Entschließung

betreffend aktive Mitwirkung Österreichs bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert,

1.      Die Initiativen im Rahmen der Vereinten Nationen für die weltweite Ächtung der Todesstrafe, insbesondere die VN-Resolution für ein weltweites Moratorium von Hinrichtungen im Hinblick auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe, in Umsetzung der EU-Leitlinien, gemeinsam mit den EU Partnern, weiterhin mit Nachdruck voranzutreiben und sich in allen damit befassten Gremien auf internationaler Ebene, insbesondere der Vereinten Nationen, sowie in bilateralen Gesprächen aktiv dafür einzusetzen, dass die Todesstrafe abgeschafft wird.

2.      Gemeinsam mit den EU Partnern sowie in bilateralen Gesprächen auf all jene Länder, die die VN-Resolution für ein weltweites Moratorium von Hinrichtungen im Hinblick auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe bisher nicht unterstützt haben, einzuwirken, dass sie die im Rahmen der VN-Generalversammlung wiederkehrende VN-Resolution unterstützen.

3.      Gemeinsam mit den EU Partnern, in Umsetzung der EU-Leitlinien sowie der VN-Resolution für ein weltweites Moratorium von Hinrichtungen, auf betroffene Staaten einzuwirken, Todesurteile nicht mehr zu vollstrecken und ein Moratorium über die Verhängung in Hinblick auf deren vollständige Abschaffung einzuführen.