1125 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1584/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die raschere Übertragung von Firmenbuch- und Grundbuch-Eintragungen an das BRZ

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. März 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gesellschaften wie OG, KG, GmbH, AG sind nach den Bestimmungen des UGB dazu verpflichtet ihre Firma im Firmenbuch einzutragen. Die Eintragung im Firmenbuch hat darüber hinaus sogenannte „konstitutive Wirkung“, dh. dass die Gesellschaften erst mit Eintragung und Veröffentlichung der Eintragung entstehen.

Eintragungen, die im Firmen- oder Grundbuch vorgenommen werden, werden elektronisch an das Bundesrechenzentrum (BRZ) übertragen. Das BRZ verarbeitet die Daten und sorgt für die (elektronische) Veröffentlichung. Da die Daten, die bei den Gerichten oder Notaren eingetragen werden täglich nur einmalig um 00.00 Uhr an den Server des Bundesrechenzentrum übertragen werden, können die oben genannten Gesellschaften erst einen Tag nach der Eingabe der Daten als errichtet angesehen werden.

Die Übertragung zu lediglich einem Zeitpunkt in der Nacht hat seinen Ursprung in der tagsüber eingeschränkten Kapazität der Leitungen. Durch den Ausbau dieser Leitungen ist diese Regelung nicht mehr zweckdienlich. Eine häufigere Übertragung stellt aber einen Vorteil für Gründer dar, da sie so flexibler gründen können und noch am selben Tag eine Gesellschaft rechtswirksam errichten können. Es gibt keinen Grund diese Möglichkeit nicht zu nutzen und den Unternehmern dadurch mehr Flexibilität zu verschaffen.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordneten Petra Bayr, MA, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und Mag. Harald Stefan sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, T).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 05 11

                     Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                           Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau