1169 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 1276/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beginn der allgemeinen Schulpflicht für „Frühchen“

Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Schulpflichtgesetz schreibt fest, dass die allgemeine Schulpflicht mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September beginnt.

Unabhängig davon ermöglicht der Gesetzgeber durch Feststellung der Schulreife einen vorzeitigen Besuch der Volksschule, sowie auch die Aufnahme von schulpflichtigen Kindern in die Vorschulstufe.

Was nicht vorgesehen ist, ist die Möglichkeit nicht-schulreife Kinder ein Jahr länger in der Obhut des Kindergartens zu belassen. Dies ist speziell im ländlichen Raum ein Problem, da es keine speziellen Vorschulklassen gibt, mithin diese Kinder in der 1. Volksschulklasse als „Beiwagerl“ mitlaufen, aber jedenfalls nicht die notwendige Betreuung erfahren.

Besonders drastisch kann sich das bei sogenannten „Frühchen“ auswirken, da es hierbei zu Fällen kommen kann, dass Kinder, die auf Grund einer mehrmonatigen Frühgeburt zwar noch nicht schulreif sind, dennoch aber bereits in die Schulpflicht gezwungen werden.

Für solche Fällen sollte der Gesetzgeber den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit zugestehen, für den Stichtag der Schulpflicht alternativ zum Geburtsdatum den laut Mutter-Kind-Pass berechneten Geburtstermin heranzuziehen.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Marianne Gusenbauer-Jäger, Mag. Dr. Matthias Strolz und Ing. Waltraud Dietrich. Anschließend vertagte der Ausschuss den gegenständlichen Antrag. Der Unterrichtsausschuss hat die Beratungen darüber in seiner Sitzung am 7. Juni 2016 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Brigitte Jank, Mag. Elisabeth Grossmann, Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Karlheinz Töchterle, Dr. Harald Walser, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Asdin El Habbassi, BA, Erwin Preiner und Ing. Robert Lugar sowie die Bundesministerin für Bildung und Frauen Dr. Sonja Hammerschmid und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann und Brigitte Jank einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Feststellung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1276/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, T, dagegen: S, V).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Brigitte Jank gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1276/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 06 07

                                   Brigitte Jank                                                            Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann