1141 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1107 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird

Mit der vorliegenden Novelle soll die 2014 und 2015 durchgeführte Förderung von Handwerkerleistungen auch weiterhin ermöglicht werden. Dafür werden inklusive Verwaltungskosten insgesamt bis zu 40 Mio. Euro für die Jahre 2016 und 2017 bereitgestellt. Die finanzielle Bedeckung erfolgt in der UG 15. Die tatsächliche Fortführung der Aktion im Jahr 2017 ist jedoch von der entsprechenden konjunkturpolitischen Notwendigkeit abhängig

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Mai 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriele Tamandl die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dr. Ruperta Lichtenecker, Dr. Rainer Hable, Mag. Bruno Rossmann, MMMag. Dr. Axel Kassegger und Ing. Robert Lugar sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, T, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1107 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 05 12

                               Gabriele Tamandl                                                        Ing. Mag. Werner Groiß

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann