1120 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (1096 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019, und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden

Artikel 1:

Dieser Gesetzentwurf entspricht Artikel 51 B-VG in Verbindung mit §§ 12 und 15 BHG 2013, wonach die Bundesregierung jährlich dem Nationalrat spätestens bis 30. April den Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen hat. Die Ausgestaltung des Finanzrahmens, eines international bewährten Steuerungsinstruments, soll verbindlich, mehrjährig, flexibel sowie klar und einfach verständlich sein.

Der Bundesfinanzrahmen fixiert die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts; innerhalb des vorgegebenen Rahmens müssen sich die Budgeterstellung und der -vollzug bewegen, wodurch die Budgetdisziplin erhöht wird. Nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug ist eine Überschreitung des Finanzrahmens möglich.

Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert: Er dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre. Die Gliederung erfolgt auf hochaggregierten Ebenen, sogenannten Rubriken, die Obergrenzen für einzelne Politikbereiche abstecken; die Rubriken werden wiederum in Untergliederungen geteilt. Diese Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG iVm § 2 BHG 2013 für das Bundesfinanzgesetz sowie die Begründung von Vorbelastungen gemäß § 60 BHG 2013 verbindlich.

In diesem Sinne wird der Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes hinsichtlich der Jahre 2017 bis 2020 vorgelegt.

Artikel 2:

Zur Sicherstellung der rechtzeitigen budgetären Vorsorge für eine allfällige Brückenfinanzierung an den Einheitlichen Abwicklungsfonds ist die Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 durch Einfügung einer (weiteren) variablen Gebarung erforderlich; nähere Details dieser Regelung finden sich im Besonderen Teil der Erläuterungen.

Artikel 3 und 4:

Seit der Erstellung bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzrahmengesetzes und des Bundesfinanzgesetzes 2016 sind Entwicklungen eingetreten, die eine Änderungen dieser Gesetze erforderlich machen.

Insbesondere aufgrund der geänderten Sicherheitslage sind zusätzliche Überschreitungsermächtigungen von knapp einer Milliarde Euro notwendig. Darüber hinaus sind weitere Ermächtigungen beispielsweise im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktlage und den Zinszahlungen des Bundes erforderlich. Mit diesen Änderungen im Bundesfinanzgesetz 2016 sind auch die entsprechenden Anhebungen der Obergrenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes jeweils für das Jahr 2016 verbunden. Allerdings ergeben sich nach dem derzeitigen Stand der budgetären Planungen auch Einsparungen von über einer halben Milliarde Euro, denen durch eine Verminderung der Voranschlagswerte Rechnung getragen wird.

Alle Gesetzbeschlüsse erfordern gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG keine Mitwirkung des Bundesrates.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Mai 2016 in Verhandlung genommen. Der Ausschuss beschloss jeweils einstimmig, ein öffentliches Hearing gemäß § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR abzuhalten und diesem gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR die Expertin und Experten Dr. Stefan Ederer, Univ.-Prof. Dr. Gottfried Haber, Dr. Barbara Kolm, Dr. Markus Marterbauer und Univ.-Prof. Dr. Paolo Rondo-Brovetto beizuziehen. Außerdem hatte der Ausschuss  in seiner Sitzung am 15. September 2015 gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig beschlossen, Dr. Helmut Berger (Leiter des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion) für sämtliche Sitzungen des Budgetausschusses in der Tagung 2015/2016 als Auskunftsperson beizuziehen.

Als Berichterstatterin im Ausschuss fungierte Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur. Nach einleitenden Statements der Expertin und Experten ergriffen im Rahmen des Hearings die Abgeordneten Mag. Roman Haider, MMag. DDr. Hubert Fuchs, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kai Jan Krainer, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Bruno Rossmann, Mag. Werner Kogler, Ing. Mag. Werner Groiß, Mag. Andreas Zakostelsky, Dr. Kathrin Nachbaur, Dr. Rainer Hable, Ing. Robert Lugar, Bernhard Themessl, Ing. Markus Vogl, Franz Kirchgatterer, Dr. Ruperta Lichtenecker und Mag. Andreas Hanger das Wort. Die Expertin und Experten, Dr. Helmut Berger, die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling beantworteten die an sie gerichteten Fragen.

Nach Beendigung des Hearings wurde die Debatte zur gegenständlichen Regierungsvorlage fortgesetzt und es ergriffen der Abgeordnete Mag. Bruno Rossmann sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, N, T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1096 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 05 04

                           Dr. Kathrin Nachbaur                                                          Gabriele Tamandl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau