1124 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1400/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Veröffentlichung aller letztinstanzlicher Urteile

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. November 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Veröffentlichung aller Urteile ist gem § 15 Bundesgesetz über den OGH für diesen verpflichtend. Hingegen sind die Oberlandesgerichte gem §48a GerichtsorganisationsG angehalten nur Entscheidungen „von allgemeinem über den Einzelfall hinausgehende Interesse“ zu veröffentlichen. Tatsächlich waren am 6. November 2015 500 OLG Entscheidungen zum StGB oder der StPO seit dem Jahr 1972 öffentlich verfügbar. Hingegen waren 47.955 solche Entscheidungen des OGH abrufbar.

Die Oberlandesgerichte treffen in etlichen wichtigen Materien letztinstanzliche Entscheidungen. So zum Beispiel entscheiden diese über die Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen und über Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile. Der OGH ist in diesen Fällen nur ausnahmsweise anrufbar. Diese Entscheidungen haben maßgebliche Wirkung für das Verhalten der Rechtsunterworfenen und bilden unter anderem die Entscheidungsgrundlage für erstinstanzliche Urteile. Durch die Nicht-Veröffentlichung der Urteile ist es der interessierten Öffentlichkeit sowie beruflich daran Interessierten nicht möglich, einen Einblick in die Judikatur der österreichischen Gerichte zu bekommen und sich entsprechend verhalten zu können.

Rechtsprechung und Judikatur entwickeln sich immer entlang von Einzelfällen und einzelnen relevanten Urteilen. Aus diesem Grund sind alle letztinstanzlichen Entscheidungen von allgemeinem Interesse und müssen veröffentlicht werden.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 05 11

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                         Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau