit je 25% durch den Bund und durch die einzelnen Länder gefördert. Dieses System existiert bereits seit dem Beitritt Österreichs zur EU basierend auf den Rahmenregelungen für staatliche Beihilfen. Analog dazu erfolgt die Bezuschussung gegen weitere wesentliche Schadensrisiken, wie Dürre.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Öffentliche Bezuschussung der Versicherungsprämien bei den Risiken Hagel und Frost. |
Erweiterung der öffentlichen Bezuschussung der Versicherungsprämien auf weitere wesentliche Schadensrisiken nach ungünstigen Witterungsverhältnissen für landwirtschaftliche Kulturen. |
Maßnahme 2: Streichung der Frist für Antragstellung bezüglich Schäden im Vermögen Privater.
Beschreibung der Maßnahme:
Gemäß § 3 Z 3 lit. a des Katastrophenfondsgesetzes 1996 sind Anträge auf Gewährung von Fondsmittel für die finanzielle Hilfe zur Beseitigung außergewöhnlicher Schäden nach Naturkatastrophen im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften ("Schäden im Privatvermögen") vom Land innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren, gerechnet vom Tag, an dem der einzelne Schadensfall eingetreten ist, einzubringen. Diese Frist für die Antragsstellung durch die Länder beim Bundesministerium für Finanzen ist zu unterscheiden von den Fristen, die in den Richtlinien der Länder für Anträge der Geschädigten vorgesehen werden.
Bei der Dreijahresfrist handelt es sich um eine Ordnungsfrist, von der in begründeten Einzelfällen abgesehen werden kann. Bei Schäden im Vermögen der Länder und Gemeinden ist eine derartige Frist nicht vorgesehen, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann diese Frist auch bei Schäden im Privatvermögen entfallen. Für die Budgetplanung ist eine derartige Frist nicht erforderlich, weil das Bundesministerium für Finanzen bei größeren Katastrophen ohnehin auch ohne formellen Antrag von den Ländern über die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen informiert wird.
Umsetzung von Ziel 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anträge der Länder auf Gewährung von Fondsmitteln sind binnen 3 Jahren ab Schadensereignis einzubringen. Danach ist ein begründeter Antrag auf Fristverlängerung zu stellen und ein entsprechendes Verfahren durchzuführen. |
Verfahren auf Fristverlängerung werden nicht mehr durchgeführt. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen |
11.200 |
14.200 |
16.800 |
16.800 |
16.800 |
davon Bund |
5.600 |
7.100 |
8.400 |
8.400 |
8.400 |
davon Länder |
5.600 |
7.100 |
8.400 |
8.400 |
8.400 |
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Transferaufwand |
5.600 |
7.100 |
8.400 |
8.400 |
8.400 |
Aufwendungen gesamt |
5.600 |
7.100 |
8.400 |
8.400 |
8.400 |
– Finanzierungshaushalt
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen |
5.600 |
7.100 |
8.400 |
8.400 |
8.400 |
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Transferkosten |
5.600 |
7.100 |
8.400 |
8.400 |
8.400 |
Kosten gesamt |
5.600 |
7.100 |
8.400 |
8.400 |
8.400 |
Die Länder beteiligen sich im gleichen Ausmaß wie der Bund an der Förderung der Versicherungsprämien.
– Budgetäre Auswirkungen
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Ausgaben |
5.600 |
7.100 |
8.400 |
8.400 |
8.400 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.
Erläuterung:
Vom Vorhaben sind landwirtschaftliche Betriebe betroffen, die jedoch nicht mit einem wesentlichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet werden; der Abschluss einer Versicherung stellt keinen Verwaltungsaufwand dar.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen.
Erläuterung
Die Transfersumme liegt zwar über 2,5 Mio. €, jedoch ist kein Geschlecht unterrepräsentiert, da kein Geschlecht mit unter 30% vertreten ist.
Unternehmen
Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur
Landwirtinnen und Landwirte profitieren von der jährlichen Transfersumme (50% Verbilligung der Versicherungsprämie), die vom Bund und von den Ländern zu gleichen Teilen aufgebracht werden.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
5.600 |
7.100 |
8.400 |
8.400 |
8.400 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
gem. BFRG/BFG |
44.02.01 Katastrophenfonds, variabel |
|
5.600 |
7.100 |
8.400 |
8.400 |
8.400 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung erfolgt in der UG 44 aus dem Katastrophenfonds.
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Körperschaft |
in Tsd. € |
VBÄ |
in Tsd. € |
VBÄ |
in Tsd. € |
VBÄ |
in Tsd. € |
VBÄ |
in Tsd. € |
VBÄ |
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Länder |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
GESAMTSUMME |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Der Personalaufwand wurde mit 5 Stunden angenommen, siehe nachstehende Tabelle, und beträgt unter 1.000 Euro, sodass in dieser Tabelle der Wert: 0 ausgewiesen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gemäß der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
|
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Maßnahme / Leistung |
Körper-schaft |
Verwgr. |
Fallzahl |
Zeit in h |
Fallzahl |
Zeit in h |
Fallzahl |
Zeit in h |
Fallzahl |
Zeit in h |
Fallzahl |
Zeit in h |
Entgegennahme Aufstellung ÖHV |
Bund |
VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1 |
1 |
5,0 |
1 |
5,0 |
1 |
5,0 |
1 |
5,0 |
1 |
5,0 |
|
Länder |
VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1 |
1 |
5,0 |
1 |
5,0 |
1 |
5,0 |
1 |
5,0 |
1 |
5,0 |
Der Personalaufwand wurde mit 5 Stunden angenommen, siehe nachstehende Tabelle, und beträgt unter 1.000 Euro, sodass in dieser Tabelle der Wert: 0 ausgewiesen wird.
ab 2016: Die Entgegennahme der Dokumente der ÖHV zur Evaluierung findet 1 x jährlich statt und verursacht den Arbeitsaufwand von weniger als einem Arbeitstag.
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
104 |
106 |
108 |
110 |
113 |
Länder |
104 |
106 |
108 |
110 |
113 |
GESAMTSUMME |
208 |
212 |
216 |
220 |
226 |
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Körperschaft |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
5.600.000 |
7.100.000 |
8.400.000 |
8.400.000 |
8.400.000 |
Länder |
5.600.000 |
7.100.000 |
8.400.000 |
8.400.000 |
8.400.000 |
GESAMTSUMME |
11.200.000 |
14.200.000 |
16.800.000 |
16.800.000 |
16.800.000 |
Transferaufwand: 2016 betragen die Bundesmittel (Katastrophenfond) rd. 5,6 Mio. €, 2017 rd. 7,1 Mio. €, 2018 rd. 8,4 Mio. €, 2019 rd. 8,4 Mio. € und 2020 rd. 8,4 Mio. €. Von den Ländern wird jährlich ein entsprechender Betrag zur Verfügung gestellt. Die benötigten Mittel für die Jahre ab 2019 werden auf Grundlage der Evaluierung genauer abgeschätzt werden können.
Vorhaben:
- Die Elementarversicherungen bestehen aus mehreren Bausteinen, wie Frost-, Hagel, Sturm- und Dürredeckungen sowie Deckung für Schäden nach starken oder anhaltenden Regenfällen an landwirtschaftlichen Kulturen.
- Die Kalkulationsgrundlagen basieren auf Kalkulationsgrundlagen der Österreichischen Hagelversicherung.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Verwaltungs- kosten |
Verwaltungskosten für Unternehmen |
Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Direkte Leistungen |
- Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung) - Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1563619947).