1197 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1595/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 - BDG 1979) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. März 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Verwaltungsgerichtshof hat im Zusammenhang mit einer Klage eines Betroffenen festgestellt, dass gemäß § 48b des Beamten-Dienstrechtgesetzes 1979 zu gewährende Ruhepausen auf die Arbeitszeit anzurechnen sind. Diese Regelung stellt eine grundsätzliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu regulären Arbeitnehmern dar, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen und denen damit eine Unterbrechung der Arbeitszeit zum Zwecke der Ruhepause gemäß § 11 Abs. 1 AZG vorgeschrieben ist.

Aufgrund der bisher nicht einheitlichen Rechtsauslegung in der Praxis, sind bei einer unveränderten Gesetzeslage jährliche Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe für den Bundeshaushalt zu erwarten. Insofern begründet sich eine Dringlichkeit dieser Anpassung.

Ruhepausen sind für jeden Erwerbstätigen zwingend erforderlich, unabhängig von der Berufsgruppe. Eine Differenzierung oder Privilegierung nach Arbeitgeber, Dienstverhältnis oder Berufsgruppe ist weder zeitgemäß noch zielführend. Daraus folgernd ist die Regelung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes umgehend an das Arbeitszeitgesetz anzugleichen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Christoph Hagen, Otto Pendl, Mag. Günther Kumpitsch, Christian Lausch, Mag. Albert Steinhauser, Sigrid Maurer, Mag. Dr. Beatrix Karl sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Muna Duzdar.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (dafür: N, dagegen: S, V, F, G, T).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc, gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 06 22

                      Rouven Ertlschweiger, MSc                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann