1226 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1735/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2016, geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 15. Juni 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 3 Abs. 6 Z 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (Kontenregister-Durchführungsverordnung – KontReg-DV), BGBl. II Nr. 92/2016, haben die Kreditinstitute die Initiallieferung des in das Kontenregister aufzunehmenden Datenbestands bis spätestens zum Ablauf des 30. September 2016 zu übermitteln. Demnach ist das Kontenregister zwar ab August 2016 wie geplant in Betrieb, sinnvolle Abfragen sind allerdings erst mit Abschluss der Initiallieferung möglich. Dementsprechend wird vorgeschlagen, das Inkrafttreten der mit dem StPRÄG I 2016 geänderten Bestimmungen über die Auskunft aus dem Kontenregister und die Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte auf 1. Oktober 2016 aufzuschieben.

Da darüber hinaus das Kontenregister nur Daten ab 1. März 2015 enthalten wird, sollen für Auskünfte über vor diesem Zeitpunkt bestehende Geschäftsverbindungen weiterhin §§ 109 Z 3 lit. a und 116 StPO in der bis zum Ablauf des 30. September 2016 geltenden Fassung anwendbar sein. Insoweit als daher das Bestehen einer Geschäftsverbindung vor dem 1. März 2015 zu erheben ist, soll daher weiterhin mit einer sogenannten Fachverbandsabfrage vorgegangen werden können.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Ruth Becher die Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Albert Steinhauser und Dr. Johannes Jarolim sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf  mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, N, nicht anwesend: T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 06 28

                               Mag. Ruth Becher                                                      Mag. Michaela Steinacker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau