1202 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Bericht der Bundesregierung betreffend das Nationale Reformprogramm Österreich 2016 (III-263 der Beilagen)

Österreich hat im April des vergangenen Jahres das Nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm an die Europäische Kommission übermittelt. Diese beiden Dokumente wurden einer umfassenden Bewertung durch die Europäische Kommission unterzogen. Auf Basis dieser Analyse hat die Europäische Kommission für Österreich insgesamt vier Länderspezifische Empfehlungen vorgeschlagen, welche nach intensiven Erörterungen in den Ausschüssen und Fachministerräten vom Europäischen Rat am 25./26. Juni gebilligt und am 14. Juli 2015 vom Rat formal verabschiedet wurden. Am 26. Februar 2016 hat die Europäische Kommission einen umfassenden Länderbericht vorgelegt, in welchem sie die Umsetzungsfortschritte bewertet und Zwischenbilanz bei den nationalen Europa 2020-Zielen zieht. Die Kommission kommt in ihrer Analyse zum Schluss, dass Österreich bei der Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2015 nur begrenzte Fortschritte erzielt hat. Am 8. März veröffentlichte die Europäische Kommission einen Überblick der Reformfortschritte in allen Mitgliedstaaten und das Ergebnis der vertieften Analyse im Rahmen des Verfahrens bei übermäßigen Ungleichgewichten. Jene 18 Mitgliedstaaten, die im November 2015 im Warnmechanismusbericht der Europäischen Kommission für eine gründliche Überprüfung identifiziert wurden, wurden entsprechend dem Analyseergebnis vier Kategorien zugeordnet: (i) keine Ungleichgewichte, (ii) Ungleichgewichte, (iii) übermäßige Ungleichgewichte und (iv) übermäßige Ungleichgewichte mit Korrekturmaßnahmen. Bei allen Mitgliedstaaten, in denen Ungleichgewichte identifiziert wurden, setzt ein spezifisches Monitoring ein, das je nach Schwere der zugrundliegenden Herausforderungen unterschiedlich intensiv ausfällt. Bei Österreich konnten keine Ungleichgewichte festgestellt werden.

Der Ablauf des Europäischen Semesters wurde im vergangenen Jahr durch die vorgezogene Veröffentlichung der Länderberichte deutlich verbessert. Die Mitgliedstaaten haben seither die Möglichkeit bereits in ihren Nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogrammen auf die Analysen und Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission zu reagieren. Das vorliegende Nationale Reformprogramm folgt der Struktur der Leitlinien vom Dezember 2015 und diskutiert bereits die Kernbotschaften der Länderanalyse der Europäischen Kommission vom Februar 2016. Dem Nationalen Reformprogramm sind auch zwei Annexe angeschlossen, die eine tabellarische Übersicht über die Reformmaßnahmen betreffend die Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen sowie hinsichtlich der Erreichung der nationalen Europa 2020-Ziele auf Ebene des Bundes, der Länder, Gemeinden und Städte sowie der Sozialpartner geben.

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 21. Juni 2016 eingebrachten Verlangens des Klubs von NEOS wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Dr. Ruperta Lichtenecker, Franz Kirchgatterer, August Wöginger, Ing. Mag. Werner Groiß, Matthias Köchl, Gabriele Heinisch-Hosek und Mag. Roman Haider sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Muna Duzdar.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F, G, N, T) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung betreffend das Nationale Reformprogramm Österreich 2016 (III­263 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2016 06 23

                        Dr. Christoph Matznetter                                                       Gabriele Tamandl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau