1214 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 1740/A der Abgeordneten Johann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird

Die Abgeordneten Johann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 15. Juni 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit den BGBl. I Nr. 58/2015 und BGBl. I Nr. 61/2015, beide ausgegeben am 27. Mai 2015, wurde das Kraftfahrliniengesetz geändert.

Einerseits kam es durch das zeitgleiche Inkrafttreten beider Novellen in der konsolidierten Fassung des KflG zu dem ungewollten Effekt einer doppelten Absatznummerierung in § 49 und andererseits sind Redaktionsversehen in § 4a Abs. 2 KflG, in den Strafbestimmungen des § 47 Abs. 7 KflG und in § 48 Abs. 1 KflG zu korrigieren.

Zu Z 1 (§ 4a Abs. 2)

Auf Grund des neu geschaffenen/eingefügten Absatz 2 in § 47 KflG ist der Verweis in § 4a Abs. 2 KflG von § 47 Abs. 1 bis 4 auf § 47 Abs. 1 bis 5 zu korrigieren.

Zu Z 2 (§ 47 Abs. 7 erster Satz)

In § 47 KflG ist einer neuer Absatz 2 geschaffen/eingefügt worden und die bisherigen Absätze 2 bis 9 wurden auf 3 bis 10 unbenannt. Auf Grund dieser Änderung geht ein Verweis auf Absatz 4 und Absatz 2 ins Leere (da 4 zu 5 und 2 zu 3 wurde) und ist durch eine Verweisanpassung in Abs. 7 von 4 auf 5 und 2 auf 3 zu korrigieren.

Zu Z 3 (§ 48 Abs. 1 erster Satz)

Infolge der geänderten Absatznummerierung in § 47 KflG ist der Verweis auf § 47 Abs. 4 und 5 anzupassen.

Zu Z 4 (§ 49 Abs. 7)

Mit beiden Novellen wurde je ein neuer § 49 Abs. 7 (siehe BGBl. I Nr. 58/2015 Ziffer 20 und BGBl. I Nr. 61/2015 Artikel 3, Ziffer 6) vergeben. Der zweite Absatz 7 ist nun als Nummer 8 zu bezeichnen.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager der Abgeordnete Georg Willi sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 06 28

                   Johannes Schmuckenschlager                                                      Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann