Vorblatt
Ziel(e)
- Vermeidung von frühzeitigem Ausbildungs- und Bildungsabbruch
Weniger frühzeitige (Aus-)Bildungsabbrüche erhöhen in weiterer Folge das Ausbildungsniveau junger Menschen, was zu einer besseren Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft führt.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Einrichtung einer Koordinationsstelle "AusBildung bis 18"
- Einrichtung eines Systems zur Identifikation und Meldung der betroffenen Jugendlichen
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie wissenschaftliche Begleitung
- Erweiterung des Jugendcoachings, Produktionsschulen und anderer SMS Angebote
- Erweiterung von AMS Angeboten und Pilotprojekte
Wesentliche Auswirkungen
Die Investitionen in die im Ausbildungspflichtgesetz vorgesehenen Einrichtungen und Unterstützungsleistungen sind angesichts der durch internationale Studien belegten Bildungserträge für Gesellschaft und Wirtschaft nachweislich sinnvoll und nachhaltig.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Nettofinanzierung Bund |
‑7.888 |
‑24.762 |
‑49.640 |
‑61.138 |
‑63.380 |
Nettofinanzierung SV-Träger |
2.225 |
7.343 |
15.226 |
20.462 |
23.065 |
Nettofinanzierung Gesamt |
‑5.663 |
‑17.419 |
‑34.414 |
‑40.676 |
‑40.315 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Es ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe und eines Beirates vorgesehen, deren Nominierung im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes erfolgt. Auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis soll im Zuge der Einrichtung geachtet werden.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Durch die erhöhten öffentlichen Ausgaben für Leistungen des Unterrichtswesens und der Arbeitsmarktausbildung und Beratung und Betreuung der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Zielgruppe der frühzeitigen (Aus-)BildungsabbrecherInnen wird auch zusätzliche Beschäftigung und Einkommen generiert.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Durch die Verpflichtung, eine weiterführende Bildung oder Ausbildung bzw. unterstützende Maßnahme im Sinne des AusBildungspflichtgesetzes zu besuchen, soll die Anzahl niedrigqualifzierter junger Menschen mit den negativen Folgewirkungen dieser Bildungsferne deutlich reduziert werden. Dadurch sollen junge Menschen sich besser entfalten, ihre Potenziale nutzen, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und eine stabile Erwerbskarriere erreichen können.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gemäß Art. 44 Abs. 1 B-VG.
Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Ausbildungspflichtgesetz
Einbringende Stelle: |
BMASK |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Pro Jahrgang verlassen geschätzte rd. 5.000 junge Menschen das Bildungs- oder Ausbildungssystem ohne über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss. Dies führt dazu, dass 13 % der 15-24-Jährigen sich nicht in Ausbildung befinden und keinen Abschluss über die Pflichtschule hinaus haben. Ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt:
. Doppelt so hohes Arbeitslosigkeits-Risiko;
. Vierfaches Risiko von Hilfsarbeit;
. Siebenfaches Risiko von erwerbsfernen Positionen;
. ein Fünftel dieser Personen ist armutsgefährdet.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Beibehaltung des Status quo, wobei ein Teil der Jugendlichen ohne weiterführende Ausbildung mit den damit verbundenen negativen Konsequenzen verbleibt.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Untersuchungen zur Abschätzung des Zielgruppenpotentials und zu den Kosten eines frühzeitigen Bildungsabbruchs und den Nutzen einer längeren Ausbildungsdauer:
Eine Studie der EU-Kommission (2011) präsentiert Berechnungen aus Finnland, die zeigen, dass ein Early School Leaver über die Erwerbsspanne 1,8 Millionen Euro an Kosten verursacht. Eine andere Studie aus Deutschland (Allmendinger/Giesecke/Oberschachtsiek 2011) zu den Kosten unzureichender Bildung berechnet das Einsparungspotential in den Bereichen entgangener Einkommensteuer, Arbeitslosengeld, Transferleistungen und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Für diese Berechnung wurden zwei Szenarien entwickelt. Im ersten Szenario wird der Anteil der unzureichend Gebildeten, die die Kohorte der 21-Jährigen ohne Schulabschluss, mit Hauptschulabschluss oder mit Realschulabschluss umfasst, um 20% gesenkt. Nach 35 Jahren könnten laut diesem Szenario rund 600 Millionen Euro eingespart werden. Im ambitionierteren, zweiten Szenario wird der Anteil der unzureichend gebildeten Jugendlichen um 50% reduziert, woraus eine Kostenersparnis von 1,5 Milliarden Euro resultieren würde. Bei diesen Berechnungen sind die Kosten für den Umgang mit abweichendem Verhalten, Krankheit, Fehlverhalten in der Familie und in anderen sozialen Kontexten, die ebenfalls in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer abgebrochenen Schul- und Berufskarriere stehen, nicht in vollem Umfang einbezogen (vgl. Sum/Khatiwada/McLaughlin 2009).
Univ.-Prof Johann Bacher (Leitung), Studie zur Unterstützung der arbeitsmarktpolitischen Zielgruppe "NEET", ISW – IBE – JKU, Leiter: Studie im Auftrag des BMASK, Wien 2013:
In Österreich zählen rund 78.000 Jugendliche zur NEET-Gruppe.
Auch wenn Österreich im internationalen Vergleich eine geringe NEET-Rate aufweist, so kommt es auch hier in diesem Zusammenhang zu hohen ökonomischen Kosten.
Eurofound (2012) beziffert die jährlichen wirtschaftlichen Kosten durch die NEET-Gruppe für Österreich mit 3,17 Mrd. Euro.
Vgl. Eurofound (2012): Neets, Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe. Publications Office of the European Union. Luxembourg.
ao. Univ.-Prof. Dr. Erna Nairz-Wirth (Projektleitung), Quo Vadis Bildung? Eine qualitative Längsschnittstudie zum Habitus von Early School Leavers, Wien 2014 Studie im Auftrag der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien und des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 23 – Wirtschaft, Arbeit und Statistik
Mario Steiner (Institut für Höhere Studien), Ausbildung bis 18. Grundlagenanalysen zum Bedarf von und Angebot für die Zielgruppe. Wien 2015:
"Die Einführung einer Ausbildung bis 18 ist bei einer in Österreich seit Jahrzehnten bestehenden Schulpflicht bis ins Alter von 15 Jahren bzw. für 9 Schuljahre ein großer Einschnitt. Zwar sind beide Dinge – Schulpflicht und Ausbildung bis 18 – nicht gleichzusetzen, doch alleine die verbindliche Teilnahme an Ausbildung, wenn sie auch nicht in der Schule erfolgen muss, sondern auch in non-formalen Qualifizierungsangeboten erfolgen kann, ist von enormer Bedeutung und mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Im europäischen Vergleich bewegt sich Österreich mit der bestehenden Schulpflicht von 9 Jahren am unteren Ende der Skala (gemeinsam beispielsweise mit Belgien oder Tschechien). Die Realisierung der Ausbildung bis 18 Jahre würde bedeuten auf die europäische Spitze aufzuschließen (gemeinsam mit Luxemburg, Portugal und der Türkei) übertroffen nur noch von den Niederlanden mit einer 13-jährigen Schulpflicht."
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021
Evaluierungsunterlagen und -methode: Daten der Statistik Austria zur Entwicklung der Personen mit frühzeitigem Bildungs- und Ausbildungsabbrüchen und externe wissenschaftliche Begleitung.
Ziele
Ziel 1: Vermeidung von frühzeitigem Ausbildungs- und Bildungsabbruch
Beschreibung des Ziels:
Ziel ist es, trotz einer erwartbaren wachsenden Zuwanderungsdynamik, den Anteil der frühzeitigen (Aus-)BildungsabbrecherInnen, welche im Jahr 2013 bei 6,4% lag, annähernd konstant zu halten.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Pro Jahrgang verlassen rd. 5.000 junge Menschen das Bildungs- oder Ausbildungssystem ohne einen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss. Diese Jugendlichen weisen ein höheres Arbeitslosigkeitsrisiko auf und können langfristig nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die verstärkte Zuwanderung erhöht in der Tendenz die Zahl der Jugendlichen ohne weiterführenden Abschluss. |
Alle Unter-18-Jährigen sollen künftig ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende (Aus-)Bildung abschließen.
. Reduktion des frühzeitigen (Aus-)Bildungsabbruchs; . Reduktion der Anzahl systemferner Jugendlicher (NEETs); . Erhöhung des Ausbildungsniveaus junger Menschen in Österreich; . Erschließung zusätzlicher Fachkräfte für die österreichische Wirtschaft; . Reduktion der (Jugend-) Arbeitslosigkeit;
Als Indikator für die Zielerreichung dient insbesondere die Quote der frühzeitigen (Aus-)BildungsabbrecherInnen, welche im Jahr 2013 laut Bundesanstalt Statistik Österreich bei 6,4% lag. Zum Evaluierungszeitpunkt soll diese Quote trotz Zuwanderungsdynamik wegen des Maßnahmenbündels im Rahmen der "AusBildung bis 18" zumindest konstant geblieben sein. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Einrichtung einer Koordinationsstelle "AusBildung bis 18"
Beschreibung der Maßnahme:
Aufgabe jeder Koordinierungsstelle ist insbesondere die Koordinierung der Unterstützung von Jugendlichen zur Vermeidung von längeren ausbildungsfreien Zeiträumen, insbesondere nach Ausbildungsabbrüchen, bei der Berufsfindung und bei der Aufnahme in Ausbildungsmaßnahmen.
Die Koordinierungsstellen haben dafür zu sorgen, dass Jugendliche, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und keine Schule oder berufliche Ausbildung besuchen, sowie deren Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte zielgerichtet beraten und betreut werden. Sie haben sich dabei vorhandener fachlich geeigneter Unterstützungsstrukturen von bestehenden Beratungs- und Betreuungseinrichtungen zu bedienen.
Die Koordinierungsstellen haben insbesondere mit den Erziehungsberechtigten, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendeinrichtungen, Schulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Lehrlingsstellen, Lehr- und Ausbildungsbetrieben und sonstigen Trägern von Ausbildungsmaßnahmen sowie dem AMS und dem SMS zusammenzuarbeiten.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Pro Jahrgang verlassen rd. 5.000 junge Menschen das Bildungs- oder Ausbildungssystem, wobei es keine flächendeckend strukturierte Beratung und Betreuung dieser Zielgruppe gibt. |
Die jugendliche (Aus-)BildungsabbrecherInnen sowie deren Eltern werden gezielt informiert und von geeigneten und passenden Einrichtungen in einen Beratungs- und Betreuungsprozess übernommen.
Indikator ist die Anzahl der erfolgten Beratungen. wobei als Ziel die deutliche Erhöhung dieser Beratungen für die Zielgruppe der (Aus-)BildungsabbrecherInnen ist. |
Maßnahme 2: Einrichtung eines Systems zur Identifikation und Meldung der betroffenen Jugendlichen
Beschreibung der Maßnahme:
Um zu gewährleisten, dass Jugendliche, die eine schulische oder berufliche Ausbildung (vorzeitig) beendet haben oder aus der Betreuung des AMS oder des SMS ausgeschieden sind, erfasst werden können, haben weiterführende Schulen, Lehrlingsstellen, AMS, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, SMS und die nicht vom AMS oder SMS beauftragten Träger von Ausbildungsmaßnahmen relevante Informationen der Zu- und Abgänge in und aus der Ausbildung oder Betreuung von Jugendlichen an die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) zu übermitteln.
Zusätzlich sollen die Erziehungsberechtigten die Koordinierungsstelle direkt verständigen, wenn Jugendliche nach Beendigung oder vorzeitiger Beendigung eines Schulbesuches oder einer beruflichen Ausbildung keine weiterführende Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme begonnen haben.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Zahl der Ausbildungs- und BildungsabbrecherInnen kann derzeit nur nachträglich geschätzt werden und eine individuelle Identifikation ist nicht möglich. |
Individuelle Identifikation zum Zweck der gezielten Beratung und Betreuung ist weitgehend möglich. Es können zeitnäher konkrete Aussagen über die tatsächliche Anzahl der (Aus-) BildungsabbrecherInnen getroffen werden. |
Maßnahme 3: Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie wissenschaftliche Begleitung
Beschreibung der Maßnahme:
Erziehungsberechtigte, die betroffenen Jugendlichen und relevante Institutionen wie zB das Schulsystem werden über das Ausbildungspflichtgesetz und die damit verbundenen Angebote informiert. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Problematik frühzeitiger (Aus-)Bildungsabbrüche geleistet (präventive Wirkung).
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Mangelhafter Gesamtüberblick über das Ausbildungssystem sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Erlangung eines (Aus-)Bildungsabschlusses. |
Umfassende Kenntnis aller Betroffenen und relevanten AkteurInnen über das Ausbildungspflichtgesetz sowie die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Erlangung eines (Aus-)Bildungsabschlusses. |
Maßnahme 4: Erweiterung des Jugendcoachings, Produktionsschulen und anderer SMS Angebote
Beschreibung der Maßnahme:
Das Jugendcoaching durch vom Sozialministeriumservice (SMS) beauftragte Einrichtungen wird bedarfsorientiert ausgebaut, ebenso die Produktionsschulen, insbesondere zur Erreichung systemferner Jugendlicher respektive frühzeitiger (Aus-)BildungsabbrecherInnen.
Insbesondere durch das Jugendcoaching wird auch die Berufs- und Bildungswegorientierung dahingehend unterstützt und verstärkt, dass kein/e Jugendliche/r die Pflichtschule ohne ein klares berufliches oder Ausbildungsziel verlässt.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Pro Jahr werden rund 35.000 Jugendliche über das SMS-Jugendcoaching beraten und betreut. |
Erhöhung der Beratungszahlen und Teilnahmen in den Produktionsschulen. |
Maßnahme 5: Erweiterung von AMS Angeboten und Pilotprojekte
Beschreibung der Maßnahme:
Bedarfsgerechter Ausbau der überbetrieblichen Lehrausbildung, des Programms Kompetenz mit System und spezifischer betrieblicher Lehrstellenförderungen durch das AMS.
Initiierung neuer innovativer und niederschwelliger arbeitsmarkt- und bildungspolitischer Angebote zur Heranführung systemferner Jugendlicher an das (Aus-)Bildungssystem.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Mit der vom AMS finanzierten überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA) wird die Ausbildungsgarantie der Bundesregierung umgesetzt. |
Sicherung und Ausbau der ÜBA und Etablierung erfolgreicher Pilotprojekte. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Erträge |
188 |
619 |
1.283 |
1.725 |
1.944 |
Personalaufwand |
1.246 |
5.676 |
9.678 |
12.515 |
12.762 |
Betrieblicher Sachaufwand |
0 |
206 |
210 |
213 |
216 |
Werkleistungen |
6.870 |
19.673 |
41.338 |
52.179 |
56.443 |
Transferaufwand |
‑40 |
‑175 |
‑302 |
‑2.044 |
‑4.097 |
Aufwendungen gesamt |
8.076 |
25.380 |
50.924 |
62.863 |
65.324 |
Nettoergebnis |
‑7.888 |
‑24.761 |
‑49.641 |
‑61.138 |
‑63.380 |
Die berechneten Erträge für den Bund sind steigende Lohnsteuereinnahmen auf Grund der steigenden Beschäftigung durch den steigenden öffentlichen Konsum im Unterrichtswesen und der Arbeitsmarktpolitik und für die benötigten organisatorischen Infrastrukturen. Steigende Umsatzsteuereinnahmen sind noch nicht angesetzt.
Die anderen wesentlichen Erträge betreffen Mehreinnahmen für das System der Sozialversicherung durch die steigende Beschäftigung und kommen nicht direkt dem Bund zu Gute, sondern nur indirekt über verminderte Abgangsdeckungen.
Für die Arbeitslosenversicherung ergibt sich auch eine Reduktion des Transferaufwands durch Versicherungsleistungen im variablen Teil der UG-20.
Einzahlungen wie Auszahlungen übersteigen zwar die Grenze von 20 Mio. €, das fünfte Finanzjahr gibt aber eine repräsentative Darstellung der erwartbaren Auszahlungen wie Einzahlungen, das System der "AusBildung bis 18" ist auf- und ausgebaut. Somit kann von einer gesonderten Darstellung der langfristigen finanziellen Auswirkungen im Sinne des § 9 WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung abgesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Erträge |
2.225 |
7.343 |
15.226 |
20.462 |
23.065 |
Nettoergebnis |
2.225 |
7.343 |
15.226 |
20.462 |
23.065 |
Das Plus an Beschäftigungsverhältnissen wurde aus den gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungsmultiplikatoren des WFA IT-Tools zu den gesamtwirtschaftlichen Effekten durch den erhöhten öffentlichen Konsum gewonnen (2016 +8,1 Mio., 2017+25,6 Mio., 2018+51,2 Mio., 2019 +64,9 Mio. und 2020: +69,4 Mio.). Diese zusätzliche Beschäftigung wird mit dem angenommenen Bruttojahresverdienst von 22.400 Euro multipliziert, was Lohnkosten von rund 29.300 Euro pro Jahr und Person bedeutet. Von dieser Lohnsumme werden unter Heranziehung des BMF Brutto-Netto-Rechner (Angestellte, Wien, 2016) die AlV-, PV-, KV-, UV- und IESG-Beitragssummen ermittelt, sowie die Lohnsteuer.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder und Gemeinden.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen und in Entscheidungsgremien im Regelungsbereich
Es ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe und eines Beirates vorgesehen, deren Nominierung im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes erfolgt. Auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis soll im Zuge der Einrichtung geachtet werden.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Nachfrageseitige Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum
Der öffentliche Konsum in den Bereichen Unterrichtswesen, Arbeitsmarktpolitik und Soziale Sicherheit steigt.
Veränderung der Nachfrage
in Mio. Euro |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Konsum |
Öffentlich |
1,3 |
25,6 |
51,2 |
64,9 |
69,4 |
Gesamtinduzierte Nachfrage |
1,3 |
25,6 |
51,2 |
64,9 |
69,4 |
|
Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:
Gesamtwirtschaftliche Effekte |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Wertschöpfung in Mio. € |
2 |
38 |
81 |
109 |
123 |
Wertschöpfung in % des BIP |
0,00 |
0,01 |
0,03 |
0,03 |
0,04 |
Importe *) |
0 |
7 |
14 |
19 |
22 |
Beschäftigung (in JBV) |
33 |
660 |
1.405 |
1.900 |
2.146 |
*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.
Durch den steigenden öffentlichen Konsum von Leistungen des Unterrichtswesen und der Arbeitsmarktausbildung der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird zusätzliche Beschäftigung und Einkommen generiert.
Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage
Verbesserung des Arbeitsangebots durch verbesserte Ausbildung von Jugendlichen setzt einen langfristigen Anreiz zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots.
Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Verbesserung des Arbeitsangebots durch verbesserte Ausbildung von Jugendlichen, was die Standortattraktivität positiv beeinflusst.
Soziale Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Unter Verwendung der „Joanneum Multiplikatoren 2013 bis 2017“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:
Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet
Betroffene Personengruppe |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
unselbständig Beschäftigte |
29 |
579 |
1.233 |
1.665 |
1.880 |
davon 15 bis unter 25 Jahre |
4 |
80 |
170 |
229 |
259 |
davon 25 bis unter 50 Jahre |
18 |
350 |
742 |
995 |
1.115 |
davon 50 und mehr Jahre |
8 |
150 |
321 |
440 |
506 |
selbständig Beschäftigte |
4 |
81 |
172 |
235 |
266 |
Gesamt |
33 |
660 |
1.405 |
1.900 |
2.146 |
Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer
Durch eine verbesserte Aus- und Weiterbildung auch von jugendlichen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten wird versucht, deren Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen
Im Jahr 2020 sollte sich der jahresdurchschnittliche Wert der arbeitslosen Jugendlichen durch die "Ausbildung bis 18" gegenüber der Basislösung um gut 1.000 verringern.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels
Die AusBildungspflicht zielt darauf ab, dass Jugendliche nach Beendigung der neunjährigen Schulpflicht eine weiterführende Bildung oder Ausbildung absolvieren. Im Jahr 2013 haben 6,4 % der der 15-17 Jährigen keinen weiterführenden Abschluss bzw. befanden sich nicht in Bildung oder Ausbildung; das sind 17.610 Personen dieser Altersgruppe. Diese Quote soll durch die AusBildungspflicht deutlich reduziert werden, in dem diese jungen Menschen verbindliche Bildungs- und Ausbildungsangebote wahrnehmen sollen und darin durch entsprechende Beratung und Betreuung sowie Rahmenstrukturen bestmöglich unterstützt werden.
Im Ausbildungsjahr 2016/2017 wird jener Jahrgang betroffen sein, der mit Ende 2015/2016 seine Pflichtschulzeit beendet. Ausgehend von den Berechnungen der Statistik Austria und vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen in Relation zur Zuwanderung werden dies gut 3.700 Jugendliche im ersten Jahrgang sein. Da die AusBildungspflicht im Vollausbau drei Jahrgänge betrifft, wird ein Vollausbau im Ausbildungsjahr 2018/2019 erreicht sein.
Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Frühzeitige AusBildungabbrecherInnen |
3.711 |
Bundesanstalt Statistik Österreich (pro Jahrgang) |
Die AusBildungspflicht betrifft grundsätzlich jeden Jugendlichen nach Beendigung der neunjährigen Schulpflicht. Da ein Großteil der jungen Menschen ohnehin eine weiterführende Bildung oder Ausbildung nach der Pflichtschulzeit anschließt, sind faktisch in die Personengruppe der "frühzeitigen AusBildungsabbrecherInnen" betroffen. Dies sind jene jungen Menschen, die maximal über einen Pflichtschulabschluss verfügen und sich nicht mehr in Bildung oder AusBildung befinden.
Diese "frühzeitigen AusbildungsabbrecherInnen" haben ein dreifaches Arbeitslosigkeitsrisiko, ein vierfaches Risiko HilfsarbeiterInnen zu werden und ein siebenfaches Risiko von erwerbsfernen Positionen. Außerdem ist ein Fünftel dieser Personengruppe armutsgefährdet. Durch die Verpflichtung, eine weiterführende Bildung oder Ausbildung bzw. unterstützende Maßnahme im Sinne des Ausbildungspflichtgesetzes zu besuchen, soll die Anzahl niedrigqualifizierter junger Menschen mit den angeführten negativen Folgewirkungen dieser Bildungsferne deutlich reduziert werden. Dadurch sollen junge Menschen sich besser entfalten, ihre Potenziale nutzen, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und eine stabile Erwerbskarriere erreichen können.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
8.116 |
25.556 |
51.225 |
64.907 |
69.421 |
Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
40 |
175 |
302 |
2.044 |
4.097 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
gem. BFRG/BFG |
20.01.02 Aktive Arbeitsmarktpolitik |
|
6.800 |
20.470 |
42.146 |
53.000 |
57.276 |
gem. BFRG/BFG |
30. |
|
1.316 |
5.086 |
9.079 |
11.907 |
12.145 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung erfolgt im fixen Budget der UG-20.
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Körperschaft |
in Tsd. € |
VBÄ |
in Tsd. € |
VBÄ |
in Tsd. € |
VBÄ |
in Tsd. € |
VBÄ |
in Tsd. € |
VBÄ |
Bund |
1.246 |
18 |
5.676 |
79 |
9.678 |
134 |
12.515 |
171 |
12.762 |
171 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
|
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
Zusätzliches Lehrpersonal UG 30 |
Bund |
Lehrperson |
18 |
73 |
128 |
165 |
165 |
Personal SMS |
Bund |
VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a |
0 |
6 |
6 |
6 |
6 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Anzahl |
Aufw. |
Anzahl |
Aufw. |
Anzahl |
Aufw. |
Anzahl |
Aufw. |
Anzahl |
Aufw. |
Personaleinsatz im Bereich Sozialministerium |
Bund |
0 |
0 |
2 |
70.000 |
2 |
70.000 |
2 |
70.000 |
2 |
70.000 |
Es wird von benötigten 6 VZÄ Personeneinsatz im Bereich des SMS ausgegangen plus weitere 2 VZÄ A-18 Personaleinsatz im Bereich des Sozialministeriums ab 2017
Das benötigte zusätzliche Lehrpersonal in den Schulen besteht aus 18,33 VBÄ im Jahr 2016, 73,33 VBÄ 2017, 128,33 VBÄ 2018 und 165 VBÄ in den Jahren 2019 und 2020.
Es wird davon ausgegangen, dass rund 500 Personen ihre Ausbildungspflicht in einer berufsbildenden Schule absolvieren. Dafür ist zusätzliches Lehrepersonal erforderlich. Unter der Annahme, dass der Schulbesuch durchschnittlich 3 Jahre dauert, für eine SchülerIn 2,2 Werteinheiten an Lehrpersonalressourcen pro Schuljahr erforderlich sind, die Lehrverpflichtung einer Lehrperson 20 Werteinheiten umfasst und der durchschnittliche Personalaufwand € 68.000 pro Jahr beträgt, ergeben sich im Vollausbau (ab dem dritten Jahr) 500 x 3 x 2,2 / 20 x 68.000 = € 11.220.000,- (noch nicht valorisiert). Ein zusätzlicher Sachaufwand ist im Falle einer österreichweiten Lehrpersonalaufstockung in dieser Größenordnung nicht relevant.
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
0 |
206.464 |
209.613 |
212.826 |
216.102 |
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Zusätzliches Lehrpersonal UG 30 |
Bund |
Lehrperson |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
Laufende Auswirkungen – Werkleistungen
Körperschaft |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
6.870.000 |
19.672.696 |
41.338.289 |
52.178.855 |
56.442.793 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Aufw.(€) |
Menge |
Aufw.(€) |
Menge |
Aufw.(€) |
Menge |
Aufw.(€) |
Menge |
Aufw.(€) |
Adaptierung Schulverwaltungssoftware |
Bund |
1 |
70.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Einrichtung einer Koordinationsstelle "A18" |
Bund |
1 |
1.000.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
1 |
2.000.000 |
1 |
2.000.000 |
1 |
2.000.000 |
1 |
2.000.000 |
System zur Identifikation und Meldung "A18" |
Bund |
1 |
800.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
1 |
1.500.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
1.000.000 |
1 |
1.000.000 |
1 |
1.000.000 |
Informationsarbeit und Evaluierung |
Bund |
1 |
600.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
600.000 |
|
Bund |
0 |
0 |
1 |
1.600.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
1.300.000 |
1 |
1.300.000 |
0 |
0 |
Ausbau Jugendcoaching und Produktionsschulen SMS |
Bund |
1 |
2.400.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
1 |
8.971.056 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
20.315.881 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
23.063.419 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
22.437.188 |
Erweiterung AMS Angebote und Pilotprojekte |
Bund |
1 |
2.000.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
1 |
5.601.640 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
16.722.408 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
24.815.436 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
30.405.605 |
Gesamtaufwand teilt sich auf in die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für die "Ausbildung bis 18" sowie die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen zur Ausbildung und Unterstützung der Jugendlichen. Die Kosten bauen sich in den ersten Jahr bis zum Gesamtausbau aus, insbesondere weil der Aufwand für die Integrationsmaßnahmen mit einem Jahrgang beginnt und im Endausbau 2019/2020 mehrere Jahrgänge umfasst.
Auf Grund der Meldeverpflichtung gem. § 13 ist eine Adaptierung der Schulverwaltungssoftware erforderlich. Die auf Grund ähnlicher Vorgängeraufträge dafür geschätzten Ausgaben betragen im Jahr 2016 rd. 70.000 EUR.
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Körperschaft |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
‑39.776 |
‑175.014 |
‑302.297 |
‑2.044.481 |
‑4.096.918 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw.(€) |
Empf. |
Aufw.(€) |
Empf. |
Aufw.(€) |
Empf. |
Aufw.(€) |
Empf. |
Aufw.(€) |
Sinkende AlV Leistungen inkl. SV |
Bund |
5 |
‑7.955 |
22 |
‑7.955 |
38 |
‑7.955 |
257 |
‑7.955 |
515 |
‑7.955 |
Durch die verbesserte Beschäftigungsfähigkeit steigt die Erwerbstätigkeit der Zielgruppe und die Arbeitslosigkeit sinkt.
Unter der Annahme einer LeistungsbezieherInnenquote von 60% und einem AlV-Tagsatz von 15 Euro netto ergeben sich die Einsparungen durch gesunkene Transferleistungen in der Arbeitslosenversicherung.
Die Reduktion der Arbeitslosigkeit wird errechnet, indem für die Gruppe der durch die "AusBildung bis 18" Maßnahmen erfassten Jugendlichen die Differenz der Arbeitslosenquote von unqualifizierten Personen mit der von mittelmäßig qualifizierten Personen verglichen wird. Zusätzlich wird angenommen, dass die Hälfte des eingesetzten zusätzlichen Lehrpersonals in den Schulen die Registerarbeitslosigkeit reduziert. Aus diesen beiden Komponenten ergeben sich für das Jahr 2020 eine geschätzte Reduktion von jahresdurchschnittlich 858 Arbeitslosen bzw. 515 AlV-LeistungsbezieherInnen.
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Sozialversicherungsträger |
2.225.064 |
7.342.659 |
15.225.599 |
20.461.609 |
23.065.410 |
Bund |
187.536 |
618.864 |
1.283.265 |
1.724.574 |
1.944.031 |
GESAMTSUMME |
2.412.600 |
7.961.523 |
16.508.864 |
22.186.183 |
25.009.441 |
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag(€) |
Menge |
Ertrag(€) |
Menge |
Ertrag(€) |
Menge |
Ertrag(€) |
Menge |
Ertrag(€) |
Arbeitslosenversicherungs-Beiträge |
SV |
1 |
273.573 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
1 |
902.786 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
1.872.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
2.515.772 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
2.835.911 |
Pensionsversicherungs-Beiträge |
SV |
1 |
1.386.106 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
1 |
4.574.115 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
9.484.799 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
12.746.576 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
14.368.616 |
Krankenversicherungs-Beiträge |
SV |
1 |
465.075 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
1 |
1.534.736 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
3.182.400 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
4.276.812 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
4.821.049 |
Unfallversicherungs-Beiträge |
SV |
1 |
79.032 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
1 |
260.805 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
540.800 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
726.778 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
819.263 |
Insolvenz-Entgelt-Zuschlag |
SV |
1 |
21.278 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
1 |
70.217 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
145.600 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
195.671 |
0 |
0 |
|
SV |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
220.571 |
Lohnsteuer |
Bund |
1 |
187.536 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
1 |
618.864 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
1.283.265 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
1.724.574 |
0 |
0 |
|
Bund |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
1.944.031 |
Der Input für die zusätzliche Beschäftigung (JVB) wurde aus den gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungsmultiplikatoren des WFA IT-Tools zu den gesamtwirtschaftlichen Effekten durch den erhöhten öffentlichen Konsum gewonnen (Version 4.2 des WFA-Tools vom Mai 2016). Wobei der effektiv erhöhte öffentliche Konsum sich aus der Summe aus den Werkleistungen und Personalaufwand pro Jahr ergibt (2016 +8,1 Mio., 2017+25,6 Mio., 2018+51,2 Mio., 2019 +64,9 Mio. und 2020: +69,4 Mio. Euro).
Das Plus an Beschäftigungsverhältnissen (unselbständig und selbständig) wird vereinfacht mit dem angenommenen Bruttojahresverdienst von 22.400 Euro multipliziert, was Lohnkosten von rund 29.300 Euro pro Jahr und Person bedeutet. Von dieser Lohnsumme werden unter Heranziehung des BMF Brutto-Netto-Rechner (Angestellte, Wien, 2016) die AlV-, PV-, KV-, UV- und IESG-Beitragssummen ermittelt sowie die Lohnsteuer.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Verwaltungs- kosten |
Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger |
Mehr als 1 000 Stunden Zeitaufwand oder über 10 000 € an direkten Kosten für alle Betroffenen pro Jahr |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen |
- Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Öffentliche Einnahmen |
- Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr - Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Körperliche und seelische Gesundheit |
Mindestens 1 000 Betroffene |
Soziales |
Arbeitsbedingungen |
Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen |
Soziales |
Europa-2020-Sozialzielgruppe |
Mehr als 150 000 Personen der Europa-2020-Sozialzielgruppe (armutsgefährdete Personen, erheblich materiell deprivierte Personen und Personen in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität) sind betroffen |
Kinder und Jugend |
Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre) |
Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 293763367).