1210 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1191 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (17. FSG-Novelle)

Anlass für die 17. FSG-Novelle ist die Erweiterung des Kreises der Berechtigten zur Durchführung von Perfektionsfahrten für die Klassen A1, A2 und A sowie der Motorradausbildungen im Rahmen des Stufenzuganges bei diesen Klassen. Diese Ausbildungen sollen außer von Fahrschulen auch von den Autofahrerclubs durchgeführt werden dürfen. Dies wird zu Anlass genommen auch noch einige weitere Klar- bzw. Richtigstellungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Aufgrund der drohenden Klage der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren ist die Berechtigung, unbesetzte Omnibusse mit einer Lenkberechtigung für die Klasse C zu lenken, aufzuheben. Weitere Punkte betreffen den Wohnsitzbegriff basierend auf der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (3. Führerscheinrichtlinie), ABl. Nr. L 403 vom 30.12.2006 S. 18, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/85/EU, ABl. Nr. L 194 vom 2.7.2014 S. 10, das Lenkens von Motorrädern (Klasse A1) mit einer Nicht-EWR-Lenkberechtigung, der Widerruf der Anbindung an das Führerscheinregister für Fahrschulen bei Nichtbezahlung der ZMR-Kosten und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erteilung von Genehmigungen von neuen Testverfahren für die verkehrspsychologische Untersuchung.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Hell die Abgeordneten Johann Singer, Christoph Hagen, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Michael Pock und Georg Willi sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Anton Heinzl und Andreas Ottenschläger einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu den Z 1 und 2:

Es handelt sich nur um redaktionelle Berichtigungen von Absatzbezeichnungen, ohne inhaltliche Änderungen.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Anton Heinzl und Andreas Ottenschläger mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T, dagegen: G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 06 28

                                    Johann Hell                                                                       Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann