1123 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1109 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SCE-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Sparkassengesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmensreorganisationsgesetz, die Insolvenzordnung und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 – APRÄG 2016)

Die gegenständliche Regierungsvorlage verfolgt das Ziel der Stärkung des Vertrauens in den Kapitalmarkt durch die Steigerung der Qualität der Abschlussprüfung unter Vermeidung einer zu großen Kostenbelastung für die Unternehmen

Der Entwurf setzt die prüfungsbezogenen Vorschriften der Richtlinie 2014/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (im Folgenden: Abschlussprüfungs-RL), ABl. Nr. L 158 vom 27.05.2014 S. 196 um und trifft Ausführungsbestimmungen zur unmittelbar anwendbaren Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG (im Folgenden: Abschlussprüfungs-VO), ABl. Nr. L 158 vom 27.05.2014 S. 77, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 170 vom 11.06.2014 S. 66. Durch die neuen EU-Rechtsakte soll ein weiterer Beitrag der Abschlussprüfungsbestimmungen zur finanziellen Stabilität geleistet werden. Dies soll durch Stärkung des Vertrauens in die Abschlussprüfung erreicht werden, außerdem sollen die Qualität der Abschlussprüfungen verbessert und die Unabhängigkeit und Objektivität der Abschlussprüfer weiter gestärkt werden. In diesem Sinne stellen sowohl die EU-Rechtsakte als auch die auf diesen basierenden vorgeschlagenen Änderungen im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage erhöhte Anforderungen an die bei der Abschlussprüfung beteiligten Akteure. Ausgangspunkt der hier vorgeschlagenen Änderungen war jedoch auch, die administrative Hürden und Verwaltungslasten der Unternehmen nicht mehr als notwendig zu steigern.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer

-       Stärkung der Rolle des Prüfungsausschusses

Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt jene Teile der geänderten Abschlussprüfungs-RL um, die das Unternehmens-, das Gesellschafts- und das Genossenschaftsrevisionsrecht betreffen. Außerdem werden die in der unmittelbar anwendbaren Abschlussprüfungs-VO enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte ausgeübt und aus dieser entstehende Unvereinbarkeiten mit dem nationalen Recht beseitigt.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. Mai 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Wolfgang Knes, Dr. Ruperta Lichtenecker, Dr. Nikolaus Scherak und Christoph Hagen sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter.

 

Ein im Zuge der Debatte vom Abgeordneten Christoph Hagen gestellter Vertagungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: T, dagegen: S, V, F, G, N).

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, N, T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1109 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 05 11

                         Ing. Mag. Werner Groiß                                                Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau