1181 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den Sonderbericht der Volksanwaltschaft über die Wahrnehmungen des Prüfungsverfahrens zum Anhaltezentrum Vordernberg (III-188 der Beilagen)

Der Volksanwaltschaft wurde mit der Verfassungsnovelle BGBl I 1/2012, die mit 1. Juli 2012 in Kraft trat, das Recht eingeräumt, über einzelne Wahrnehmungen jederzeit - neben den jährlichen Tätigkeitsberichten - an den Nationalrat und Bundesrat zu berichten.

Die Schaffung des neuen Anhaltezentrums Vordernberg weckte in besonderem Maß die mediale Aufmerksamkeit und war wegen der Konzeption auch Gegenstand einer besonderen Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft. Das Projekt gibt somit Anlass, erstmalig im verfassungsgesetzlich vorgesehenen Sinn einen Sonderbericht zu erstellen.

Die besondere Aufmerksamkeit, die die Volksanwaltschaft dem Anhaltezentrum Vordernberg zu widmen hatte, erwuchs vor allem aus der neuen personellen Gestion, die das Bundesministerium für Inneres gewählt hatte, nämlich die Beiziehung eines privaten Sicherheitsunternehmens für die Besorgung der dortigen Geschäfte.

Folgender Grundsatz stand bei der Prüfung im Vordergrund: Die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, namentlich die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt, ist nicht privatisierbar. Es galt daher, die vom Bundesministerium für Inneres gewählte Ausgestaltung unter dieser Prämisse zu prüfen. Die Volksanwaltschaft wirkte darauf hin, dass alle Verträge sowie die bauliche und strukturelle Ausgestaltung im Anhaltezentrum Vordernberg diesem Grundsatz gerecht werden.

Die besondere Prüftätigkeit, die die Volksanwaltschaft dem Anhaltezentrum Vordernberg widmete, war auch deshalb geboten, weil der grundsätzliche Modellcharakter dieses neuen Einrichtungstyps anzunehmen war, sodass die von der Volksanwaltschaft entwickelten Standards künftig als Maßstab herangezogen werden sollten.

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seiner Sitzung am 8. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter die Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Mag. Alev Korun, Karl Öllinger und Mag. Christoph Vavrik sowie der Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T, dagegen: G) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Sonderbericht der Volksanwaltschaft über die Wahrnehmungen des Prüfungsverfahrens zum Anhaltezentrum Vordernberg (III-188 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2016 06 08

                  Mag. Dr. Maria Theresia Fekter                                               Carmen Schimanek

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau