1153 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (1122 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

Der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf strebt eine Verbesserung der Förderungsbedingungen für Studierende über 27 Jahre, eine Neuregelung der Voraussetzungen für die höhere Studienbeihilfe wegen der Entfernung zum Studienort („auswärtige Studierende“), eine Verbesserung der Förderungsbedingungen für Studierende in der Studienabschlussphase sowie die Gleichstellung der Freiwilligendienste nach Freiwilligengesetz mit Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst an. Weiters hat er diverse Aktualisierungen, Berichtigungen und Verfahrensverbesserungen zum Gegenstand.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 31. Mai 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, die Abgeordneten Sigrid Maurer, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Mag. Friedrich Ofenauer, Katharina Kucharowits und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen, einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu 1, 2 und 3:

Die Änderungen (Streichung der Absatzbezeichnungen in Z 5 und Z 18 bzw. die Ergänzung der Absatzbezeichnung in Z 26) dienen der Bereinigung eines Redaktionsversehens.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen, einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 05 31

                      Rouven Ertlschweiger, MSc                                              Dr. Andreas F. Karlsböck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann