Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Aufrechterhaltung der Attraktivität des Amtssitzes Wien

Amtssitz Wien ist für internationale Organisationen attraktiv durch Sicherung von Schulplätzen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Bildungsbeitrag an die internationalen Organisationen

-       Befristete Zurverfügungstellung einer Liegenschaft

Degressiver Bildungsbeitrag zur Sicherung von Schulplätzen

 

Wesentliche Auswirkungen

Verschlechterung der Attraktivität des Amtssitzes hätte negative Auswirkungen politischer und wirtschaftlicher Natur. Durch Absiedlung ist mit dem Entgang von erheblichen Rückflüssen für die österr. Wirtschaft sowie Verlust zahlreicher Arbeitsplätze zu rechnen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Degressiver Bildungsbeitrag an die internationalen Organisationen (VN, IAEO, UNIDO u. CTBTO)

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

‑8.000

‑3.000

‑2.000

‑2.000

0

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Bildungsbeitrag degressiv

8.000

3.000

2.000

2.000

0

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Abkommen zwischen der Republik Österreich

und den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) über einen Bildungsbeitrag; Verhandlungen

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Vorhabensart:

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Sicherstellung eines Schulsystems für Kinder internationaler Bediensteter war Teil des Pakets, mit dem die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen überzeugt werden konnten, sich in Wien anzusiedeln. Sie ist auch weiterhin erforderlich, um den Amtssitz Wien für internationale Organisationen attraktiv zu halten.

 

Im Jahr 1979 hatten der Bund und die Stadt Wien hatten im Zusammenhang mit der Errichtung des Internationalen Zentrums Wien (Vienna International Center/VIC) ihre Absicht erklärt, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder von Angestellten internationaler Organisationen in Wien die Möglichkeit einer schulischen Versorgung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen und dem besonderen Charakter einer internationalen Ausbildung Rechnung trägt. In Wien bestand dabei eine besondere Situation, da die Amtssprache Deutsch im Gegensatz zu den Amtssitzen in New York und Genf keine Amtssprache der Vereinten Nationen ist. Angesichts dieser Erklärung und im Einklang mit den in New York und Genf etablierten internationalen Schulen wurde auf dem 1981 vom Bund (BMUT) erworbenen Grundstück (EZ 2754) in 1220 Wien, Siebeckstraße/Prandaugasse eine Schulanlage errichtet, die dem Verein „Internationale Schule Wien", als Rechtsträger nach österreichischem Recht zur Nutzung überlassen wurde. Die finanzielle Förderung der Schule, die als einzige Schule (1.400 Schulplätze) in Österreich den Kindern von Angestellten der internationalen Organisationen Schulplätze zusichert, sowie die Nutzung und Erhaltung der Schulanlage wurden in dem 1990 zwischen dem Bund (vertreten durch das BMaA) und der Stadt Wien einerseits und dem Verein „Internationale Schule Wien“ geschlossenen Leih- u. Fördervertrag geregelt. Dieser Leih- und Fördervertrag, der an Stelle der zwischen den vorgenannten Vertragsparteien 1981 geschlossenen Vereinbarung trat, ist am 31.7.2014 ausgelaufen.

 

Im Rahmen der Arbeitsverhältnisse mit internationalen Organisationen besteht eine hohe Personalrotation. Die Sicherstellung von Schulplätzen für die Kinder der Bediensteten ist daher ein wesentliches Kriterium für die Stärkung des Amtssitzes Wien.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Dies hätte negative Auswirkungen politischer und wirtschaftlicher Natur für den Amtssitz Wien. Die Sicherstellung der schulischen Versorgung war ausschlaggebend für die Ansiedlung der Vereinten Nationen in Wien gewesen. Die entsprechenden Auswirkungen wurden erst kürzlich im Rahmen einer Studie zum Amtssitz erhoben. Durch Absiedlung internationaler Organisationen ist mit dem Entgang von erheblichen Rückflüssen für die österr. Wirtschaft sowie mit Verlust zahlreicher Arbeitsplätze zu rechnen

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Die Umwegrentabilität internationaler Organisationen in Österreich - Aktualisierung der Studie 2009 von Ernst § Young Advisor Services GmbH vom März 2014

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Für die Evaluierung müssen keine organisatorischen Maßnahmen getroffen werden

 

Ziele

 

Ziel 1: Aufrechterhaltung der Attraktivität des Amtssitzes Wien

 

Beschreibung des Ziels:

Aufrechterhaltung der Attraktivität des Amtssitzes Wien durch Sicherstellung von Schulplätzen für Kinder der Bediensteten der internationalen Organisationen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Verschlechterung der Attraktivität des Amtssitzes Wien durch Auslaufen des Leih- und Fördervertrages

Amtssitz Wien ist für internationale Organisationen attraktiv durch Sicherung von Schulplätzen

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Bildungsbeitrag an die internationalen Organisationen

Beschreibung der Maßnahme:

Degressiver Bildungsbeitrag an die internationalen Organisationen (VN, IAEO, UNIDO u. CTBTO)

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Verschlechterung der Attraktivität des Amtssitzes Wien durch Auslaufen des Leih- u. Fördervertrages

Amtssitz Wien ist für internationale Organisationen attraktiv durch Sicherung von Schulplätzen

 

Maßnahme 2: Befristete Zurverfügungstellung einer Liegenschaft

Beschreibung der Maßnahme:

Befristete Zurverfügungstellung einer Liegenschaft unter näher in einem privatrechtlichen Vertrag zu bestimmenden Bedingungen

 

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Verschlechterung der Attraktivität des Amtssitzes Wien durch Auslaufen des Leih- u. Fördervertrages

Amtssitz Wien ist für internationale Organisationen attraktiv durch Sicherung von Schulplätzen

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020*)

Transferaufwand

8.000

3.000

2.000

2.000

0

Aufwendungen gesamt

8.000

3.000

2.000

2.000

0

 

Erläuterung

 

2016: € 8 Mio., 2017: € 3 Mio., 2018: € 2 Mio., 2019: € 2 Mio.

*) Laut MR-BP Nr. 88 vom 26.1.2016 beabsichtigt die Bundesregierung auch in Zukunft einen Bildungsbeitrag zu leisten.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

8.000

3.000

2.000

2.000

0

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

gem. BFRG/BFG

45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen

 

8.000

3.000

2.000

2.000

0

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung ist im BMF in der UG 45 Bundesvermögen (DB 45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen) gegeben.

 

Laufende Auswirkungen

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Anz. d. Empf.

Höhe des Transferaufw. (€)

2016

2017

2018

2019

2020

Transfer

Bund

1

8.000.000,00

8.000.000

 

 

 

 

 

 

1

3.000.000,00

 

3.000.000

 

 

 

 

 

1

2.000.000,00

 

 

2.000.000

2.000.000

0

SUMME

 

 

 

8.000.000

3.000.000

2.000.000

2.000.000

0

GESAMTSUMME

 

 

 

8.000.000

3.000.000

2.000.000

2.000.000

0

 

Die Bedeckung ist im BMF in der UG 45 Bundesvermögen (DB 45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen) gegeben.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.