Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Auf den Besucher der KZ-Gedenkstätte ausgerichtete Aufgabenwahrnehmung

-       Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation.

-       Steigerung der öffentlichen Wahrnehmung der Tätigkeit der KZ-Gedenkstätte Mauthausen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Errichtung einer Bundesanstalt mit dem Namen "KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial"

-       Einführung bedarfsgerechter Organisationsstrukturen zum Zwecke der Wirkungsorientierung

-       Einrichtung eines Kuratoriums als Aufsichtsorgan

-       Etablierung eines gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Beirats

-       Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit

 

Wesentliche Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen errechnen sich durch die Personalkosten auf Basis eines Personaleinsatzkonzeptes für die Bundesanstalt und den laufenden Kosten des Betriebs der Gedenkstätte und sind mit den Kosten für den Personal- und Sachaufwand der Gedenkstättenverwaltung im BM.I gegenzurechnen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der Nettofinanzierungsbetrag des Bundes setzt sich aus einer Transferzahlung und Mindereinnahmen im bisherigen Ausmaß von rund € 290.000 zusammen, die in Summe gleich hoch sind wie die angesetzten Personal- und Sachkosten der Bundesanstalt.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Nettofinanzierung Bund

‑4.121

‑4.223

‑4.327

‑4.434

‑4.544

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz über die Errichtung der Bundesanstalt "KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial" (Gedenkstättengesetz GStG)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Inneres

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Nachhaltige Absicherung der staatlichen Kultureinrichtungen und von kulturellem Erbe sowie besserer Zugang zu Kunst und Kultur für die Öffentlichkeit" der Untergliederung 32 Kunst und Kultur im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Einrichtung einer Bundesanstalt erfolgt vor dem Hintergrund der politischen Verantwortung und der daraus resultierenden notwendigen Überführung der Gedenkstätte von einem vorwiegend als Mahnmal fungierenden Gedenkort zu einem multidimensionalen Ort der Geschichtsvermittlung mit professionalisiertem Museumsbetrieb. Dies geht notwendigerweise mit einer Verbreiterung und Vertiefung des Angebotes und einer Diversifikation der dafür erforderlichen Leistungen einher. Diese positiven Entwicklungen zeigen die Grenzen auf, die einer den Aufgaben angemessenen Organisationsentwicklung im Rahmen der ministeriellen Verwaltungsstrukturen gesetzt sind, etwa im Hinblick auf den Personaleinsatz oder im Bereich des Planens und Arbeitens in Projektstrukturen und -zeiträumen.

Dem allgemeinen Trend zur Verselbständigung und Dezentralisierung sowie der staats- und wirtschaftspolitischen Zielvorgabe, nämlich der Beschränkung der staatlichen Einflussnahme auf die gesetzlichen Pflichten in zeitgeschichtlichen und kulturpolitischen Angelegenheiten und der Effizienzsteigerung bei zumindest gleichbleibenden Kosten für den Bund, soll dieser Gesetzentwurf Rechnung tragen.

Durch die Schaffung einer Bundesanstalt "KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial" soll eine effiziente, inhaltlich autonome, unbürokratische und international vergleichbare Einrichtung etabliert werden, die weiterhin unter wirtschaftlicher und auch parlamentarischer Kontrolle des Bundes geführt wird.

Die Organisationstruktur leitet sich aus den inhaltlichen Zielen und Aufgaben der KZ-Gedenkstätte Mauthausen ab. Der Aufgabenbereich der KZ-Gedenkstätte gehört nicht zu den Kernaufgaben des Bundesministeriums für Inneres und liegt nicht in dessen strategischem Fokus. Die Organisationsstrukturen des Bundesministeriums für Inneres entsprechen daher auch nicht den Anforderungen, die sich aus den Zielen und Aufgaben der KZ-Gedenkstätte ergeben. Deshalb bedarf es einer Reorganisation hin zu schlanken Management- und Aufbaustrukturen, und einer auf die Inhalte abgestimmten, vereinfachten Verwaltung, die den Erfordernissen eines gemeinnützigen Unternehmens dieser Größe entspricht.

Unter möglichster Wahrung der historisch gewachsenen und international bekannten Identität der KZ-Gedenkstätte steht die Organisationsreform unter folgenden Prämissen:

 

1. Gestaltbare Budgetbelastungen für den Bund.

2. Mehr Beweglichkeit der Bundesanstalt bei Personal und Budget, damit höhere Zielsicherheit im Ressourceneinsatz.

3. Anreiz für Bundesanstalt zur Eigeninitiative.

4. Keine Verschlechterung für das Personal.

5. Weitestgehende Zustimmung der Betroffenen (Identifikationskriterium).

6. Verwaltungsvereinfachung.

 

Mit dem nunmehr vorgeschlagenen Status einer selbständigen Anstalt des Bundes verbunden mit einer nach objektiven Kriterien bemessenen Dotation aus dem Bundesbudget können die Selbstgestaltungsmöglichkeiten verstärkt werden. Dies setzt Verbesserungen in der Eigenadministration, insbesondere eine eigene kaufmännische Betriebsorganisation von der Buchhaltung bis zur Leitung, voraus.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Das Unterbleiben der gesetzlichen Maßnahme und der damit verbundenen Zielsetzungen, scheidet aus, weil damit die gesetzliche Verankerung der Aufgabenwahrnehmung der Gedenkstätte, die über die reine Zuständigkeitsdefinition im BMG hinaus geht, nicht gegeben ist, und damit die Wahrnehmung der im Gesetz formulierten Aufgaben nicht sichergestellt wäre.

Die Alternative, Verbleib im BM.I anstelle der Gründung der Bundesanstalt, bedingt zumindest diese gesetzliche Verankerung der Aufgabenwahrnehmung der Gedenkstätte und erfordert für die nachhaltige Aufgabenwahrnehmung eine Adaption des Personalplans. Vergleicht man die direkten Personalkosten bei gleicher Aufgabenwahrnehmung ergeben sich keine signifikanten Unterschiede, weil sich das Gehaltsschema des für die Bundesanstalt vorgesehenen Kollektivvertrags nach den Vorgaben des Vertragsbedienstengesetzes orientiert. Im Falle der Ausgliederung in die Bundesanstalt ist jedenfalls davon auszugehen, dass sich die anteiligen Systemkosten (arbeitsplatzbezogenen Sachkosten bzw. indirekte Personalkosten) reduzieren.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen ist ein Ort der Geschichtsvermittlung mit einem Museumsbetrieb, einem Archiv und einer wissenschaftlichen Forschungsstelle, folglich eine multidimensionale Kultureinrichtung, die einer effizienten Verwaltung bedarf, um die bereitgestellten Ressourcen für ihre Zielgruppen (Überlebende und ihre Verwandten, die BesucherInnen der Gedenkstätte, die WissenschafterInnen) einzusetzen. Ein zentrales Argument zur Errichtung der Bundesanstalt besteht daher darin, einen Organisationsprozess zur Identifizierung und Quantifizierung von Leistungsindikatoren zu initiieren, die eine Aussage über das Maß der Zielerreichung bezüglich Qualität, Zeit und Kosten ermöglichen.

Mit der Entwicklung eines wirkungsorientierten Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplans (kurz RZL) sollen alle künftigen, auf die Zielgruppen der Gedenkstätte abgestimmten, für die Bundesanstalt relevanten Ziele, Indikatoren, Meilensteine und Kennzahlen entwickelt werden, die in der Folge maßgeblich zur inhaltlichen und wirtschaftlichen Steuerung der Bundesanstalt herangezogen werden.

Aus diesem Grund wurde die Entwicklung eines solchen Systems als erstes Ziel im gegenständlichen Vorhaben definiert. Die beiden darüber hinaus genannten Ziele bestehen in der Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation und der Steigerung der öffentlichen Wahrnehmung (siehe Ziele 2 und 3). Über diese Ziele können zum jetzigen Zeitpunkt zwar allgemeine Aussagen über den Ist- und Sollzustand getroffen werden, eine indikative Messbarkeit kann sinnvollerweise mangels eines auf die Bundesanstalt abgestimmten RZL mit klar definierten Wirkungszielen nicht angegeben werden.

Als Evaluierungsthemen sind daher für 2022 die Entwicklung eines RZL, seine Implementierung und die sich aus seiner Anwendbarkeit ergebenden und erhobenen Zahlen, Fakten und Daten vorgesehen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Auf den Besucher der KZ-Gedenkstätte ausgerichtete Aufgabenwahrnehmung

 

Beschreibung des Ziels:

Das Ziel besteht in der nachhaltigen Etablierung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen als multidimensionalen Ort der Geschichtsvermittlung mit einem umfassenden Vermittlungsprogramm und einem zeitgemäßen Museumsbetrieb für die Besucher, sowie einer Forschungsstelle für die Geschichte des Konzentrationslagers und der damit in Zusammenhang stehenden Verbrechen des Nationalsozialismus (Opfer- und Täterforschung)

Durch die gesetzliche Festschreibung können die umfangreichen Aufgaben dauerhaft erfüllt und im Sinne der Besucher zielgerichtet eingesetzt, weiterentwickelt und qualitätsgesichert werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die bestehenden Wirkungsziele mit den Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplänen des Bundesministeriums für Inneres sind auf eine KZ-Gedenkstätte nicht anwendbar.

Identifizierung und Quantifizierung der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Leistungsindikatoren (Kennzahlen), die eine Aussage über das Maß der Zielerreichung über die Qualität, Zeit und Kosten der im Gesetz definierten Aufgaben ermöglichen.

 

Ziel 2: Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation.

 

Beschreibung des Ziels:

Als Erinnerungsort ist die KZ-Gedenkstätte Mauthausen ein Ort öffentlicher Auseinandersetzung, öffentlicher Debatten und Interventionen. Aufgabe der Gedenkstätte ist es, diese Auseinandersetzung in Gang zu bringen und zu befördern. Mit einer stärkeren Einbeziehung der zivilen und wissenschaftlichen Öffentlichkeit soll die gesellschaftliche Beteiligung an der Aufgabenwahrnehmung der KZ-Gedenkstätte erhöht werden. Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen soll so als national wie international relevanter gesellschaftlicher Erinnerungsort gestärkt werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Einbeziehung von Organisationen und Interessengruppen in Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse der KZ-Gedenkstätte erfolgt über ein Beratungsgremium des Bundesministers für Inneres, dem Internationalen Forum Mauthausen.

Einbeziehung der Wissenschaft und Forschung über die Errichtung eines wissenschaftlichen Beirats, sowie die Stärkung der Einbindung gesellschaftlich relevanter Organisationen und Personen durch einen gesellschaftlichen Beirat.

Teilhabe einer interessierten Öffentlichkeit am jährlichen Dialogforum, bei dem gedenkstättenrelevante Themen zur öffentlichen Diskussion gestellt werden, sowie bei weiteren öffentlichen Veranstaltungen.

Aufbauend auf einem bedarfsgerechten Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan (siehe Ziel 1 sowie die Ausführung zur Evaluation) werden bestehende Veranstaltungsformate evaluiert, im Bedarfsfall neu konzipiert und/oder erweitert.

 

Ziel 3: Steigerung der öffentlichen Wahrnehmung der Tätigkeit der KZ-Gedenkstätte Mauthausen

 

Beschreibung des Ziels:

Das Ziel besteht darin, die Öffentlichkeitsarbeit und Zielgruppenkommunikation selbstständig wahrzunehmen und sowohl die Aktivitäten der KZ-Gedenkstätte als auch des Archivs der Gedenkstätte in Wien für die Bevölkerung sichtbarer zu gestalten, um damit Akzeptanz und Wiedererkennung zu erhöhen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Kommunikation des Innenministeriums erstreckt sich über das gesamte Aufgabenspektrum des Bundesministeriums für Inneres, von A wie Asyl bis Z wie Zivildienst. Auch wenn sich die Kommunikation im Allgemeinen zwar über das gesamte Aufgabenspektrum erstreckt, sind in der medialen Aufmerksamkeit vorrangig die Themen innere Sicherheit, Asyl und Fremdenwesen adressiert. Themen der Gedenkstätte treten dabei in der Außenwahrnehmung hinter anderen Themenbereichen des Innenministeriums zurück.

Gerade im Hinblick auf den wichtigen Aspekt der Kommunikation im Themenbereich Gedenken wäre diese Außenwahrnehmung zu verbessern.

Etablierung einer eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit.

Durch eine auf die Aufgaben der Gedenkstätte fokussierte Öffentlichkeitsarbeit und ein Auftreten der Gedenkstätte als eigenständiger Akteur können die Mauthausen-spezifischen Themen (sowie angrenzenden Themen wie Rassismus-Prävention etc.) sowohl in größerer Dichte als auch Tiefe wahrgenommen werden, ohne in der Außenwahrnehmung von anderen Themenfeldern des Akteurs Innenministerium überlagert zu werden.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Errichtung einer Bundesanstalt mit dem Namen "KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial"

Beschreibung der Maßnahme:

Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Errichtung einer Bundesanstalt mit dem Namen "KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial" (im Folgenden: Bundesanstalt) als Anstalt öffentlichen Rechts

 

Umsetzung von Ziel 1, 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die "Führung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen" obliegt gemäß § 2 BMG dem Bundesministerium für Inneres.

Die Bundesanstalt KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen-Memorial) nimmt mit den ehemaligen Außenlagern des KZ Mauthausen als Erinnerungsort, Friedhof und Museum wissenschaftliche, pädagogische, kultur- und gedenkpolitische Aufgaben in gemeinnütziger Weise öffentlich wahr.

 

Maßnahme 2: Einführung bedarfsgerechter Organisationsstrukturen zum Zwecke der Wirkungsorientierung

Beschreibung der Maßnahme:

Mit der Bundesanstalt werden die Organisationsstrukturen eingeführt, die zur Wahrnehmung der gesetzlich definierten Aufgaben der KZ-Gedenkstätte notwendig sind. Unter Berücksichtigung der nunmehr eindeutig auf den Zweck der Bundesanstalt fokussierten Aufgabenstellung (Gedenkarbeit, Ausstellungsbetrieb, Vermittlung etc.) wird der Einsatz der benötigten Ressourcen und Mittel auf die Erfüllung dieser Aufgaben und Zielsetzungen hin abgestimmt und optimiert. Zu diesem Zweck werden, wie im Gesetz bzw. den Erläuterungen formuliert, entsprechende Planungs-, Kontroll- und Genehmigungsinstrumente etabliert. Geschäftsführung, Kuratorium und Beiräte bilden dabei die Eckpfeiler der Struktur, die die inhaltlichen und wirtschaftlichen Aufgaben von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Kontrolle bedarfsgerecht wahrnehmen.

 

Umsetzung von Ziel 1, 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Gedenkstätte ressortiert im BM.I zum Wirkungsziel "BürgerInnennähe" bzw. "Förderung des Vertrauens der BürgerInnen in die Leistungen der Sicherheitsexekutive." Die Organisationsstrukturen des Bundesministeriums für Inneres sind bedarfsgerecht für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der öffentlichen Sicherheit, nicht jedoch für einen Gedenk- und Kulturbetrieb.

Die Wirkungsziele der Bundesanstalt stehen mit dem gesetzlichen Auftrag in Einklang und unmittelbarem Zusammenhang. Durch die Etablierung von zielgerichteten, effizienten und flexiblen Organisationsstrukturen stehen die Aufgabenwahrnehmung und der Ressourceneinsatz in unmittelbaren Zusammenhang mit den inhaltlichen Zielen der Gedenkstätte. Messbarkeit wird erzielt über jährlich 2 Berichte (Vorhabens- und Geschäftsbericht) der Geschäftsführung.

 

Maßnahme 3: Einrichtung eines Kuratoriums als Aufsichtsorgan

Beschreibung der Maßnahme:

Installation eines Kuratoriums als Aufsichtsorgan zur wirtschaftlichen Kontrolle der KZ-Gedenkstätte Mauthausen bei gleichzeitiger Autonomie der KZ-Gedenkstätte Mauthausen im operativen Tagesgeschäft

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Aufsichtsorgane sind zurzeit durch Ministerverantwortung, interne Revision des BM.I und Rechnungshof abgedeckt.

Durch das Kuratorium wird ein wirtschaftliches Aufsichtsorgan installiert, darüber hinaus besteht weiterhin die Kontrolle durch BM.I, Rechnungshof und Parlament.

 

Maßnahme 4: Etablierung eines gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Beirats

Beschreibung der Maßnahme:

Etablierung eines gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Beirats zur fachlichen Unterstützung und Beratung der Geschäftsführung und des Kuratoriums sowie zur stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zurzeit erfolgt die gesellschaftliche Einbeziehung durch das Internationale Forum Mauthausen (IFM). Bei inhaltlichen Fragestellungen werden anlassbezogen (wissenschaftliche) Experten beigezogen.

Durch den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Beirat ist eine institutionalisierte fachliche Unterstützung und Beratung der operativen Ebene der Bundesanstalt gewährleistet.

 

Die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation wird durch die umgesetzten Empfehlungen der Beiräte messbar. Das Ziel besteht in der 100% Umsetzung der vorgegebenen Ziele nach Maßgabe der budgetären Bedeckung und personellen Ressourcen.

 

Maßnahme 5: Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der Maßnahme:

Mit der Etablierung der Bundesanstalt soll eine zielgruppenorientierte Kommunikation mit der Öffentlichkeit aufgebaut werden, um die öffentliche Wahrnehmung der Tätigkeit der KZ-Gedenkstätte Mauthausen zu erhöhen. Dies umfasst ua. die Planung, Begleitung und Realisierung von CI-Programmen, die Erarbeitung von PR-Strategien und Formulierung von PR-Zielen, die Vermittlung zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft im Rahmen von strategischer Kommunikation und Public Affairs, das Veranstaltungsmanagement, mithin den öffentlichen (Web)Auftritt der Gedenkstätte.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit der KZ-Gedenkstätte Mauthausen ist nur in eingeschränktem Maß möglich (siehe Ziel 3)

Die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt durch die Bundesanstalt.

 

Als Kennzahlen werden herangezogen:

die durchgeführten Veranstaltungen, die Pressemeldungen und regelmäßige Aussendungen über den Newsletter, die Veröffentlichungen über Webseite und Onlinemedien und -foren, sowie die wissenschaftlichen Publikationen.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Transferaufwand

3.831

3.933

4.037

4.144

4.254

Aufwendungen gesamt

3.831

3.933

4.037

4.144

4.254

Nettoergebnis

‑4.121

‑4.223

‑4.327

‑4.434

‑4.544

 

Die Erträge setzen sich aus Rundgangsgebühren sowie aus den Verkäufen des Bookshops zusammen.

Der Transferaufwand orientiert sich an den gegenwärtigen finanziellen Erfordernissen (BVA 2015), mit denen der Regelbetrieb finanziert ist.

Der Transferaufwand ist insbesondere zur Abdeckung der sich aus der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung der Bundesanstalt ergebenden Kosten vorgesehen und umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

- Personal- und Sachaufwand für den Betrieb und Verwaltung der überlassenen Immobilien,

- Personal- und Sachaufwand für den Museumsbetrieb an der KZ-Gedenkstätte Mauthausen und Gusen,

- Personal- und Sachaufwand für die Vermittlungstätigkeit (Pädagogik),

- Personal- und Sachaufwand für Sammlung und Forschung und

- Personal- und Sachaufwand für wissenschaftliche und pädagogische Fachtagungen und kulturelle Veranstaltungen.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

3.831

3.933

4.037

4.144

4.254

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2017

2018

2019

2020

2021

gem. BFRG/BFG

11.04.01 Gedenkstättenwesen

 

3.741

3.841

3.943

4.048

4.156

Durch Umschichtung

11.04.01 Gedenkstättenwesen

11.04.04 Kommunikations- und Informationstechnologie (zentrale Dienste)

10

10

10

11

11

Durch Umschichtung

11.04.01 Gedenkstättenwesen

11.04.03 Bau/ Liegenschaften (zentrale Dienste)

70

72

73

74

76

Durch Umschichtung

11.04.01 Gedenkstättenwesen

11.04.05 Sonstige Serviceleistungen

10

10

11

11

11

 

Erläuterung der Bedeckung

Die budgetäre Bedeckung des für die Bundesanstalt notwendigen Gesamtaufwands in der Höhe von € 4.121 MIO erfolgt durch Transferzahlungen von € 3.831 MIO, die zur Gänze aus den Mitteln des Bundesministeriums für Inneres bedeckt werden, sowie durch zu erzielende Erträge der Bundesanstalt in der Höhe von € 290.000.

Im Einzelnen ergibt sich die Bedeckung aus dem bisher zur Verfügung stehenden Detailbudget für Gedenkstättenwesen inklusive Kriegsgräberfürsorge.

Basis der Berechnungen ist der BVA 2016, aus dem insgesamt € 4.127 MIO dem Detailbudget Gedenkstättenwesen, davon € 630.000 für die Kriegsgräberfürsorge, zugewiesen wurde. Aus diesem Gesamtbudget werden künftig die für die Gedenkstätte notwendigen Mitteln von € 3.741 MIO an die Bundesanstalt transferiert. Die Bedeckung für die Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge erfolgt über die Restsumme von € 386.000, ergänzt um € 244.000 aus dem DB 0403 Bau/Liegenschaften (zentrale Dienste), bzw. aus dem GB 4, weil die Agenden in den Zuständigkeitsbereich dieses DB innerhalb des GB 4 überführt werden sollen.

Die Differenz auf den notwendigen Transferaufwand (€ 3.831 MIO) in der Höhe von € 90.000 erfolgt durch Umschichtungen ebenfalls aus den Mitteln des Bundesministeriums für Inneres und umfasst die Bedeckung der indirekten Kosten der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, die bisher nicht aus dem Detailbudget Gedenkstättenwesen zu bedecken waren, aber durch den Übergang in eine Bundesanstalt nunmehr von dieser zu erbringen sind. Es handelt sich hierbei um Leistungen wie Miet- und Betriebskosten, Personalverwaltungskosten und Kosten für Kommunikations- und Informationstechnologie.

Budgetäre Bedeckung für die Folgejahre (2017 bis 2021)

Der aufgrund der für die Folgejahre kalkulierte Mehraufwand von im Durchschnitt 2,65 % per annum wäre nach Ausschöpfung aller der Bundesanstalt zu Gebote stehenden Optimierungspotentiale, dargestellt im jährlich zu erstellenden Vorhabensbericht inklusive der Finanz-, Personal- und Kostenpläne nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes aus den Mitteln des Bundesministeriums für Inneres zu bedecken.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

3.831.000

3.933.000

4.037.000

4.144.000

4.254.000

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Empf.

Aufw.(€)

Bundesanstalt Transferaufwand

Bund

1

3.831.000

0

0

0

0

0

0

0

0

 

Bund

0

0

1

3.933.000

0

0

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

1

4.037.000

0

0

0

0

 

Bund

0

0

0

0

0

0

1

4.144.000

0

0

 

Bund

0

0

0

0

0

0

0

0

1

4.254.000

 

Der Gesamtaufwand für die Bundesanstalt beträgt für das Jahr 2017 insgesamt € 4,121 MIO; dieser Aufwand setzt sich aus rund 60% (~ € 2,5 MIO) Personalkosten und rund 40% (~ € 1,6 MIO) Sachaufwand inklusive der arbeitsplatzbezogenen Sachaufwendungen, Transferleistungen und Investitionen zusammen. Nach Abzug der Erträge in der Höhe von € 290.000 wäre somit ein Transferaufwand für das Jahr 2017 in der Höhe von € 3.831 MIO aus den Mitteln des Bundesministeriums für Inneres erforderlich.

 

Ad Vorschau 2017 - 2021:

Für die Folgejahre 2017 bis 2021 wird für die Zwecke der Wirkungsorientierten Folgeabschätzung vorbehaltlich des von der Bundesanstalt jährlich zu erstellenden Vorhabensberichts inklusive des Finanz-, Personal- und Kostenplans eine durchschnittlich 2,65 %ige Steigerung der Gesamtkosten per annum kalkuliert.

 

Die Steigerungsrate wäre für Sach- und Transferkosten auf Basis des Mittelwerts des Verbraucherpreisindizes 2010 mit einer jährlichen Steigerung von ca. 2% für Sachkosten und für Personalkosten mit 3 % (VPI 2010 Mittelwert plus 1% durchschnittliche Gehaltsvorrückungen laut Verpflichtungen aus dem künftigen Kollektivvertrag - angelehnt an das Gehaltsschema für Vertragsbedienstete des Bundes) zu veranschlagen. Der tatsächlich zu bemessende Aufwand wird sich nach Maßgabe des Bundesfinanzgesetzes richten.

 

 

Ad Personalkosten:

Die Personalkosten für den Betrieb der Bundesanstalt sind - basierend auf etwa 40 Vollbeschäftigungsäquivalente - mit rund € 2,5 MIO veranschlagt.

Auf Basis des bestehenden Personaleinsatzes der KZ-Gedenkstätte Mauthausen wurde ein Personaleinsatzkonzept für die neu einzurichtende Bundesanstalt entwickelt. Das Personaleinsatzkonzept reflektiert dabei auf die im Gedenkstättengesetz definierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die Bundesanstalt wird dabei im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge sowie der gesetzlichen Überleitungsregeln das gesamte Personal übernehmen und projektbezogene Mitarbeiter und freie Dienstnehmer in einen Kollektivertrag überführen. Die Beamten und Vertragsbediensteten, die in die Bundesanstalt wechseln verlieren ihren jeweiligen Status nicht, können aber auf ihren Wunsch innerhalb von einer bestimmten Frist in den Kollektivvertrag optieren. Die Bundesanstalt wird von einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer geleitet, der/dem zur Aufgabenwahrnehmung im Wesentlichen einerseits inhaltlich-kuratorische Organisationseinheiten bestehend aus Pädagogik, Kuratierung und Forschung, Sammlung und Bibliothek, sowie dem Gedenkbüro beiseite gestellt werden. Andererseits bedient sich die Geschäftsführung der kaufmännisch-administrativen Einheiten bestehend aus Administration, der Finanz- und Personalabteilung, sowie des Betriebs im Museum, Besucherzentrum und Bookshop.

 

Die Gesamtanzahl der Mitarbeiter wird sich bei rund 40 Vollbeschäftigungsäquivalenten bewegen, wobei die Position der Vermittlungstätigkeit ausgenommen ist. Die "Vermittlungstätigkeit" umfasst die Rundgänge und Vermittlungsprogramme für Schüler und sonstige Gruppen an der KZ-Gedenkstätte Mauthausen. Diese Vermittlungstätigkeit erfordert flexible Dienstleistungen, die sich an den Vorgaben der Besucherinnen orientieren und in der Regel einen kurzfristigen, stundenweisen Einsatz bei weitgehender freier Diensteinteilung bedingen. Für diese flexiblen Dienstleistungen wird in der Bundesanstalt eine eigene kollektivvertragliche Regelung getroffen, um den daraus resultierenden Anforderungen sowohl der Dienstnehmer als auch der Dienstgeber bestmöglich entsprechen zu können.

Die angenommene Anzahl von 80 bis 100 Vermittlern kann variieren und ist daher als Rahmen zu verstehen, mit dem die tatsächlich zu erwartenden Kosten für diesen Tätigkeitsbereich dargestellt werden.

 

Die Personalkosten ergeben sich schließlich aus den Einstufungen der übernommenen Beamten und Vertragsbediensteten und andererseits aus einem neuen Gehaltsschema des anzuwendenden Kollektivvertrags, das sich an das Gehaltsschema der Vertragsbediensteten anlehnt und all jene Beschäftigungsgruppen enthält, die für die Aufgabenwahrnehmung notwendig sind.

 

Ad Sachkosten:

Die für den Betrieb der Bundesanstalt veranschlagten Sachkosten inklusive der Transferleistungen (Förderungen) und der Investitionen basieren auf der Kostenstruktur des laufenden Betriebs der Gedenkstätte und beinhaltet die grundsätzlichen Positionen des Gedenk- und Museumsbetriebs. Die Sachkosten setzen sich aus den Mietkosten für den Standort Wien sowie Betriebskosten für die Gedenkstättenareale, den Instandhaltungs- und Wartungskosten, den Kosten für

. die Informations- und Kommunikationstechnologie,

. den Museums und Vermittlungsbetrieb,

. Gedenkveranstaltungen und wissenschaftliche Tagungen,

. Forschungs- und Sammlungstätigkeit,

. Zivildienstleistende, Transferleistungen (Förderungen) und Investitionen sowie aus den

. Gemeinkosten für den Betrieb der Bundesanstalt zusammen.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

‑290.000

‑290.000

‑290.000

‑290.000

‑290.000

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag(€)

Menge

Ertrag(€)

Menge

Ertrag(€)

Menge

Ertrag(€)

Menge

Ertrag(€)

Gebühren für Vermittlungsangebote, Bücherverkäufe, Sonstige Einnahmen

Bund

1

‑290.000

0

0

0

0

0

0

0

0

Gebühren für Vermittlungsangebote, Bücherverkäufe

Bund

0

0

1

‑290.000

1

‑290.000

1

‑290.000

1

‑290.000

 

Die Erträge der Bundesanstalt setzen sich aus Gebühren für die Vermittlungsangebote, insbesondere Rundgänge für Gruppen, den Einnahmen aus der Ausgabe der Audioguides sowie aus Erlösen von in erster Linie Buchverkäufen im Book-Shop der Gedenkstätte zusammen.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1634193016).