Entschließung

betreffend bundeseinheitliche Integrationsmaßnahmen

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird ersucht, mit den Bundesländern in Verhandlung hinsichtlich einer Vereinbarung gemäß Art. 15 B-VG zu treten, die den Ausbau bundeseinheitlicher Integrationsmaßnahmen für Asylberechtigte, wie insbesondere Deutschkurse, vorsieht.