Entschließung

betreffend Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern weltweit verstärken

 

Die Bundesregierung wird ersucht:

1.      gemeinsam mit den EU-Partnern alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um sich gegen die zunehmende Einschränkung zivilgesellschaftlicher Spielräume in vielen Staaten einzusetzen sowie gegen die Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen und friedlichen MenschenrechtsverteidigerInnen;

2.      die Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen zu fördern und sich regelmäßig mit Menschenrechtsorganisationen über einen besseren Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen auszutauschen und zugunsten von Einzelfällen eng miteinander zu kooperieren;

3.      Staaten, die nicht willens oder fähig sind, MenschenrechtsverteidigerInnen zu schützen, auf die einstimmig verabschiedete VN-Erklärung zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen sowie auf ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem VN-Zivilpakt und -Sozialpakt hinzuweisen;

4.      die Arbeit des VN-Sonderberichterstatters für MenschenrechtsverteidigerInnen weiterhin zu unterstützen und international dafür zu werben, dass er von den Regierungen zu einem Besuch eingeladen wird;

5.      sich innerhalb der OSZE, insbesondere während des österreichischen OSZE-Vorsitzes 2017 für die Umsetzung der OSZE-„Guidelines on the Protection of Human Rights Defenders“ stark zu machen;

6.      weiterhin gemeinsam mit den EU-Partnern in betroffenen Ländern Justizreformen anzumahnen und zu unterstützen, damit die Straflosigkeit beendet wird und die Opfer entschädigt werden;

7.      gemeinsam mit den Partnern in der EU für eine konsequente Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen einzutreten, insbesondere auf wirksame Maßnahmen zur Bekanntmachung der Leitlinien unter MenschenrechtsverteidigerInnen, auch in ländlichen Regionen und durch Übersetzung in lokale Sprachen die Sensibilisierung des diplomatischen Personals für die Bedeutung und Umsetzung der EU-Leitlinien, die Benennung von überwiegend oder ausschließlich für Menschenrechtsfragen zuständigen Verbindungsbeamten in den EU-Delegationen und eine benutzerfreundliche Veröffentlichung der Kontaktdaten auf der Website zu drängen;

8.      soweit möglich eine systematische Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen bzw. von Bedrohungen von MenschenrechtsverteidigerInnen und Angriffen auf sie und ihre Familien, die Erarbeitung von weiteren praxisorientierten lokalen Strategien zur Unterstützung von MenschenrechtsverteidigerInnen unter Berücksichtigung besonders gefährdeter Gruppen, eine verstärkte öffentliche Unterstützung von MenschenrechtsverteidigerInnen, u. a. durch jährliche Treffen mit DiplomatInnen, Einladungen zu Veranstaltungen, Erklärungen und Prozessbeobachtungen zu verlangen;

9.      über die EU-Ratsarbeitsgruppe für Menschenrechte COHOM die Umsetzung der Leitlinien und der auf MenschenrechtsverteidigerInnen und Zivilgesellschaft bezogenen Punkte des EU-Aktionsplans sicherzustellen.