Novelle Vermessungsgesetz 2016

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMWFW

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Verfahren zur Umwandlung von Grundstücken in den Grenzkataster:

Im derzeitigen Verfahren werden Eigentümer, deren Zustimmungserklärungen zum Grenzverlauf vom Planverfasser nicht beigebracht werden konnten, vom Vermessungsamt nachweislich verständigt. Sie können innerhalb von 4 Wochen Einwendungen gegen den Grenzverlauf erheben. Werden Einwendungen erhoben führt dies dazu, dass ein Antrag auf Umwandlung zurückgewiesen bzw. eine Grundstücksteilung im Grundsteuerkataster durchgeführt wird.

Dies ist sowohl für den Antragsteller unbefriedigend, da dieser die begehrte Umwandlung nicht erlangt, als auch für den Eigentümer, der mit dem im Plan dargestellten Grenzverlauf nicht einverstanden ist. Damit das Verfahren im Interesse beider Parteien weitergeführt werden kann und die Grenzfrage geklärt wird, ist eine Änderung des Verfahrensablaufes erforderlich.

Gebiete mit Bodenbewegungen:

Das Vermessungsgesetz enthält keine Regelung über Vermessungen in Gebieten mit Bodenbewegungen. In diesen Gebieten weisen Festpunkte nicht die in der Vermessungsverordnung normierte Lagegenauigkeit auf. Eine Wiederherstellung des Grenzkatasters ist daher nicht mehr exakt möglich. Dies führt in diesen Bereichen zu Inhomogenitäten im Kataster und erfordert Regelungen für Vermessungen und Verfahren in diesen Gebieten.

Allgemeine Neuanlegung des Grenzkatasters:

Dieses Verfahren ist derzeit nur in einer gesamten Katastralgemeinde möglich. In Katastralgemeinden, die auch hochalpine Bereiche umfassen wurden diese Verfahren daher aus Kostengründen nicht mehr eingeleitet.

 

Aus den oben genannten Gründen ist eine Novelle des Vermessungsgesetzes erforderlich.

 

Ziel(e)

1. Effizienzsteigerung bei Verfahren im Kataster:

Durch die Umwandlung von Grundstücken in den Grenzkataster im Zuge von Agrarverfahren mit Verordnung und die Schaffung der Möglichkeit einer allgemeinen Neuanlegung in Teilen einer Katastralgemeinde sollen die Verfahren im Kataster effizienter gestaltet werden.

2. Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Umwandlung von Grundstücken in den Grenzkataster:

Durch die Neuregelung des Umwandlungsverfahrens wird die Rechtssicherheit gesteigert. In den Fällen, in denen ein Planverfasser nicht sämtliche erforderliche Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer zum Grenzverlauf erlangen konnte, soll der Grenzverlauf geklärt und folglich eine Umwandlung der Grundstücke in den Grenzkataster durchgeführt werden können.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Optimierung der Verfahren zur Umwandlung von Grundstücken in den Grenzkataster

- Regelung für Vermessungen in Gebieten mit Bodenbewegungen

- Neuregelung der Umwandlungsverfahren

- Ermöglichung der Abschreibung von Trennstücken aus dem Grenzkataster

- Verkürzung der Frist für Grenzwiederherstellungen von 2 auf 1 Jahr

Die Umwandlung von Grundstücken in den Grenzkataster im Zusammenhang mit Agrarverfahren soll durch Verordnung verfügt werden. Weiters wird die Möglichkeit geschaffen, die allgemeine Neuanlegung des Grenzkatasters auch in Teilen einer Katastralgemeinde durchzuführen, was zur Erhöhung der Effizienz dieser Verfahren im Kataster beiträgt.

Für Vermessungen und Verfahren in Gebieten mit Bodenbewegungen werden neue Regelungen geschaffen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Durch die Neuregelung des Umwandlungsverfahrens soll dieses Verfahren effizienter gestaltet werden.

Die Schaffung der Möglichkeit, Trennstücke aus dem Grenzkataster abzuschreiben, erleichtert in Bagatellfällen den Liegenschaftsverkehr.

Bei Grenzwiederherstellungen werden durch die Verkürzung der Reaktionsfrist der Vermessungsämter diese Verfahren parteienfreundlicher gestaltet.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Bereitstellung aktueller und flächendeckender Geobasisdaten für das gesamte Bundesgebiet und die Abgabe in elektronischen Abgabesystemen gemäß den Anforderungen des E‑Government und der EU“ für das Wirkungsziel „Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes, Verbesserung des unternehmensfreundlichen Umfeldes insbesondere Forcierung des Wettbewerbs, Erhalt und kulturtouristische Präsentation des historischen Erbes“ der Untergliederung 40 Wirtschaft bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Aufgrund der voran angeführten notwendigen legistischen Maßnahmen ergeben sich für das BEV die in den Berechnungen angeführten Aufwendungen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

‑23

‑25

‑27

‑29

‑31

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

332

338

345

352

359

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

309

314

318

323

328

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

gem. BFRG/BFG

40.03.01 Eich- und Vermessungswesen

 

332

338

345

352

359

 

Erläuterung der Bedeckung

Im Rahmen des Globalbudget 40.03 werden die Aufwendungen und Einsparungen durch bestehende Budget- und Personalressourcen des BEV getragen. Dabei werden keine zusätzlichen Ressourcen in Anspruch genommen.

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Tätigkeitsschr.

Körpersch.

Verwgr.

Fallz.

Zeit

2016

2017

2018

2019

2020

Maßnahme 1: Optimierung Verfahren

Allgemeine Neuanlegung

Bund

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

2

168,00 Stunden

20.372

20.779

21.195

21.618

22.051

 

 

 

VD-Gehob. Dienst 3 A2/GL-A2/4; B: DK III-IV; PF 2/3 und 3b; PF 3

2

840,00 Stunden

70.216

71.620

73.053

74.514

76.004

 

 

 

VD-Fachdienst A3; C; P1; PF 4-PF 5

2

840,00 Stunden

52.098

53.140

54.203

55.287

56.392

 

Einsparung Versendung

Bund

VD-Fachdienst A3; C; P1; PF 4-PF 5

20.000

-0,25 Stunden

‑155.053

‑158.154

‑161.317

‑164.544

‑167.835

SUMME

 

 

 

 

 

‑12.368

‑12.615

‑12.868

‑13.125

‑13.387

Maßnahme 2: Bodenbewegungen

Aufhebung Grenzkataster

Bund

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

100

2,00 Stunden

12.126

12.368

12.616

12.868

13.126

 

 

 

VD-Gehob. Dienst 3 A2/GL-A2/4; B: DK III-IV; PF 2/3 und 3b; PF 3

100

2,00 Stunden

8.359

8.526

8.697

8.871

9.048

 

 

 

VD-Fachdienst A3; C; P1; PF 4-PF 5

100

1,00 Stunden

3.101

3.163

3.226

3.291

3.357

SUMME

 

 

 

 

 

23.586

24.058

24.539

25.030

25.530

Maßnahme 3: Neuregelung Verfahren

§18a, §18b Ermittlungsverfahren

Bund

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

500

1,00 Stunden

30.315

30.921

31.540

32.170

32.814

 

 

 

VD-Gehob. Dienst 3 A2/GL-A2/4; B: DK III-IV; PF 2/3 und 3b; PF 3

500

1,00 Stunden

20.898

21.316

21.742

22.177

22.620

 

 

 

VD-Fachdienst A3; C; P1; PF 4-PF 5

500

0,50 Stunden

7.753

7.908

8.066

8.227

8.392

 

§18a, §18b Grenzverhandlung

Bund

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

50

2,00 Stunden

6.063

6.184

6.308

6.434

6.563

 

 

 

VD-Gehob. Dienst 3 A2/GL-A2/4; B: DK III-IV; PF 2/3 und 3b; PF 3

50

3,00 Stunden

6.269

6.395

6.523

6.653

6.786

 

 

 

VD-Fachdienst A3; C; P1; PF 4-PF 5

50

2,00 Stunden

3.101

3.163

3.226

3.291

3.357

 

Einsparung Versendung

Bund

VD-Fachdienst A3; C; P1; PF 4-PF 5

1.800

-0,25 Stunden

‑13.955

‑14.234

‑14.519

‑14.809

‑15.105

SUMME

 

 

 

 

 

60.444

61.653

62.886

64.143

65.426

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

2016

2017

2018

2019

2020

 

Bund

VD-Höherer Dienst 1 A1/7-A1/9; A: DK IX

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

GESAMTSUMME

 

71.662

73.095

74.557

76.048

77.569

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

VBÄ GESAMT

 

0,21

0,21

0,21

0,21

0,21

 

Der Personalaufwand ergibt sich aus den zu den einzelnen Maßnahmen erfolgten Aufstellungen.

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Bund

25.082

25.583

26.095

26.617

27.149

 

Der Arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.

 

Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufwand (€)

2016

2017

2018

2019

2020

Maßnahme 1: RSb Briefe

Bund

600

3,70

2.220

2.220

2.220

2.220

2.220

Maßnahme 1: Einsparung RSb Briefe

Bund

20.000

‑3,70

‑74.000

‑74.000

‑74.000

‑74.000

‑74.000

Maßnahme 2: RSb Briefe

Bund

500

3,70

1.850

1.850

1.850

1.850

1.850

Maßnahme 3: Porto

Bund

1.000

1,60

1.600

1.600

1.600

1.600

1.600

Maßnahme 3: RSb Briefe

Bund

300

3,70

1.110

1.110

1.110

1.110

1.110

Maßnahme 3: Einsparung RSb Briefe

Bund

1.800

‑3,70

‑6.660

‑6.660

‑6.660

‑6.660

‑6.660

GESAMTSUMME

 

 

 

‑73.880

‑73.880

‑73.880

‑73.880

‑73.880

 

Der Aufwand von 3,70 Euro ergibt sich aus 1,60 Euro für einen mehr als 50 Gramm schweren nicht maschinenlesbaren Brief und 2,10 Euro für die RSb-Gebühr.

Maßnahme 1: Bei der gebietsweisen Neuanlegung des Grenzkatasters ergibt sich der Aufwand durch die RSb-Ladungen aus der Annahme von 100 Grundstücken, die je Verfahren einbezogen werden. Es wird von 2 Verfahren pro Jahr und je 3 Eigentümern pro Grundstück ausgegangen.

Die Einsparungen bei Umwandlungen im Zuge von Agrarverfahren ergeben sich aufgrund einer Schätzung von 10 Agrarverfahren und einer Anzahl von je 2.000 nicht erforderlichen Zustellungen.

Maßnahme 2: In Gebieten mit Bodenbewegungen wird von 5 Bescheiden pro Grundstück bei 100 Fällen (Grundstücken) im Jahr, bei denen der Grenzkataster aufgrund von Bodenbewegungen aufgehoben werden muss, ausgegangen.

Maßnahme 3: Bei Umwandlungsverfahren auf Antrag des Grundstückseigentümers bzw. in Fällen der Zuschreibungen von Trennstücken aus dem Grundsteuerkataster zum Grenzkataster werden im Ermittlungsverfahren die Eigentümer, von denen keine Zustimmungserklärung erlangt werden konnte, zunächst mit einfachem Brief angeschrieben (1,60 Euro Porto). Erst im Falle einer Grenzverhandlung muss eine Ladung mit RSb erfolgen.

Die Einsparungen ergeben sich aufgrund einer Auswertung (1.200 Fälle), in denen Benachrichtigungen mit RSb zugestellt wurden. Es ist davon auszugehen, dass in der Hälfte der Fälle mehr als eine Zustellung erfolgt. Es ergibt sich daher ein Faktor von 1,5 auf 2.000 Fälle.

Der Betriebsaufwand des BEV für die Abgabe der Daten aus dem Adressregister (§ 48 Abs. 6) liegt unter 10.000 Euro jährlich. Da diese Kosten im Rahmen der gesamten EDV Kosten eine untergeordnete Rolle spielen und die Anzahl der Datenabgaben von Jahr zu Jahr stark variieren, wurden sie in der Aufstellung nicht berücksichtigt.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.