1234 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1756/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Register für freiheitsbeschränkende Maßnahmen

Die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2015 zum Themenbereich ‚Präventive Menschrechtskontrolle‘ werden im Kapitel ‚Krankenhäuser und Psychiatrien‘ eine Reihe von Missständen beschrieben. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft besuchten im Berichtsjahr 30 Krankenanstalten, darunter 19 psychiatrische und 11 somatische Kliniken/Abteilungen.

Das CPT (European Committee for the Prevention of Torture) hat in seinem Bericht an die Bundesregierung (2015) für den Bereich der Psychiatrie mehrere Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung auch der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) für unerlässlich erachtet, die aber bis dato weitgehend nicht aufgegriffen wurden.

So werden etwa fixierte Patientinnen nicht kontinuierlich durch Sitzwachen des medizinischen Personals überwacht und begleitet. Auch die fortgesetzte Praxis der Betreuung von Patientinnen in Gangbetten und die Sichtbarkeit von Fixierungsmitteln durch Dritte stellt eine inakzeptable Praxis dar.

Die Volksanwaltschaft weist in ihrem Bericht darauf hin, dass das CPT in seinem Bericht an die Bundesregierung – nach 2009 – erneut betont habe, dass ein Zentralregister zur Erfassung freiheitsbeschränkender Maßnahmen Voraussetzung und Bestandteil einer effektiven und systematischen Präventionsstrategie zur Reduktion von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sei.

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft haben im Zuge ihrer Besuche festgestellt, dass ein solches Zentralregister im Unterbringungsgesetz (UbG) fehlt und in den Krankenanstalten weitgehend noch nicht eingerichtet wurde. Daher regt die Volksanwaltschaft an, die Krankenanstalten bei ‚weiterem Stillstandzur Einrichtung eines entsprechenden Registers in angemessener Frist zu verpflichten.

Ein Zentralregister sollte nach den Vorgaben des CPT eingerichtet und im Unterbringungsgesetz geregelt werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Datenschutz eingehalten und die Daten anonymisiert und nicht rückerfassbar verzeichnet werden. In diesem Register sollten auch Aufzeichnungen über alle medikamentösen Freiheitsbeschränkungen enthalten sein.

Einen ähnlich lautenden Entschließungsantrag haben die Grünen bereits am 12. Juni 2014 eingebracht. Dieser Antrag wurde aber im Gesundheitsausschuss am 26. Juni 2014 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Stronach und Neos abgelehnt.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, die Abgeordneten Martina Diesner-Wais und Ulrike Königsberger-Ludwig.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: G,T, dagegen: S,V,F,N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 06 29

                           Martina Diesner-Wais                                         Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau