Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Inanspruchnahme des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes und Erhöhung der Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld

-       Steigerung der Anzahl jener Väter, die sich nach der Geburt der Familienzeit widmen

-       Finanzielle Verbesserung für Alleinerziehende

-       Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Einführung eines Familienzeitbonus

-       Umwandlung des derzeitigen Kinderbetreuungsgeldes mit seinen 4 Pauschalvarianten in ein Kinderbetreuungsgeld-Konto

-       Einführung eines Partnerschaftsbonus

-       Gleichzeitiger Bezug von KBG durch beide Elternteile für bis zu 31 Tage möglich

-       Verlängerung der Anspruchsdauer bei Härtefällen von 2 auf 3 Monate

-       Anhebung der Einkommensgrenze für den Anspruch auf Härtefälleverlängerung

-       Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die vorliegende Novelle hat sowohl Auswirkungen auf den Bundeshaushalt als auch geringe Auswirkungen auf die Sozialversicherungsträger.

 

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

‑5.500

‑31.996

‑71.707

‑38.075

‑17.450

Nettofinanzierung SV-Träger

0

1.890

2.280

2.280

2.280

Nettofinanzierung Gesamt

‑5.500

‑30.106

‑69.427

‑35.795

‑15.170

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen:

Das Vorhaben führt insgesamt zu einer Belastung von rund 17.440 Stunden und einer Belastung hinsichtlich direkter Kosten in Höhe von rund € 0,- pro Jahr.

Der Familienzeitbonus ist mittels eigenem Formular zu beantragen und an bestimmte Anspruchsvoraussetzungen geknüpft.

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Mit den vorliegenden Verbesserungen wird eine weitere Erhöhung der Väterbeteiligung erwartet.

Dadurch soll auch eine partnerschaftlichere Aufteilung der Kinderbetreuung mit positiven Auswirkungen auf das Erwerbsleben der Frauen forciert werden.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die neugeschaffenen Bestimmungen stehen in Einklang mit den Vorschriften der Europäischen Union. Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ABl. Nr. L 166 vom 30.04.2004 S 1. Diesbezügliche Verbesserungen führen in jenen Fällen, in denen Österreich zum Export der Familienleistungen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet ist, zu positiven Auswirkungen auf die betroffenen Familien und damit auf den Wirtschaftsstandort des Wohnstaates der Familien. Der Familienzeitbonus ist eine Vaterschaftsleistung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. In jenen Fällen, in denen die Familie im Ausland wohnt, der Vater in Österreich arbeitet und es zu einem Export dieser Vaterschaftsleistung kommt, führt dies zu positiven Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort des Wohnstaates der Familie.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz - FamZeitbG) erlassen wird, sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern- Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz,das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden

 

Einbringende Stelle:

BMFJ

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

-       Derzeit erhalten dauerhaft erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt eines Kindes für einen Monat intensiv und ausschließlich der Familie widmen und dazu ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, in dieser Zeit keine finanzielle Unterstützung.

-       Mit dem derzeitigen Pauschalsystem im Kinderbetreuungsgeldgesetz steht allen Eltern ein relativ starres Modell mit 4 Bezugsvarianten zur Verfügung.

-       Die derzeitige Langvariante 30 plus 6 ist bei Beteiligung beider Elternteile mit einem Tagsatz von 14,53 Euro deutlich höher dotiert als die Kurzvarianten im Pauschalsystem, wo etwa bei der Variante 12 plus 2 ein Tagsatz von 33 Euro zur Verfügung steht

-       Es bestehen nicht genügend Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung.

-       Derzeit können die Eltern anlässlich eines erstmaligen Wechsels bei der Karenz zwar eine einmonatige Überlappung der Karenz in Anspruch nehmen, KBG kann aber in keinem Fall gleichzeitig bezogen werden.

-       Alleinerziehende Elternteile, die sich beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes nicht abwechseln können, sind manchmal finanziell in Härtesituationen.

-       Ein veraltetes Familienbeihilfenverfahren entspricht nicht mehr den technischen Standards und ist längerfristig nicht mehr wartbar.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne Novelle würde sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht verbessern, da die Mütter weiterhin die Hauptlast der Betreuungspflichten tragen würden, durch die derzeitige Langvariante weniger Anreize für einen beruflichen Wiedereinstieg anfielen und sie daher am Arbeitsmarkt benachteiligt blieben.

 

Es bestehen daher keine Alternativen zur vorgeschlagenen Änderung.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Nach Vollausbau des KBG-Kontos (3 Jahre nach Einführung) werden anhand der statistischen Daten, die gemäß § 36 KBGG laufend erhoben werden, die Zunahme der Väterbeteiligung, die Inanspruchnahme des Partnerschaftsbonus, die Inanspruchnahme des Familienzeitbonus sowie die Zahlen zu den Härtefälleverlängerungen evaluiert.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Inanspruchnahme des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes und Erhöhung der Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld

 

Beschreibung des Ziels:

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll verbessert werden, indem den Eltern mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme des KBG gegeben und die Partnerschaftlichkeit gefördert wird.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Väterbeteiligung bei den Pauschalvarianten beträgt im Schnitt 15,7%.

Die Väterbeteiligung wird erhöht und beträgt im Zusammenwirken mit den anderen Maßnahmen beim KBG-Konto im Schnitt 30%.

 

Ziel 2: Steigerung der Anzahl jener Väter, die sich nach der Geburt der Familienzeit widmen

 

Beschreibung des Ziels:

Väter sollen ermutigt werden, sich unmittelbar nach der Geburt intensiv einer Familienzeit zu widmen und dazu ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mangels finanziellem Anreiz setzen Väter nach der Geburt ihre Erwerbstätigkeit fort.

Rd 32.800 Väter jährlich unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit und erhalten den Familienzeitbonus während dieser Familienzeit.

 

Ziel 3: Finanzielle Verbesserung für Alleinerziehende

 

Beschreibung des Ziels:

Alleinerziehenden soll, da sie sich bei der Kinderbetreuung bzw. beim KBG- Bezug nicht mit dem anderen Elternteil abwechseln können, in besonderen Härtefällen die Möglichkeit gegeben werden, diesen Ausfall teilweise zu kompensieren.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit können nur 40 Alleinerziehende ein verlängertes Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Es beziehen jährlich ca 2250 Alleinerziehende ein verlängertes Kinderbetreuungsgeld und können dadurch den Ausfall des 2. Elternteils teilweise kompensieren

 

Ziel 4: Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens

 

Beschreibung des Ziels:

Das derzeit laufende Familienbeihilfenverfahren stammt aus dem Jahr 1993. Es entspricht daher nicht mehr den neueren technischen Standards, ist mit anderen Verfahren in der Finanzverwaltung nicht mehr kompatibel und längerfristig nicht mehr wartbar.

Es ist daher dringend notwendig, das Familienbeihilfenverfahren zu modernisieren.

Dadurch wird es der Finanzverwaltung ermöglicht, Bürger/innen mit einem modernen Verfahren effizienter zu servicieren. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass im Familienbeihilfenverfahren weit über 3 Millionen Personen gespeichert sind, die davon profitieren werden.

Folgende Ziele werden insbesondere verfolgt:

 

.        Optimierung der Prozessabläufe durch weitgehende Automatisierung

.        Verhinderung von Manipulationen und Optimierung der laufenden Anspruchsüberprüfung durch Qualitätsverbesserung mit Implementierung einer wirksamen Risikoanalyse

.        Frühzeitiges Erkennen von Risikofaktoren, um Rückforderungen zu reduzieren

.        Senkung von Verwaltungskosten durch Einsparung manueller Bearbeitungsschritte

.        Wegfall von Behördengängen und daher Zeitersparnis für die Bürger/innen durch Nutzung interner und externer Datenquellen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit gibt es einen Rückforderungsbetrag von insgesamt rund 33 Millionen € im Jahr.

Der Rückforderungsbetrag ist um 30 % vermindert.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Einführung eines Familienzeitbonus

Beschreibung der Maßnahme:

Dauerhaft erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt eines Kindes für eine bestimmte Zeit intensiv und ausschließlich der Familie widmen, erhalten eine finanzielle Unterstützung in Form eines Bonus. Anspruch auf den Bonus besteht dann, wenn der Vater in den 182 Tagen vor Bezugsbeginn eine durchgehende (mit Ausnahme von einer Unterbrechung von maximal 14 Tagen), sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt hat und sich der Vater für den Zeitraum des Bezuges des Bonus ausschließlich der Familie (Säugling und Mutter, weitere Kinder) widmet und daher alle Erwerbstätigkeiten in dem Zeitraum unterbricht.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Dauerhaft erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt eines Kindes für eine bestimmte Zeit intensiv und ausschließlich der Familie widmen wollen und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, erhalten in dieser Zeit keine finanzielle Unterstützung.

Dauerhaft erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt eines Kindes für eine bestimmte Zeit intensiv und ausschließlich der Familie widmen wollen und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, erhalten in dieser Zeit den Familienzeitbonus.

Dieser Bonus wird von rd 32.800 Vätern in Anspruch genommen.

 

Maßnahme 2: Umwandlung des derzeitigen Kinderbetreuungsgeldes mit seinen 4 Pauschalvarianten in ein Kinderbetreuungsgeld-Konto

Beschreibung der Maßnahme:

Das Kinderbetreuungsgeld mit seinen vier Pauschalvarianten wird in ein Kinderbetreuungsgeld-Konto umgewandelt. Damit sollen die Eltern noch flexibler die Dauer des Leistungsbezuges an ihre individuelle Lebens-, Berufs- und Einkunftssituation sowie an ihre Zukunftspläne anpassen können. Diese Flexibilität kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens ausgeübt werden, wobei sich die Höhe der Leistung reziprok zur gewählten Anspruchsdauer verhält.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Väterbeteiligung in den Pauschalvarianten beträgt 15,7%.

Die Väterbeteiligung im KBG-Konto steigt und beträgt im Zusammenwirken mit den anderen Maßnahmen 30%.

 

Maßnahme 3: Einführung eines Partnerschaftsbonus

Beschreibung der Maßnahme:

Eltern erhalten für eine annähernd gleiche Aufteilung des Leistungsbezugs, der jedoch jeweils zumindest 182 Tage andauern muss, einen einmaligen Bonus in Höhe von je 500 Euro. Als annähernd gleiche Aufteilung wird ein Verhältnis innerhalb einer Bandbreite von 50:50 bis 60:40 definiert (eine Aufteilung von zB 47:53 löst somit den Anspruch aus). Mit dem Partnerschaftsbonus soll eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung und damit auch des Kinderbetreuungsgeldbezugs angereizt werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Eltern, die sich die Kinderbetreuung zu annähernd gleichen Teilen aufteilen, erhalten keine staatliche Zuwendung.

Eltern, die sich die Kinderbetreuung zu annähernd gleichen Teilen aufteilen, erhalten einen Bonus. Dieser Partnerschaftsbonus wird von 3% der Eltern in Anspruch genommen.

 

Maßnahme 4: Gleichzeitiger Bezug von KBG durch beide Elternteile für bis zu 31 Tage möglich

Beschreibung der Maßnahme:

Eltern können in Hinkunft - dem Mutterschutzgesetz und Väterkarenzgesetz nachgebildet - gleichzeitig für bis zu 31 Tage Kinderbetreuungsgeld beziehen. Damit soll den Eltern nun auch finanziell der Wechsel der Betreuungsperson erleichtert werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit ist ein gleichzeitiger Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch beide Elternteile nicht möglich.

Eltern können in Hinkunft - dem Mutterschutzgesetz und Väterkarenzgesetz nachgebildet - gleichzeitig für bis zu 31 Tage Kinderbetreuungsgeld beziehen.

 

Maßnahme 5: Verlängerung der Anspruchsdauer bei Härtefällen von 2 auf 3 Monate

Beschreibung der Maßnahme:

Derzeit können Alleinerziehende unter bestimmten Anspruchsvoraussetzungen bis zu 2 Monate länger das Kinderbetreuungsgeld beziehen. In Hinkunft kann die Verlängerung bis zu 91 Tage beansprucht werden.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es beziehen 40 Alleinerziehende eine Härtefälleverlängerung von max. 2 Monaten

Es beziehen 2250 Alleinerziehende eine Härtefälleverlängerung von max. 3 Monaten (siehe auch Maßnahme 6)

 

Maßnahme 6: Anhebung der Einkommensgrenze für den Anspruch auf Härtefälleverlängerung

Beschreibung der Maßnahme:

Anspruchsvoraussetzung der Härtefälleverlängerung ist u.a. die Einhaltung eine Einkommensgrenze von 1200 Euro netto durchschnittlich pro Monat (plus 300 Euro netto für weitere Personen, für die Unterhaltspflicht besteht) während der letzten 4 Monate vor der Verlängerung sowie während des Verlängerungszeitraumes. Diese Einkommensgrenze von 1200 Euro soll auf 1400 Euro angehoben werden.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

40 Personen beziehen eine Härtefälleverlängerung.

2250 Personen beziehen eine Härtefälleverlängerung (siehe auch Maßnahme 5).

 

Maßnahme 7: Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens

Beschreibung der Maßnahme:

Das Familienbeihilfenverfahren ist im Wesentlichen in technischer Hinsicht neu zu gestalten, wobei auch organisatorische Belange mitzuberücksichtigen sind.

Das BMF hat dieses Vorhaben umzusetzen, da es für technisch-organisatorische Angelegenheiten federführend zuständig ist.

 

Umsetzung von Ziel 4

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Das Risikomanagement bei der Gewährung der Familienbeihilfe ist derzeit unzureichend.

Das Risikomanagement bei der Gewährung der Familienbeihilfe ist ausgebaut.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Werkleistungen

5.000

5.000

3.000

0

0

Transferaufwand

500

26.996

68.707

38.075

17.450

Aufwendungen gesamt

5.500

31.996

71.707

38.075

17.450

 

Die Werkleistungen enthalten den Aufwand für die Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens. Diese Kosten sollen bis zu einem Maximalbetrag von 13 Millionen Euro aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen werden, zumal die fachliche Zuständigkeit in Bezug auf die Familienbeihilfe dem BMFJ zufällt.

 

Der Transferaufwand enthält den Familienzeitbonus, die Kranken- und Pensionsversicherung beim Familienzeitbonus, das Kinderbetreuungsgeld sowie die Verwaltungs- und Implementierungskosten, welche an die Krankenversicherungsträger überwiesen werden.

Das derzeitige pauschale Kinderbetreuungsgeldsystem wird durch das Kinderbetreuungsgeldkonto abgelöst, wobei das Pauschalsystem für Geburten bis 28. Februar 2016 über die Dauer von 3 Jahren ausläuft und sich das KBG-Konto für Geburten ab 1. März 2017 über die Dauer von maximal drei Budgetjahren aufbaut. In den Jahren 2017 bis 2020 kommt es somit zu einer vorübergehenden Überschneidung der beiden KBG-Systeme; aufgrund der Vorzieheffekte (es werden viele Eltern in Hinkunft in einer kürzeren Zeit das KBG abrufen) führt dies in diesem Zeitraum zu einem höheren vorgezogenen Transferaufwand.

Der Vollausbau des KBG-Kontos erfolgt im Jahr 2021.

 

Der künftige Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld, den Familienzeitbonus inklusive KV und PV ist im Anhang detailliert dargestellt. Weiters findet sich im Anhang die Tabelle über die Aufschlüsselung des Aufwandes im Überschneidungszeitraum (Altfälle/Neufälle).

 

Die Einsparungen aus den Änderungen beim Wochengeld (insgesamt 7,6 Mio Euro jährlich im Vollausbau, davon 70 % beim FLAF und 30 % bei den KV-Trägern) ergeben sich daraus, dass in Hinkunft jene KBG-Bezieherinnen, die aufgrund der diesem KBG-Bezug zugrunde liegenden Geburt bereits Anspruch auf Wochengeld hatten und während des KBG-Bezuges in den Mutterschutz für ein weiteres Kind kommen, zwar weiterhin Anspruch auf Wochengeld haben, aber nicht wie bisher in der Höhe von pauschal 180% von 14,53 Euro täglich (beim pauschalen KBG) bzw. in der Höhe von 125% des Tagesbetrages (bei Bezug des einkommensabhängigen KBG), sondern 100% des bezogenen Tagsatzes des (pauschalen oder einkommensabhängigen) KBG.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Transferaufwand

0

‑1.890

‑2.280

‑2.280

‑2.280

Aufwendungen gesamt

0

‑1.890

‑2.280

‑2.280

‑2.280

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder und Gemeinden.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Zeit (in h)

Kosten (in Tsd. €)

1

Antragstellung Familienzeitbonus

§ 3 Abs 3 FamZeitbG

17.440

0

 

Der Familienzeitbonus gebührt nur auf Antrag und ist mit bestimmten Anspruchsvoraussetzungen verknüpft. Es kommt daher zu den entsprechenden Informationsverpflichtungen.

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Mit den vorliegenden Verbesserungen, v.a. der Einführung des Familienzeitbonus, der Erhöhung des für den anderen Elternteil reservierten Anteils am Kinderbetreuungsgeld und der Einführung des Partnerschaftsbonus, wird eine weitere Steigerung der Väterbeteiligung erwartet. Diese Erhöhung der Väterbeteiligung soll zu einer partnerschaftlicheren Aufteilung der Betreuungsarbeit beitragen und einen rascheren und damit erfolgreicheren Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen ermöglichen. Beides soll dazu beitragen, dass die Ungleichheiten der Geschlechter in der Arbeitswelt und die Erwerbsbarrieren von Frauen reduziert werden. Mit den Maßnahmen zur Erhöhung der Väterbeteiligung und partnerschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuung soll somit die Gleichstellung der Geschlechter weiter vorangetrieben werden.

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen.

 

Erläuterung

Es wird eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erwartet


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

5.500

36.518

77.027

43.395

30.482

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

 

4.522

5.320

5.320

13.032

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

gem. BFRG/BFG

25.01.02 Kinderbetreuungsgeld

 

500

31.850

74.418

43.786

30.873

gem. BFRG/BFG

25.01.01 Familienbeihilfe

 

5.000

5.000

3.000

 

 

Durch Einsparungen

25.01.04 Transfers Sozialversicherungsträger

 

 

‑4.522

‑5.320

‑5.320

‑5.320

gem. BFRG/BFG

25.01.04 Transfers Sozialversicherungsträger

 

 

3.142

3.697

3.697

3.697

gem. BFRG/BFG

22.

 

 

1.048

1.232

1.232

1.232

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt durch das BFRG und durch Einsparungen aufgrund der Anpassung des Wochengelds.

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

5.000.000

5.000.000

3.000.000

0

0

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Menge

Aufw.(€)

Überweisung 1. Teilbetrag

Bund

1

5.000.000

0

0

0

0

0

0

0

0

Überweisung 2. Teilbetrag

Bund

0

0

1

5.000.000

0

0

0

0

0

0

Überweisung 3. Teilbetrag

Bund

0

0

0

0

1

3.000.000

0

0

0

0

 

Die Kosten für das neue Familienbeihilfenverfahren betragen insgesamt maximal 13 Millionen €.

Der Betrag wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umsetzung in Teilbeträgen überwiesen.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

500.000

26.995.905

68.707.229

38.075.234

17.449.643

Sozialversicherungsträger

0

‑1.890.000

‑2.280.000

‑2.280.000

‑2.280.000

GESAMTSUMME

500.000

25.105.905

66.427.229

35.795.234

15.169.643

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Implementierungskosten KBG und FZB

Bund

1

400.000

0

0

0

0

0

0

0

0

 

Bund

0

0

1

60.000

0

0

0

0

0

0

Verwaltungskosten Krankenversicherungsträger

Bund

1

100.000

0

0

0

0

0

0

0

0

 

Bund

0

0

1

407.500

0

0

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

1

728.800

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

0

0

1

848.000

0

0

 

Bund

0

0

0

0

0

0

0

0

1

971.000

Kinderbetreuungsgeld

Bund

0

0

1

5.936.000

0

0

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

1

43.787.364

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

0

0

1

13.036.169

0

0

 

Bund

0

0

0

0

0

0

0

0

1

‑7.712.422

Familienzeitbonus

Bund

0

0

1

19.588.722

0

0

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

1

23.010.262

1

23.010.262

1

23.010.262

Familienzeitbonus Krankenversicherungsbeitrag

Bund

0

0

1

1.335.590

0

0

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

1

1.571.282

1

1.571.282

1

1.571.282

Familienzeitbonus Pensionsversicherungsbeitrag Anteil FLAF

Bund

0

0

1

3.142.570

0

0

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

1

3.697.141

1

3.697.141

1

3.697.141

Familienzeitbonus Pensionsversicherungsbeitrag Anteil Bund

Bund

0

0

1

1.047.523

0

0

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

1

1.232.380

1

1.232.380

1

1.232.380

Einsparung Wochengeld Anteil Sozialversicherung

SV

0

0

1

‑1.890.000

0

0

0

0

0

0

 

SV

0

0

0

0

1

‑2.280.000

1

‑2.280.000

1

‑2.280.000

Einsparungen Wochengeld Anteil FLAF

Bund

0

0

1

‑4.522.000

0

0

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

1

‑5.320.000

1

‑5.320.000

1

‑5.320.000

 

Die detaillierte Aufschlüsselung zum Aufwand für Kinderbetreuungsgeld ist dem Anhang zu entnehmen.

Details zum Familienzeitbonus befinden sich ebenfalls im Anhang.

Der Aufwand für den Beitrag zur Krankenversicherung (7,05 % vom FZB) ist aus Mitteln des FLAF, der Aufwand für den Beitrag zur Pensionsversicherung (22,8 % vom FZB) ist zu 75 % aus Mitteln des FLAF und zu 25 % aus Mitteln des Bundes zu zahlen.

 

Die Verwaltungskosten enthalten sowohl den Vollzug des KBGG als auch den Vollzug des FamZeitbG.

 

Die laufenden Verwaltungskosten werden (ausgehend von rd 20 Mio Euro derzeit im Jahr 2016 um rund 2 % steigen (Vorbereitungstätigkeiten, stark angestiegener Beratungsaufwand im Vorfeld aufgrund der sehr komplexen Rechtslage). In den Jahren 2017 und 2018 ist mit einem weiteren Anstieg des Verwaltungsaufwandes um jeweils 3 %, zu rechnen (parallel sind die Auslauffälle und die neuen Fälle zu führen, der Beratungsaufwand bleibt weiterhin sehr hoch). Ab 2019 kann mit einem leichten Rückgang der Verwaltungskosten (Steigerung um je 2 % gerechnet werden, da die meisten Altfälle ausgelaufen sind und sich der Vollzug etwas eingespielt hat, der Beratungsaufwand bleibt jedoch weiterhin sehr hoch.

 

In der Darstellung finden sich ausschließlich die Mehrkosten gegenüber der fiktiven Entwicklung (lineare Steigerung von jeweils 1,5 %) ohne Novelle.

 

Der arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand ist nicht gesondert anzuführen, da er im Personalaufwand bereits enthalten ist.

 

Die einmaligen Implementierungskosten für die Novelle belaufen sich auf geschätzte 460.000 Euro, wobei der Hauptbetrag auf das Jahr 2016 entfallen wird (400.000 Euro), der Rest (60.000 Euro) auf das Jahr 2017.

 

Sowohl die Verwaltungskosten als auch die Implementierungskosten sind aus Mitteln des FLAF zu tragen und den Krankenversicherungsträgern bzw. dem Kompetenzzentrum Kinderbetreuungsgeld zu ersetzen.

 

Im Bereich des Wochengeldes kommt es zu einer geringen Einsparung.


Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Antragstellung Familienzeitbonus

§ 3 Abs 3 FamZeitbG

neue IVP

National

17.440

0

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Väter, die einen Familienzeitbonus in Anspruch nehmen wollen, müssen einen Antrag stellen.

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Meine SV und finanzonline

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja. Authentifizierung über Bürgerkarte bzw. Handysignatur

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Ja. Weil die eigenhändische Unterschrift erforderlich ist.

 

Personengruppe 1: E-Government

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Auskünfte/Informationen einholen

3.200

00:15

0,00

800

0

Verwaltungstätigkeit 2: Formular ausfüllen

3.200

00:04

0,00

213

0

Verwaltungstätigkeit 3: Anträge/Ansuchen einbringen

3.200

00:02

0,00

107

0

 

Quelle für Fallzahl: Schätzung

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Die Informationsbeschaffung ist eng mit den Anspruchsvoraussetzungen zum Kinderbetreuungsgeld verknüpft und wird daher durchschnittlich 15 Minuten dauern.

Es wird davon ausgegangen, dass max. 4 min für das Ausfüllen eines Formulars notwendig sein werden.

Die Online Anwendung (signieren, versenden) nimmt etwa 2 Minuten in Anspruch.

 

Personengruppe 2: Papierverfahren

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Auskünfte/Informationen einholen

28.800

00:15

0,00

7.200

0

Verwaltungstätigkeit 2: Formular ausfüllen

28.800

00:04

0,00

1.920

0

Verwaltungstätigkeit 3: Anträge/Ansuchen einbringen

28.800

00:15

0,00

7.200

0

 

Quelle für Fallzahl: Schätzung

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Die Informationsbeschaffung ist eng mit den Anspruchsvoraussetzungen zum Kinderbetreuungsgeld verknüpft und wird daher durchschnittlich 15 Minuten dauern.

Es wird davon ausgegangen, dass max. 4 min für das Ausfüllen eines Formulars notwendig sein werden.

Für die Postaufgabe oder persönliche Abgabe des Antrags bei der Krankenkasse wird eine durchschnittliche Zeitdauer von 15 Minuten geschätzt.


Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1355097289).


 

Anlage: Darstellung Übergangskosten KBG

 

KBG

2016
(Vollausbau

Rechtslage alt)

2017

2018

2019

2020

2021

(Vollausbau

Rechtslage neu)

(Anlauf-)Kosten
 KBG-Konto 1. Jahr:

-

163.203.120

399.245.728

417.967.174

435.382.473

437.570.325

(Anlauf-)Kosten
 KBG-Konto 2. Jahr:

-

-

137.553.723

275.107.445

275.107.445

275.107.445

(Anlauf-)Kosten
 KBG-Konto 3. Jahr:

-

-

-

31.846.551

63.693.103

63.693.103

(Auslauf-)Kosten
 Pauschalvar. 1. Jahr:

373.195.079

217.759.329

12.464.716

-

-

-

(Auslauf-)Kosten
 Pauschalvar. 2. Jahr:

294.710.557

294.710.557

171.963.610

9.843.333

-

-

(Auslauf-)Kosten
 Pauschalvar. 3. Jahr:

90.151.753

90.151.753

90.151.753

52.603.548

4.507.588

-

Kosten für eaKBG

367.243.110

369.860.702

370.465.702

370.465.702

370.465.702

370.465.702

Kosten für KBG

1.125.300.499

1.135.685.461

1.181.845.232

1.157.833.753

1.149.156.311

1.146.836.575

 

Anmerkungen:

Das Pauschalsystem läuft für Geburten bis 28. Februar 2017 über die Dauer von 3 Jahren aus und das KBG-Konto baut sich für Geburten ab 1. März 2017 über die Dauer von maximal drei Budgetjahren auf. In den Jahren 2017 bis 2020 kommt es somit zu einer vorübergehenden Überschneidung der beiden KBG-Systeme; aufgrund der Vorzieheffekte (es werden viele Eltern in Hinkunft in einer kürzeren Zeit das KBG abrufen) führt dies in diesem Zeitraum zu einem höheren vorgezogenen Transferaufwand. Der Vollausbau des KBG-Kontos erfolgt im Jahr 2021.

Das jeweils an- bzw. auslaufende Jahr wird grundsätzlich jeweils mit 50% eingerechnet. Im ersten Anlaufjahr kommt es beim KBG-Konto in den Monaten März und April jedoch aufgrund des Ruhens während des Wochengeldbezugs zu einem geringeren Auszahlungsbetrag.

Das einkommensabhängige KBG steigt ab dem Jahr 2018 geringfügig wegen des Partnerschaftsbonus an, der frühestens 2018 geltend gemacht werden kann.


 

Anlage: Darstellung Übergangskosten FZB + WG

 

FZB

2016
(Vollausbau
Rechtslage alt)

2017

2018

2019

2020

2021

(Vollausbau

Rechtslage neu)

Kosten für Bonus

-

19.558.722

23.010.262

23.010.262

23.010.262

23.010.262

Kosten für KV

-

1.335.590

1.571.282

1.571.282

1.571.282

1.571.282

Kosten für PV

-

4.190.093

4.929.521

4.929.521

4.929.521

4.929.521

Kosten für FZB

0

25.084.405

29.511.065

29.511.065

29.511.065

29.511.065

 

 

 

Einsparung durch Anpassung WG

0

-4.522.000

-5.320.000

-5.320.000

-5.320.000

-5.320.000

 

 

 

Gesamtübergangs-kosten

1.125.300.499

1.156.247.866

1.206.036.297

1.182.024.818

1.173.347.376

1.171.027.640

 

 

Anmerkungen:

Der Familienzeitbonus wird sich im Jahr 2017 erst aufbauen, es kann daher davon ausgegangen werden, dass im ersten Jahr rund 15 % weniger ausgezahlt wird.

Durch die Anpassung des Wochengelds ist mit FLAF-Einsparungen beim Wochengeld im Vollausbau von bis zu 5,32 Mio (70%) zu rechnen. Im Jahr 2017 beträgt die Einsparung rund 4,5 Mio Euro für den FLAF ( und rund 1,9 Mio Euro für die Sozialversicherungsträger).


 

Anlage: Darstellung KBG-Konto nach Vollausbau

KBG-Konto (75%)

Anteil

Bezieher

Tagsatz

Tage

Betrag

Ein Elternteil bezieht KBG, kein WG

23%

13.915

33,88 €

365

172.073.601 €

Ein Elternteil bezieht KBG, mit WG

23%

14.286

33,88 €

300,8

145.589.038 €

77%

37%

22.982

16,94 €

665,8

259.202.107 €

15%

9.317

14,53 €

786,8

106.522.641 €

Differenzzahlungen bei niedrigerem WG

23%

1.429

16,94 €

64,2

1.553.660 €

10%

37%

2.298

8,47 €

64,2

1.249.683 €

15%

932

7,27 €

64,2

434.593 €

Beteiligung des 2. Elternteils

23%

4.082

33,88 €

91

12.584.159 €

22%

37%

6.566

16,94 €

182

20.244.082 €

15%

2.662

14,53 €

212

8.200.595 €

neu hinzugekommene Väter, motiviert durch FZB (erhalten KBG minus 700 Euro, vgl FZB-Tabelle lit. b)

30,6%

1.851

33,88 €

91

4.411.722 €

7,5%

49,4%

2.989

16,94 €

182

7.122.192 €

20%

1.210

14,53 €

212

2.880.540 €

abzüglich FZB, der von Vätern gem. lit. a

FZB-Tabelle bereits bezogen wurde

7%

5.647

-700 €

-

-3.952.683 €

Mehrlingsgeburten, kein WG-Bezug

1,62%

226

16,94 €

365

1.397.203 €

Mehrlingsgeburten, mit WG-Bezug

23%

232

16,94 €

300,8

1.182.154 €

1,62%

37%

373

8,47 €

665,8

2.104.669 €

15%

151

7,27 €

786,8

864.943 €

Mehrlingsgeburten

Differenzzahlung bei niedrigerem WG

23%

23

8,47 €

64,2

12.615 €

10%

37%

37

4,23 €

64,2

10.147 €

15%

15

3,63 €

64,2

3.529 €

Mehrlingsgeburten 2. Elternteil

23%

66

16,94 €

91

102.181 €

1,62%

37%

107

8,47 €

182

164.378 €

15%

43

7,27 €

212

66.587 €

Härtefälle – Alleinerziehende

30,6%

689

33,88 €

91

2.122.666 €

2.250

49,4%

1112

16,94 €

91

1.713.394 €

20%

450

14,53 €

91

595.050 €

Partnerschaftsbonus

3%

1.815

1.000 €

1

1.815.008 €

Beihilfe

19,50%

11.800

6,06 €

365

26.100.420 €

Summe KBG-Konto

776.370.873 €

 


 

Anlage: Darstellung ea KBG nach Vollausbau

ea KBG (25%)

Anteil

Bezieher

Tagsatz

Tage

Aufwand

Ein Elternteil bezieht KBG

100%

20.167

57 €

300,8

345.771.029 €

Beteiligung 2. Elternteil

28,56%

5.760

60,06 €

61

21.101.303 €

neu hinzugekommene Väter, motiviert durch FZB (erhalten KBG minus 700 Euro, vgl FZB-Tabelle lit. c)

1,25%

1008

60,06 €

61

2.988.370 €

Partnerschaftsbonus

3%

605

1.000 €

1

605.002 €

Summe ea KBG

370.465.704 €

Aufwand KBG-Konto + ea KBG

1.146.836.575 € 

Anmerkungen:

Geburten 2014 lt. Statistik Austria ............. 80.667

durchschn. WG-Bezugsdauer ..................... 64,2 Tage

durchschn. Tagsatz eaKBG Mütter ............ 57 €

durchschn. Tagsatz eaKBG Väter .............. 60 €

Annahmen betreffend die gewählte Bezugsdauer im KBG-Konto-System:

23% wählen 365 Tage (und erhalten 33,88 € täglich, bei WG-Bezug für 300,8 Tage)

37% wählen 730 Tage (und erhalten 16,94 € täglich, bei WG-Bezug für 665,8 Tage)

15% wählen 851 Tage (und erhalten 14,53 € täglich, bei WG-Bezug für 786,8 Tage)

Annahme: ca.10% der WG-Bezieher im KBG-Konto-System erhalten eine Differenzzahlung:

von diesen erhalten

23%: 16,5 € x 64,2 Tage

37%: 8,25 € x 64,2 Tage

15%: 7,07 € x 64,2 Tage

 


 

Anlage: Darstellung Familienzeitbonus, nach Vollausbau

Väter beziehen den Familienzeitbonus und …

Anteil

Väter

Betrag

Aufwand

a)

beteiligen sich – wie schon bisher – am KBG-Bezug

7%

5.647

700 €

3.952.683 €

b)

beteiligen sich – dadurch motiviert – später neu am KBG-Bezug und wählen das KBG-Konto

7,5%

6.050

700 €

4.235.018 €

c)

beteiligen sich – dadurch motiviert – später neu am KBG-Bezug und wählen das ea KBG

1,25%

1.008

700 €

705.836 €

d)

beteiligen sich später nicht am KBG-Bezug

25%

20.167

700 €

14.116.725 €

Summe

40,8%

32.872

23.010.262 €

 

 

 

Kosten für Krankenversicherung (7,05 %)

 

 

32.872

47,8 €

1.571.282 €

 

Kosten für Pensionsversicherung (22,8 %)

 

 

31.886

154,6 €

4.929.521 €

 

Summe

 

 

 

 

6.500.803 €

 

 

Gesamtaufwand Familienzeitbonus

29.511.065 €

 

 

 

Anmerkungen:

 

Bei den Vätern a) dient der FZB nicht als Anreiz, weil ohnehin ein KBG-Bezug geplant war.

Die Väter b) und c) werden durch den FZB zum späteren KBG-Bezug motiviert (KBG-Bezug war ursprünglich nicht geplant). Dadurch entsteht nicht nur ein Aufwand beim FZB, sondern später auch beim KBG in der Höhe von ca. 17,4 Mio (da sie neu zum KBG hinzukommen). Dieser Betrag ist im Gesamtaufwand KBG enthalten.

 

Bei der Berechnung der Anteile wurde jeweils von der Grundzahl 80.667 (Geburten 2014) ausgegangen.

 

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Herabsetzung des Erwerbstätigkeitserfordernisses auf 6 Monate, die Herabsetzung der Bezugsdauer auf 28 Tage und der Ausdehnung des möglichen Bezugszeitraumes auf 91 Tage mehr Väter den FZB beanspruchen werden als ursprünglich im Begutachtungsentwurf angenommen. So wird zB die Bezugsdauer von 28 Tagen insbesondere Väter in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen zur Inanspruchnahme des FZB bewegen, da in diesen Fällen bereits ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf 28 Tage Papamonat besteht.

 

Beitragsgrundlagen für die Krankenversicherung (7,05%) und für die Pensionsversicherung (22,8%) sind der Familienzeitbonus. Es wird von einer durchschnittlichen Bezugsdauer von 30 Tagen ausgegangen.

 

Öffentlich Bedienstete, die sich in Frühkarenz befinden (Annahme: ca. 3%), sind über ihren Frühkarenzurlaub pensionsversichert, sodass kein Ersatz erfolgen muss.

 

GESAMTAUFWAND- Vollausbau

Aufwand Kinderbetreuungsgeld ….……………………….………...………..…..

1.146.836.575 €

Aufwand Familienzeitbonus (inkl KV und PV) …………………...……….…….

29.511.065 €

abzügl. Einsparungen durch angepasste Wochengeldbestimmung …………..….

-5.320.000 €

GESAMTAUFWAND

1.171.027.640 €