1129 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1205/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Integrationsmaßnahmen

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der teilweise negativen Konnotierung, die mit der Unterbringung von Asylwerbern einhergeht, kann nur durch intensivierte Angebote im Integrationsbereich entgegengewirkt werden. Um Bürgerinnen und Bürger zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Gemeinden zu motivieren, bedarf es entsprechender Un-terstützung - diese muss darüber hinaus bundesweit einheitlich sein, da nur so gewisse Standards sichergestellt und ein gleichmäßiges Vorgehen in allen Ländern sichergestellt werden kann. Die momentane Überforderung ganz Europas mit der aktuellen Flüchtlingssituation kann sowohl auf EU-Ebene wie auch österreichweit nur gemeinsam gelöst werden - alle Beteiligten müssen ebenso eingebunden wie auch entlastet werden. Das ist nur durch strategisches, gemeinsames Handeln möglich. Je eher es Asylwerbern ermöglicht wird Deutsch zu lernen oder in eine geeignete Wohnung zu ziehen, desto eher können sie sich in die österreichische Gesellschaft integrieren - und Integration schafft Akzeptanz. Daher muss auf diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt werden. Vor allem was unbegleitete minderjährige Flüchtlinge angeht, ist die Integration für deren persönliche und auch berufliche Entwicklung unabdingbar. Versäumnisse in dieser Hinsicht sind später schwer beziehungsweise gar nicht mehr nachzuholen. Da die Möglichkeiten zur Integration nicht davon abhängen dürfen, in welchem Bundesland ein Flüchtling schließlich untergebracht wird, bedarf es einer Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen Bund und Ländern. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jedes Bundesland dieselben Kriterien beim Angebot von Integrationsmaßnahmen berücksichtigt; dies zum Wohle sowohl der österreichischen Bürgerinnen und Bürger als auch dem der Asylwerber und Asylwerberinnen.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordneten Petra Steger, Harry Buchmayr, Christoph Hagen, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller und Anneliese Kitzmüller sowie der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Mag. Alev Korun, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend bundeseinheitliche Integrationsmaßnahmen eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1205/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Harry Buchmayr gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1205/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 05 12

                                Harry Buchmayr                                                               Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau