Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI‑Beitragsgesetz 2014) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das IFI-Beitragsgesetz 2014, BGBl. I Nr. 86/2014, wird wie folgt geändert:

§ 1 Ziffer 3 lautet:

§ 1. Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

           3. Siebzehnte Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑17).......................                                                                                                         540 530 000 EUR