17. Novelle des Führerscheingesetzes
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMVIT |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die Durchführung von Perfektionsfahrten und Aufstiegsschulung im Stufenzugang bei Klasse A ist einem relativ kleinen Kreis, nämlich den Fahrschulen vorbehalten
Ziel(e)
Erweiterung dieses Kreises
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Die Autofahrerclubs sollen in den Kreis der berechtigten Institutionen zur Durchführung von Perfektionsfahrten und Aufstiegsschulungen für Klasse A aufgenommen werden.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Erarbeitung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen insbesondere zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität" für das Wirkungsziel "Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Informationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit" der Untergliederung 41 Verkehr, Innovation und Technologie bei.
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Es wird zu einer Verteilung der Perfektionsfahrten und Aufstiegsausbildungen auf Fahrschulen und Autofahrerclubs kommen. In welchem Ausmaß diese Verlagerung stattfinden wird, kann nicht vorhergesehen werden.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Mit dieser Novelle wird die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (3. Führerscheinrichtlinie), ABl. Nr. L 403 vom 30.12.2006 S.18, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/85/EU, ABl. Nr. L 194 vom 2.7.2014 S. 10 nun vollständig umgesetzt.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
keine
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.