Entschließung

betreffend Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Zusammenhang mit den Schäden durch die Unwetter

Die Bundesregierung wird aufgefordert, rasche und effiziente Maßnahmen in Bezug auf eine angemessene Entschädigung der von den Naturkatastrophen betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere der Wein- und Obstbauern, zu ergreifen.

Zur Abmilderung der Situation, insbesondere für die Entschädigung von Frostschäden, sollen Mittel aus dem Katastrophenfonds im Rahmen einer Novellierung des Katastrophenfondsgesetzes bereitgestellt werden, soweit nicht Mittel der Europäischen Union dafür vorgesehen sind.