1211 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1192 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (33. KFG-Novelle)

Automatisiertes Fahren ist derzeit eines der zentralen in der breiten Öffentlichkeit diskutierten Zukunftsthemen. Um auch in Österreich gerüstet zu sein und den heimischen Unternehmen die richtigen Rahmenbedingungen bieten zu können, hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) bereits im Herbst 2015 einen Prozess gestartet, um die notwendigen Voraussetzungen zu erarbeiten. Entsprechend den Zielen des Gesamtverkehrsplans kann auch automatisiertes Fahren dazu beitragen, den Verkehr sicherer, effizienter und umweltfreundlicher zu machen. Hiefür müssen Bedingungen geschaffen werden, die ein Testen von automatisiertem Fahren ermöglichen. Das betrifft auch die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen. Aufgrund der geltenden Lenkerpflichten, wie der Verpflichtung, dass das Lenkrad während des Fahrens mit mindestens einer Hand festgehalten werden muss, dürfen bestimmte Assistenzsysteme bzw. automatisierte Fahrsysteme derzeit nämlich nicht genutzt werden.

Mit dem Entwurf der 33. KFG-Novelle sollen daher die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit bestimmte Assistenzsysteme bzw. automatisierte Fahrsysteme genutzt werden können.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Ottenschläger die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Michael Pock, Georg Willi, Mag. Günther Kumpitsch und Mag. Gerald Klug sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T, dagegen: G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1192 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 06 28

                          Andreas Ottenschläger                                                             Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann