1225 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1149 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird (3. Grundstücksverkehr-Änderungsvereinbarung – 3. GruVe-ÄVE)

Die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken ist in mehrfacher Hinsicht überarbeitungsbedürftig. Den unmittelbaren Anlass für die Überarbeitung gab die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, ABl. Nr. L 201 vom 27.07.2012 S. 107, zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 363 vom 18.12.2014, S. 186 (in der Folge kurz: EuErbVO), nach deren Zuständigkeitsregelung der Fall eintreten kann, dass über die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Eigentümer eines österreichischen Grundstücks von einem Gericht abgesprochen wird, das nicht in Österreich liegt, oder nach dem anzuwendenden Recht die Rechtsnachfolge von Todes wegen ohne gerichtliche Abhandlung eintritt.

Zu diesem Zweck muss insbesondere der Abschnitt VI über den Erwerb von Todes wegen an die neuen europarechtlichen, aber auch mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, BGBl. I Nr. 87/2015, geänderten innerstaatlichen Voraussetzungen angepasst werden. Bei dieser Gelegenheit sollen auch notwendige Anpassungen an das Außerstreitgesetz und an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 vorgenommen werden. Diese Anpassungen waren Gegenstand mehrerer Besprechungen der Länder im Bundesministerium für Justiz; das gefundene Einvernehmen soll nun durch die Änderung der Vereinbarung umgesetzt werden.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Georg Vetter der Abgeordnete Mag. Harald Stefan.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird (3. Grundstücksverkehr-Änderungsvereinbarung – 3. GruVe-ÄVE) (1149 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2016 06 28

                                Dr. Georg Vetter                                                       Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau