1238 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1710/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. Mai 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Europäische Kommission wies im Rahmen der Evaluierung der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 27. Dezember 2006, S. 36 (im Folgenden: Dienstleistungsrichtlinie bzw. DL-RL) darauf hin, dass nach ihrer Ansicht die im tierärztlichen Berufsrecht vorgesehenen Mindesttarife, wie sie gegenwärtig in der Honorarordnung der Österreichischen Tierärztekammer vorgesehen sind, eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen und Österreich daher den in Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 lit. g und Abs. 3 sowie Art. 16 sowie Art. 49 und 56 AEUV normierten Pflichten zur Umsetzung der DL-RL nicht nachgekommen sei. Daher hat die Europäische Kommission mit Schreiben vom 19. Juni 2015, C(2015)4016 final, Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2015/2056, Österreich zur Erklärung aufgefordert, weshalb die DL-RL in den genannten Punkten nicht umgesetzt worden sei.

In Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Kommission wurde deutlich, dass die verpflichtend einzuhaltenden Mindesttarife des tierärztlichen Berufsrechts aufzuheben sind, da andernfalls das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich fortgesetzt werden würde mit der Folge, dass Österreich mit größter Wahrscheinlichkeit wegen Verletzung der o.g. Pflichten verurteilt werden würde, mit all den finanziellen und legistischen Folgen.

Da überdies die Österreichische Tierärztekammer ihr Einverständnis zur Abänderung des Status der Honorarordnung in nicht rechtsverbindliche Richtsätze und Empfehlungen hinsichtlich Rechnungslegung bekundet hat, wird das Tierärztegesetz entsprechend abgeändert.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dietmar Keck, der Abgeordnete Mag. Gerald Loacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 06 29

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau