1209 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über den Antrag 337/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der indirekten Forschungsförderung – Erhöhung der Forschungsprämie für EPUs und KMUs

Die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. März 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die öffentlichen Ausgaben für die indirekte Forschungsförderung – in Form der Forschungsprämie – stiegen in den letzten Jahren auf über eine halbe Milliarde Euro im Jahr 2013. Laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt sich die Höhe der in Anspruch genommenen Forschungsprämie wie folgt dar[1]:

 

 

2010

2011

2012

2013[2]

Forschungsprämie

(in Mio. EUR)

328,8

314,3

574,1

550

 

Angesichts dieser Höhe ist es umso überraschender, dass es nach wie vor kein öffentlich verfügbares Datenmaterial über die Auswirkungen der steuerlichen Begünstigungen für F&E auf die Innovationstätigkeit von Unternehmen und die Steigerung der Innovationsleistung in Österreich gibt.

Der Rechnungshof beschreibt die Wirkung der steuerlichen Begünstigung in seinem Bericht[3] zur Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht so: ‚Die steuerliche Forschungsförderung wirkte im Wesentlichen quotenorientiert (möglichst hohe Zahl von Förderungsfällen); messbare qualitätsorientierte Outputindikatoren, wie etwa die Zahl der Patente und Publikationen, die Entwicklung der Beschäftigungsdynamik in (neu gegründeten) Unternehmen oder die Zahl der Forschungskooperationen mit Wissenschaftseinrichtungen, spielten keine Rolle.‘[4]

Laut Finanzministerium[5] ‚verfügt (das Bundesministerium für Finanzen) über kein geeignetes Datenmaterial, aus dem sich ein seriöser Vergleich zwischen Forschungsausgaben ohne Forschungsprämie und Forschungsausgaben mit Forschungsprämie ableiten ließe.‘[6] Öffentlich bekannt sind derzeit nur bruchstückhafte Fakten – z. B. dass derzeit ‚vier Fünftel der Forschungsprämie an Großbetriebe‘ ausgeschüttet werden.[7]

Gerade im Lichte des von der Regierung in der FTI-Strategie formulierten Ziels, dass der Anteil der privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung jedenfalls einen Anteil von 66% an der Forschungsquote bis 2020 erreichen soll, sollte höchstes Interesse an fundierten Daten zur Treffsicherheit der Instrumente und Fördermaßnahmen bestehen.“

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, die Abgeordneten Philip Kucher und Dr. Angelika Winzig.

 

Auf Antrag des Abgeordneten Philip Kucher beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, T, N), die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

 

In seiner Sitzung am 23. Juni 2016 hat der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder aufgenommen.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Angelika Winzig und Philip Kucher sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F,G,N, dagegen: S,V, nicht anwesend: T).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Gahr gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 06 23

                                  Hermann Gahr                                                         Dr. Ruperta Lichtenecker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau



[1] Forschungs- und Technologiebericht 2013, S. 189.

[2] Forschungs- und Technologiebericht 2013, S. 189: „550 Mio EUR nach dem derzeitigen Informationsstand voraussichtlich zur Auszahlung gelangende Forschungsprämien (Schätzung BMF, April 2013; aufgrund der neu in Kraft getretenen Pflicht zur Begutachtung der für die Forschungsprämie eingereichten eigenbetrieblichen Forschungsaktivitäten durch die FFG ist die derzeitige Schätzung als 'vorläufig' anzusehen.“

[3] Siehe RH-Bericht zu Transparenz v. Begünstigungen im Einkommensteuerrecht/Bund 2013/3.

[4] Siehe RH-Bericht zu Transparenz v. Begünstigungen im Einkommensteuerrecht/Bund 2013/3, S. 146.

[5] Siehe Anfragebeantwortung (12305/AB) durch die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter zu der schriftlichen Anfrage (12520/J) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Evaluierung der steuerlichen Forschungsförderung.

[6] Antwort des BMF auf Frage 11 – „Um wieviel Prozent erhöht die steuerliche Forschungsförderung (Forschungsprämie) die firmeneigenen Ausgaben für F&E im Vergleich zu einer Situation ohne Forschungsprämie?" in Anfragebeantwortung (12305/AB) durch die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter zu der schriftlichen Anfrage (12520/J) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Evaluierung der steuerlichen Forschungsförderung.

[7] APA0198 5 WI 0423 XI Di, 05.Mär 2013.