1180 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den 39. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2015) (III-235 der Beilagen)

Der erste Band beschäftigt sich mit der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Das Berichtsjahr 2015 hat wieder deutlich gezeigt, wie sehr die Menschen der Volksanwaltschaft zutrauen, ihnen zu helfen, sie aufzuklären und Positives für sie zu bewirken. Der Bekanntheitsgrad der Volksanwaltschaft und das Vertrauen in ihre Arbeit hat eine Studie, die im Berichtsjahr in Auftrag gegeben wurde, eindrücklich belegt.

Dennoch besteht ein ständiges Bestreben und Bemühen, den Zugang zur Volksanwaltschaft noch einfacher und bekannter zu machen sowie über ihre Arbeit noch umfangreicher zu berichten. Das Internet bietet dazu die besten Möglichkeiten, weshalb die Homepage laufend Evaluierungen unterzogen und den Bedürfnissen der Menschen angepasst wird. Auch die Sendung "BürgerAnwalt" im ORF leistet einen wichtigen Beitrag, um nicht nur die Arbeit der Volksanwaltschaft bekannt zu machen, sondern auch Lösungen für die Probleme der Menschen mit der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben.

Beschwerden an die Volksanwaltschaft umfassen die Bundesverwaltung in ganz Österreich sowie die Landes- und Gemeindeverwaltung im Burgenland, in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und in Wien. Menschen aus allen Bundesländern nehmen die Volksanwaltschaft in Anspruch, die in jedem einzelnen Fall bestrebt ist, Unterstützung zu leisten. Neben dem Erzielen von Lösungen gehört auch die Aufklärung über die Gesetze und Verwaltungsvorgänge, die sich daran knüpfen, zu den wichtigsten Aufgaben. Zu wissen, warum eine Behörde in einer bestimmten Art und Weise gehandelt hat, kann Verständnis und Abbau von möglichem Ärger über die "Bürokratie" bewirken. Behörden sind stets an die Gesetze gebunden, Unverständnis über Gesetze kann die Volksanwaltschaft wiederum den gesetzgebenden Körperschaften, denen sie regelmäßig Berichte vorlegt, zur Kenntnis bringen.

Der zweite Band dokumentiert das Menschenrechtsmonitoring der Volksanwaltschaft und ihrer sechs Kommissionen in Umsetzung ihres seit 1. Juli 2012 bestehenden verfassungsgesetzlichen Auftrags gem. Art 148 a Abs. 3 B-VG. Die Kommissionen absolvierten im Berichtsjahr 2015 insgesamt 501 Einsätze. 445 davon galten Einrichtungen; 56-mal wurden Polizeieinsätze beobachtet und daraus Schlussfolgerungen gezogen.

Dieser Berichtsteil wird in englischer Sprache auch an den UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) in Genf übermittelt, demgegenüber die Volksanwaltschaft als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) eine Berichtspflicht hat. Kapitel 1 gibt einen Überblick über die Tätigkeit des NPM und die Aktivitäten in diesem Berichtsjahr. Kapitel 2 erläutert die wichtigsten Ergebnisse des NPM und zeigt strukturelle Schwachpunkte und wichtige Einzelfälle auf.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seinen Sitzungen am 1.und 8. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 1. Juni 2016 zu Band 1 “Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“ beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Hell die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Norbert Sieber, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Hermann Brückl, Edith Mühlberghuber, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Judith Schwentner, Mag. Gerald Loacker, Martina Schenk, Johann Hechtl, Marianne Gusenbauer-Jäger, Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Günther Kumpitsch, Christian Lausch, Georg Willi, Mag. Alev Korun und Mag. Christoph Vavrik sowie die Volksanwälte Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Günther Kräuter und Dr. Gertrude Brinek und die Ausschussobfrau Abgeordnete Carmen Schimanek.

Anschließend wurden die Verhandlungen einstimmig vertagt.

Am 8. Juni 2016 wurden die Verhandlungen zum gegenständlichen Bericht wieder aufgenommen. In der Debatte zu Band 2 „Präventive Menschenrechtskontrolle“ meldeten sich die Abgeordneten Johann Hell, Ulrike Königsberger-Ludwig, Katharina Kucharowits, Johann Hechtl, Norbert Sieber, Angela Fichtinger, Dr. Kathrin Nachbaur, Mag. Günther Kumpitsch, Dr. Jessi Lintl, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Judith Schwentner, Dr. Eva Mückstein, Mag. Helene Jarmer, Mag. Christoph Vavrik und Martina Schenk sowie die Volksanwälte Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Günther Kräuter und Dr. Gertrude Brinek zu Wort.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 39. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2015) (III-235 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2016 06 08

                                    Johann Hell                                                                 Carmen Schimanek

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau