1116 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (1061 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 2009 geändert wird

Mit der vorliegenden Novelle zum Weingesetz 2009 sollen einerseits Neuerungen im gemeinschaftlichen Weinrecht und andererseits Anregungen zur Änderung aus der Weinbranche umgesetzt werden. Sämtliche Änderungen wurden vorab in den Branchenverbänden (Nationales Weinkomitee, regionale Weinkomitees), in denen Repräsentanten des Weinbaus und des Weinhandels gemeinsam Entscheidungen für den Weinsektor treffen, behandelt.

Die wesentlichen Änderungen betreffen insbesondere die Neuregelung des „Ruster Ausbruches“, die Verbesserung der Abgrenzung und Benennung von Weinherkünften, die Anpassung des Hektarhöchstertrages an die reduzierte Weingartenfläche (INVEKOS) und an die Ertragssteigerung, die Anpassung des Rebflächenverzeichnisses und der Auspflanzregelungen an Anforderungen des Gemeinschaftsrechts und die Transferierung des „Uhudlers“ (Wein aus Direktträgerrebsorten) vom Weinbereich in den Obstweinbereich.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Mai 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager die Abgeordneten Josef Schellhorn, Josef A. Riemer, Erwin Preiner, Mag. Christiane Brunner, Leopold Steinbichler, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T, dagegen: G, N ) beschlossen.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Preiner, Jakob Auer, Harald Jannach und Leopold Steinbichler einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Zusammenhang mit den Schäden durch die Unwetter eingebracht, der mit Stimmenmehrheit
(dafür: S, V, F, G, T, dagegen: N) beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Wetterkapriolen der vergangenen 14 Tage führten unter anderem zu massiven Schädigungen bei Rebanlagen und Weinstöcken, sowie weiterer land- und forstwirtschaftlicher Flächen.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1061 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 05 04

                   Johannes Schmuckenschlager                                                        Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann