1203 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (1189 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2016, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden

Seit der Erstellung bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzgesetzes 2016 sowie der Bundesfinanzrahmengesetze 2016 bis 2019 sowie 2017 bis 2020 sind Entwicklungen eingetreten, die sich auf diese Gesetze auswirken und somit deren Änderung erforderlich machen.

Auf Grund der aktuellen Umbildung der Bundesregierung gibt es Änderungen im Wirkungsbereich zweier Bundesministerien. Die Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik werden aus dem Bildungsministerium ausgegliedert und in das Gesundheitsministerium eingegliedert. Dazu sind Änderungen im Bundesfinanzgesetz 2016 sowie im Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und 2017 bis 2020 notwendig.

Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2016 und der Bundesfinanzrahmengesetze 2016 bis 2019 sowie 2017 bis 2020, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter fungierte Abgeordneter August Wöginger. Anschließend meldete sich Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter zu Wort.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, N, T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1189 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 06 23

                               August Wöginger                                                              Gabriele Tamandl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau