Vorblatt
Ziel(e)
- Aufrechterhaltung der Attraktivität des Amtssitzes Wien
Amtssitz Wien ist für internationale Organisationen attraktiv durch Sicherung von Schulplätzen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Bildungsbeitrag an die internationalen Organisationen
- Befristete Zurverfügungstellung einer Liegenschaft
Degressiver Bildungsbeitrag zur Sicherung von Schulplätzen
Wesentliche Auswirkungen
Verschlechterung der Attraktivität des Amtssitzes hätte negative Auswirkungen politischer und wirtschaftlicher Natur. Durch Absiedlung ist mit dem Entgang von erheblichen Rückflüssen für die österr. Wirtschaft sowie Verlust zahlreicher Arbeitsplätze zu rechnen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Degressiver Bildungsbeitrag an die internationalen Organisationen (VN, IAEO, UNIDO u. CTBTO)
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Nettofinanzierung Bund |
‑8.000 |
‑3.000 |
‑2.000 |
‑2.000 |
0 |
Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme
Maßnahme in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bildungsbeitrag degressiv |
8.000 |
3.000 |
2.000 |
2.000 |
0 |
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Abkommen zwischen der Republik Österreich
und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) über einen Bildungsbeitrag; Verhandlungen
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres |
|
Vorhabensart: |
Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
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Problemanalyse
Problemdefinition
Die Sicherstellung eines Schulsystems für Kinder internationaler Bediensteter war Teil des Pakets, mit dem die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen überzeugt werden konnten, sich in Wien anzusiedeln. Sie ist auch weiterhin erforderlich, um den Amtssitz Wien für internationale Organisationen attraktiv zu halten.
Im Jahr 1979 hatten der Bund und die Stadt Wien hatten im Zusammenhang mit der Errichtung des Internationalen Zentrums Wien (Vienna International Center/VIC) ihre Absicht erklärt, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder von Angestellten internationaler Organisationen in Wien die Möglichkeit einer schulischen Versorgung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen und dem besonderen Charakter einer internationalen Ausbildung Rechnung trägt. In Wien bestand dabei eine besondere Situation, da die Amtssprache Deutsch im Gegensatz zu den Amtssitzen in New York und Genf keine Amtssprache der Vereinten Nationen ist. Angesichts dieser Erklärung und im Einklang mit den in New York und Genf etablierten internationalen Schulen wurde auf dem 1981 vom Bund (BMUT) erworbenen Grundstück (EZ 2754) in 1220 Wien, Siebeckstraße/Prandaugasse eine Schulanlage errichtet, die dem Verein „Internationale Schule Wien", als Rechtsträger nach österreichischem Recht zur Nutzung überlassen wurde. Die finanzielle Förderung der Schule, die als einzige Schule (1.400 Schulplätze) in Österreich den Kindern von Angestellten der internationalen Organisationen Schulplätze zusichert, sowie die Nutzung und Erhaltung der Schulanlage wurden in dem 1990 zwischen dem Bund (vertreten durch das BMaA) und der Stadt Wien einerseits und dem Verein „Internationale Schule Wien“ geschlossenen Leih- u. Fördervertrag geregelt. Dieser Leih- und Fördervertrag, der an Stelle der zwischen den vorgenannten Vertragsparteien 1981 geschlossenen Vereinbarung trat, ist am 31.7.2014 ausgelaufen.
Im Rahmen der Arbeitsverhältnisse mit internationalen Organisationen besteht eine hohe Personalrotation. Die Sicherstellung von Schulplätzen für die Kinder der Bediensteten ist daher ein wesentliches Kriterium für die Stärkung des Amtssitzes Wien.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Dies hätte negative Auswirkungen politischer und wirtschaftlicher Natur für den Amtssitz Wien. Die Sicherstellung der schulischen Versorgung war ausschlaggebend für die Ansiedlung der Vereinten Nationen in Wien gewesen. Die entsprechenden Auswirkungen wurden erst kürzlich im Rahmen einer Studie zum Amtssitz erhoben. Durch Absiedlung internationaler Organisationen ist mit dem Entgang von erheblichen Rückflüssen für die österr. Wirtschaft sowie mit Verlust zahlreicher Arbeitsplätze zu rechnen
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Die Umwegrentabilität internationaler Organisationen in Österreich - Aktualisierung der Studie 2009 von Ernst § Young Advisor Services GmbH vom März 2014
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Für die Evaluierung müssen keine organisatorischen Maßnahmen getroffen werden
Ziele
Ziel 1: Aufrechterhaltung der Attraktivität des Amtssitzes Wien
Beschreibung des Ziels:
Aufrechterhaltung der Attraktivität des Amtssitzes Wien durch Sicherstellung von Schulplätzen für Kinder der Bediensteten der internationalen Organisationen
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Verschlechterung der Attraktivität des Amtssitzes Wien durch Auslaufen des Leih- und Fördervertrages |
Amtssitz Wien ist für internationale Organisationen attraktiv durch Sicherung von Schulplätzen |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Bildungsbeitrag an die internationalen Organisationen
Beschreibung der Maßnahme:
Degressiver Bildungsbeitrag an die internationalen Organisationen (VN, IAEO, UNIDO u. CTBTO)
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Verschlechterung der Attraktivität des Amtssitzes Wien durch Auslaufen des Leih- u. Fördervertrages |
Amtssitz Wien ist für internationale Organisationen attraktiv durch Sicherung von Schulplätzen |
Maßnahme 2: Befristete Zurverfügungstellung einer Liegenschaft
Beschreibung der Maßnahme:
Befristete Zurverfügungstellung einer Liegenschaft unter näher in einem privatrechtlichen Vertrag zu bestimmenden Bedingungen
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Verschlechterung der Attraktivität des Amtssitzes Wien durch Auslaufen des Leih- u. Fördervertrages |
Amtssitz Wien ist für internationale Organisationen attraktiv durch Sicherung von Schulplätzen |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020*) |
Transferaufwand |
8.000 |
3.000 |
2.000 |
2.000 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
8.000 |
3.000 |
2.000 |
2.000 |
0 |
Erläuterung
2016: € 8 Mio., 2017: € 3 Mio., 2018: € 2 Mio., 2019: € 2 Mio.
*) Laut MR-BP Nr. 88 vom 26.1.2016 beabsichtigt die Bundesregierung auch in Zukunft einen Bildungsbeitrag zu leisten.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
8.000 |
3.000 |
2.000 |
2.000 |
0 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
gem. BFRG/BFG |
45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen |
|
8.000 |
3.000 |
2.000 |
2.000 |
0 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung ist im BMF in der UG 45 Bundesvermögen (DB 45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen) gegeben.
Laufende Auswirkungen
Transferaufwand
Bezeichnung |
Körperschaft |
Anz. d. Empf. |
Höhe des Transferaufw. (€) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Transfer |
Bund |
1 |
8.000.000,00 |
8.000.000 |
|
|
|
|
|
|
1 |
3.000.000,00 |
|
3.000.000 |
|
|
|
|
|
1 |
2.000.000,00 |
|
|
2.000.000 |
2.000.000 |
0 |
SUMME |
|
|
|
8.000.000 |
3.000.000 |
2.000.000 |
2.000.000 |
0 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
8.000.000 |
3.000.000 |
2.000.000 |
2.000.000 |
0 |
Die Bedeckung ist im BMF in der UG 45 Bundesvermögen (DB 45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen) gegeben.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.