1233 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1757/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung

Die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2015 zum Themenbereich ‚Präventive Menschrechtskontrolle‘ werden im Kapitel ‚Krankenhäuser und Psychiatrien‘ eine Reihe von Missständen beschrieben. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft besuchten im Berichtsjahr 30 Krankenanstalten, darunter 19 psychiatrische und 11 somatische Kliniken/Abteilungen.

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft zeigten u.a. häufig Mängel im Bereich der Ausstattung und Ausbildung, der Hospitalisierung hochbetagter Patienten/innen und insbesondere der Anwendung von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie. In der Vergangenheit wurde in den Berichten der Volksanwaltschaft auch die Bausubstanz oder die räumlich beengten Verhältnisse auf psychiatrischen Abteilungen kritisiert, die zusätzlichen Stress bedingen und krisenhafte Zuspitzungen von Situationen sowie auffälliges und aggressives Verhalten begünstigen.

In Österreich gibt es bisher keine ÖNORMEN in Bezug auf Mindestanforderungen für die architektonische Ausgestaltung von offen oder geschlossen geführten Unterbringungsbereichen und auch keine Empfehlungen zur suizidpräventiven Gestaltung stationärer psychiatrischer Einrichtungen, die zumindest bei zukünftigen Um- und Neubauten zu berücksichtigen wären. Angesichts der intensiven Forschungstätigkeit zu Fragen des therapeutischen Umfeldes psychiatrischer Abteilungen im Ausland regte die Volksanwaltschaft an, auch in Österreich evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Betreuung zu erarbeiten.

Einen ähnlich lautenden Entschließungsantrag haben die Grünen bereits am 12. Juni 2014 eingebracht. Dieser Antrag wurde aber im Gesundheitsausschuss am 26. Juni 2014 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Neos abgelehnt.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, die Abgeordneten Martina Diesner-Wais und Ulrike Königsberger-Ludwig.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: G,T, dagegen: S,V,F,N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 06 29

                           Martina Diesner-Wais                                         Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau