Entschließung

betreffend Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene verstärkt dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Regelungen, die nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs einem Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention entgegenstehen, entsprechend abgeändert werden, sodass ein Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention, wie in Art 6 Abs 2 EUV vorgesehen, so rasch wie möglich erfolgen kann.