Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Bekämpfung der Schwarzarbeit und Stärkung der redlichen Wirtschaft

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Förderung von Handwerkerleistungen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Es sind Fördermittel in Höhe von (einschließlich Verwaltungskosten) bis zu 40 Mio. Euro für die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen. Die Vollzugskosten für die Abwicklungsstelle liegen aufgrund bisheriger Erfahrungen bei rund 4,5 % des Fördervolumens.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

‑20.000

‑20.000

0

0

0

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen:

Das Vorhaben führt insgesamt zu einer Belastung von rund 16.667 Stunden und einer Belastung hinsichtlich direkter Kosten in Höhe von rund € 0,- pro Jahr.

Mit der Antragstellung ist ein gewisser Verwaltungsaufwand für die Förderwerber/innen (z.B. Mieter) verbunden. Nachdem es bereits eine Förderaktion "Handwerkerbonus" gab, kann mit kostenreduzierenden Erfahrungseffekten gerechnet werden. Zudem ist als Folge der Registrierkassenpflicht nunmehr auch ein der Bundesabgabenordnung entsprechender Beleg als Zahlungsnachweis ausreichend.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die direkte Ausweitung der Investitionen im Volumen der maximalen Förderungssumme induziert positive Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte. Die Wesentlichkeitsschwelle wird jedoch nur bei einer Fortführung im Jahr 2017 überschritten. Da dieser Fall unter der im Gesetz normierten Bedingung eintreten kann, wird er hier zur Vollständigkeit dargestellt. Beschränkt sich der Handwerkerbonus auf das Jahr 2016 mit einem Bruttovolumen von höchstens 20 Mio. Euro, treten keine wesentlichen Auswirkungen im Sinne der WFA auf.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen (Novelle 2016)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Schwarzarbeit und eine angespannte Situation im Bausektor sind weiterhin eine wirtschaftspolitische Herausforderung. Mit der vorgesehenen bedingten Verlängerung der Förderung von Handwerkerleistungen soll die redlichen Wirtschaft weiter gestärkt und die Schwarzarbeit im Bereich von Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich weiter bekämpft werden. Mit dem direkten Bezug zur wirtschaftlichen Entwicklung wird eine Fortführung im Jahr 2017 nur bei konjunkturpolitscher Notwendigkeit schlagend. Damit ist ein präziser und antizyklischer Einsatz des Förderinstruments sichergestellt.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Kein Beitrag zur Eindämmung der Schwarzarbeit

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluierung soll 5 Jahre nach Beginn der Verlängerung des Handwerkerbonus durchgeführt werden. Als Grundlage sollen weiterhin Daten der Statistik Austria zum Index der Beschäftigten gemäß ÖNACE 2008 im Bereich F (Bau) herangezogen werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Bekämpfung der Schwarzarbeit und Stärkung der redlichen Wirtschaft

 

Beschreibung des Ziels:

Mit der Förderung von Handwerkerleistungen soll die Schwarzarbeit bekämpft und die redliche Wirtschaft gestärkt werden. Aufgrund der spezifischen Ausrichtung der Förderung (siehe Maßnahmenbeschreibung) sollen Mitnahmeeffekte gering gehalten werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Index der Beschäftigten insgesamt gemäß ÖNACE 2008 im Bereich F (Bau) lag im Juni 2015 bei 104,5.

Index der Beschäftigten insgesamt gemäß ÖNACE 2008 im Bereich F (Bau) soll gegenüber Juni 2015 angestiegen sein.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Förderung von Handwerkerleistungen

Beschreibung der Maßnahme:

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20% der förderbaren Kosten, die in Zusammenhang mit einer förderbaren Leistungen stehen. Der Zuschuss ist pro Förderungswerber und Jahr dahingehend beschränkt, dass maximal 3 000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) an förderbaren Kosten geltend gemacht werden können. Somit beträgt die maximal ausschöpfbare Förderung pro Jahr und Förderungswerber 600 Euro. Insgesamt sollen für diese Förderungen (einschließlich Verwaltungskosten) Mittel im Ausmaß von bis zu 40 Mio. Euro für die Jahre 2016 und 2017 zur Verfügung stehen. Die Fortführung im Jahr 2017 ist jedoch von der tatsächlichen konjunkturpolitischen Notwendigkeit abhängig.

 

Gegenstand der Förderung soll weiterhin der Bereich der Wohnbaurenovierung, Wohnbauerhaltung und Wohnbaumodernisierung sein, wenn die betroffenen Gebäudeteile eigenen Wohnzwecken des Förderungswerbers (Eigentümer, Mieter) im Inland dienen.

Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit ist unter anderem, dass die Maßnahmen durch Unternehmen erbracht werden, die zur Ausübung von reglementierten Gewerben befugt sind. Weiters muss über die Erbringung der Leistung eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausgestellt werden, in der die auf die reine Arbeitsleistung (und die Fahrkosten) entfallenden Kosten gesondert ausgewiesen werden.

Ein Förderungsansuchen kann nur von natürlichen Personen gestellt werden. Die beantragte Förderung und das Vorliegen der Voraussetzungen soll durch eine Abwicklungsstelle überprüft werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Transferaufwand

20.000

20.000

0

0

0

Aufwendungen gesamt

20.000

20.000

0

0

0

 

Für die Jahre 2016 und 2017 beträgt das Förderbudget inklusive Verwaltungskosten bis zu 40 Mio. Euro, die Fortführung im Jahr 2017 ist jedoch von der tatsächlichen konjunkturpolitischen Notwendigkeit abhängig.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Zeit (in h)

Kosten (in Tsd. €)

1

Ansuchen auf Förderung

§ 2 in Verbindung mit §§ 3 und 8

16.667

0

 

Unter der Annahme der vollen Ausschöpfung des zur Verfügung gestellten Budgetvolumens ist jährlich mit rund 40.000 Anträgen zu rechnen.

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.

 

Erläuterung:

Unternehmen müssen bei der Rechnungsausstellung im Zusammenhang mit förderbaren Handwerksleistungen darauf achten, dass die Kosten für die reine Arbeitsleistung und die Fahrtkosten gesondert ausgewiesen sind. Dies geschieht großteils schon bisher, sodass keine wesentlichen zusätzlichen Verwaltungskosten zu erwarten sind.

 

Unternehmen

 

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.

 

Erläuterung

Hauptbetroffen von der Maßnahme sind voraussichtlich Klein- und Mittelbetriebe, die dadurch mit Umsatzzuwächsen rechnen können.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen

Es gibt einen Nettotransfer des Staates an die Haushalte. Definitionsgemäß muss der gesamte Transfer von den Haushalten ausgegeben werden, es ist daher mit positiven Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten zu rechnen. Es werden keine sonstigen Investitions-, Fiskal- oder Konsumeffekte berücksichtigt.

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2016

2017

2018

2019

2020

Investitionen privat

Wohnbau

20,0

20,0

0,0

0,0

0,0

Gesamtinduzierte Nachfrage

20,0

20,0

0,0

0,0

0,0

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2016

2017

2018

2019

2020

Wertschöpfung in Mio. €

25

28

5

3

2

Wertschöpfung in % des BIP

0,01

0,01

0,00

0,00

0,00

Importe *)

7

8

1

1

1

Beschäftigung (in JBV)

400

449

75

42

22

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Mit der geplanten Maßnahme stehen positive Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte in Verbindung.

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Verbesserung der Nachfragebedingungen für KMU

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

 

Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2016

2017

2018

2019

2020

unselbständig Beschäftigte

342

384

65

36

19

                davon 15 bis unter 25 Jahre

57

63

8

4

1

                davon 25 bis unter 50 Jahre

209

233

36

18

7

                davon 50 und mehr Jahre

76

88

21

14

10

selbständig Beschäftigte

58

65

10

6

3

Gesamt

400

449

75

42

22

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

ansteigend

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

20.000

20.000

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

gem. BFRG/BFG

15.01.01 Zentralstelle

 

20.000

20.000

0

0

0

 

Erläuterung der Bedeckung

Es ist vorgesehen die Bedeckung aus der UG 15 vorzunehmen

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

20.000.000

20.000.000

0

0

0

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Förderung Handwerkerbonus

Bund

1

20.000.000

1

20.000.000

0

0

0

0

0

0

 

Für die Jahre 2016 und 2017 beträgt das Förderbudget inklusive Verwaltungskosten bis zu 40 Mio. Euro, die Fortführung im Jahr 2017 ist jedoch von der tatsächlichen konjunkturpolitischen Notwendigkeit abhängig.


Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Ansuchen auf Förderung

§ 2 in Verbindung mit §§ 3 und 8

geänderte IVP

National

16.667

0

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Ein Ansuchen auf Förderung kann nur für Arbeitsleistungen in Zusammenhang mit dem vom Förderungswerber für eigene Wohnzwecke genutzten Wohnraum im Inland gestellt werden. Dabei müssen Nachweise, insb. hinsichtlich Inanspruchnahme der Arbeitsleistung und Fördervoraussetzungen, erbracht werden.

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Nein. Es steht kein adäquates Internetportal zur Verfügung. Der Aufbau eines solchen würde über höhere Verwaltungskosten die effektive Fördersumme reduzieren. Alle Informationen und Unterlagen können jedoch weiterhin auf einer zentralen Homepage heruntergeladen werden.

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Ja

 

Personengruppe 1: Förderwerberin/Förderwerber

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Informationen und Formulare einholen

40.000

00:05

0,00

3.333

0

Verwaltungstätigkeit 2: Unterlagen für den Antrag einholen

40.000

00:05

0,00

3.333

0

Verwaltungstätigkeit 3: Formular ausfüllen

40.000

00:10

0,00

6.667

0

Verwaltungstätigkeit 4: Antrag einbringen

40.000

00:05

0,00

3.333

0

 

Quelle für Fallzahl: Schätzung auf Basis des Fördervolumens

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Erfahrungswerte aufgrund der bisherigen Förderaktion


Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Unternehmen

Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr

Unternehmen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1500849188).