1208 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über den Antrag 1776/A(E) der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Forschungsprämie

sowie über den Antrag 460/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der Forschungsprämie

Die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 1776/A(E) am 16. Juni 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Forschungsprämie hat sich in den letzten Jahren als effizientes und mit geringem bürokratischem Aufwand verknüpftes steuerliches Instrument bewährt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Innovationssystems und ein ganz wesentlicher Standortfaktor. Die empirischen Analysen im Rahmen der F&E-Systemevaluierung 2008 haben gezeigt, dass nachhaltige Fördereffekte nur von jenen Unternehmen realisiert werden, die sowohl die steuerliche Förderung als auch Instrumente der direkten Förderung in Anspruch nehmen. (WIFO, 2009) Im Rahmen der Budgetbegleitgesetze 2011 und im Sinne der Empfehlungen der Systemevaluierung wurde die bisherige Zersplitterung in der steuerlichen Forschungsförderung beseitigt und auf ein einziges Instrument, die Forschungsprämie, konzentriert. Zusätzlich wurde die Forschungsprämie von 8% auf 10% angehoben. Das zweite steuerliche Förderinstrument, der Forschungsfreibetrag, wurde im Gegenzug abgeschafft. Durch die seit 1.1.2013 erforderliche FFG-Begutachtung für eigenbetriebliche Forschungsaktivitäten (FFG-Gutachten beurteilt inhaltliche Voraussetzungen für Forschungsprämie) wurde zudem ein effizientes und unkompliziertes Instrument zur Stärkung der Steuergerechtigkeit neu geschaffen. Zum Begutachtungsprozess wurde 2014 eine Evaluierung durchgeführt. Diese kommt zu dem Fazit, dass die Implementierung gut angelaufen ist und das System von allen am Prozess Beteiligten als transparent, effizient und unkompliziert wahrgenommen wird. Danach wurde im Zuge der Steuerreform 2015/2016 die Forschungsprämie ab 2016 um weitere 2 %-Punkte auf 12% angehoben. Analog zu den Programmen der direkten Forschungsförderung ist auch für das steuerliche Förderinstrument der Forschungsprämie eine quantitative und qualitative Wirkungsevaluierung durchzuführen. Um sinnvolle und fundierte Rückschlüsse bei der Evaluierung der Forschungsprämie treffen zu können und das Risiko für grobe Verzerrungen (Ausreißereffekte) weitgehend zu reduzieren, hat es jedenfalls Daten von guter Qualität über einen ausreichend langen Zeitverlauf als Basis gebraucht. Seit Einführung der FFG-Begutachtung konnten nun ausreichend qualitative Daten als Grundlage für eine Evaluierung gesammelt werden.“

 

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 460/A(E) am 23. Mai 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Forschungsprämie soll die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen durch verstärkte Innovationskraft fördern. Im Jahr 2013 wurden 550 Millionen Euro an Geldern in Rahmen der Forschungsprämie in Anspruch genommen. Eine Evaluierung der erreichten Erfolge steht jedoch aus, ist in Anbetracht der ausgeschütteten Mittel und der Budgetknappheit jedoch ein zwingendes Erfordernis.

Es gilt, eine maximale Hebelwirkung der eingesetzten Mittel ebenso zu gewährleisten, wie sich ein klares Bild der Additionalität zu verschaffen. Unter dem Hintergrund einer zukünftig anzudenkenden Staffelung, die die Steigerung der Innovationskraft von Klein- und Mittelbetrieben als Prämisse hat.“

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat den Entschließungsantrag 460/A(E) in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, die Abgeordneten Philip Kucher und Dr. Angelika Winzig.

 

Auf Antrag der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, T, N), die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

 

In seiner Sitzung am 23. Juni 2016 hat der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie den Entschließungsantrag 1776/A(E) in Verhandlung genommen und die Verhandlung über den Entschließungsantrag 460/A(E) wieder aufgenommen.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters zum Entschließungsantrag 1776/A(E), des Abgeordneten Hermann Gahr, die Abgeordneten Dr. Angelika Winzig und Philip Kucher sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1776/A(E) der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen.

 

Der Entschließungsantrag 460/A(E) gilt als miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 06 23

                                  Hermann Gahr                                                         Dr. Ruperta Lichtenecker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau