1130 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1676/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern weltweit verstärken

Die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. April 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Unterstützung für MenschenrechtsverteidigerInnen ist ein wichtiger Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union in ihren Außenbeziehungen und auch für Österreich ist dieses Anliegen von erheblicher Relevanz.

Die Definition des Begriffs „Menschenrechtsverteidiger“, wie er in den Leitlinien der Europäischen Union verstanden wird, beruht auf Artikel 1 der Erklärung der Vereinten Nationen über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen. Im genannten Artikel 1 heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu fördern und darauf hin zu wirken.“

MenschenrechtsverteidigerInnen sind Einzelpersonen, Gruppen und Organe der Gesellschaft, die allgemein anerkannte Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern und schützen – selbstverständlich nur gewaltfrei.

Die UNO-Deklaration von MenschenrechtsverteidigerInnen im Jahr 1998 war ein großer Fortschritt. Nichts desto trotz haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Staaten Gesetze erlassen, welche die Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen massiv er-schweren oder gar kriminalisieren.

Zielscheibe autoritärer Regime sind gegenwärtig häufig kritische JournalistInnen und Online-AktivistInnen. Österreich hat mit seinen Initiativen im Menschenrechtsrat und der Generalversammlung betreffend die Sicherheit von JournalistInnen bewirkt, dass die Problematik der Straflosigkeit dieser Verbrechen nunmehr auch international stärkere politische Beachtung findet, was sich positiv auf die Arbeit u.a. der UN, UNESCO, OSZE, Europarat und anderen Regionalorganisationen auswirkt.

Auch die österreichische Entwicklungspolitik unterstützt derzeit im Rahmen von insgesamt dreizehn verschiedenen Projekten die Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Franz Kirchgatterer die Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 05 12

                             Franz Kirchgatterer                                                            Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau