1156 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 154/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Derzeit gibt es fünf verschiedene Kinderbetreuungsgeld-Modelle, vier einkommensunabhängige, die sogenannten Pauschalvarianten und eine einkommensabhängige Variante.

Bei allen Pauschalvarianten beträgt die Zuverdienstgrenze 16.200 Euro jährlich oder bis zu 60 Prozent des früheren steuerpflichtigen Einkommens. Bei der einkommensabhängigen Variante ist der Zuverdienst mit 6.400 Euro jährlich gedeckelt.

Um eine höhere Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu erzielen und auch die tatsächliche Wahlfreiheit zu fördern, wurde bereits in der Vergangenheit mehrmals der Versuch gestartet die Zuverdienstgrenze abzuschaffen. Eine Abschaffung dieser hätte ebenfalls eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Folge.

Die Anhebung der Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro auf 16.200 Euro war ein erster richtiger Schritt.

Die Forderungen nach Aufhebung der Zuverdienstgrenze hat bereits in der Vergangenheit prominente Unterstützung erfahren.

So kritisierte bereits im August 2007 Wirtschaftskammerpräsident Leitl, dass ‚die Zuverdienstgrenze mehr Verwirrung als Klarheit schafft. Man solle Menschen, die neben der Kindererziehung auch beruflich etwas leisten wollten, nicht behindern. Es gehe darum, „Möglichkeiten“ bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzuzeigen, und nicht Einschränkungen. Die Zuverdienstgrenze ist eine Einschränkung, so Leitl. (Standard, 13.08.2007)

Darüber hinaus spricht sich Univ. Prof. Mazal schon seit Jahren für eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze aus, unter anderem mit der Begründung, dass „diese der Grundidee des Kinderbetreuungsgeldes widerspricht.“

Zuletzt erläuterte Prof. Mazal in seiner Funktion als Institutsleiter des österreichischen Instituts für Familienforschung im Familienausschuss am 20. Juni 2012, dass diese Zuverdienstgrenze absolut keinen Lenkungseffekt habe.

Dass nun im geltenden Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die nächsten fünf Jahre eine Expertengruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner beauftragt wurde, einen Wegfall der Zuverdienstgrenze zu beraten, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dem aber auch entsprechende Taten der Umsetzung folgen müssten.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Anneliese Kitzmüller die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Mag. Michael Hammer, Mag. Aygül Berivan Aslan und Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.

Auf Antrag der Abgeordneten Katharina Kucharowits wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V; dagegen: F, G, N, T) vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 31. Mai 2016 wieder aufgenommen, und an der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten August Wöginger, Angela Fichtinger, Mag. Judith Schwentner, Anneliese Kitzmüller, Michael Pock, Angela Lueger, Carmen Schimanek, Julian Schmid, BA sowie die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, N, T, dagegen: S, V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 05 31

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                             Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann