1241 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1702/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verpflichtung von Versicherungsgesellschaften zur permanenten Abrufbarkeit ihrer AGB-Kataloge

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Versicherungsunternehmen sind einem ständigen Wandel unterworfen. Es kommt vor, dass binnen einen Jahres mehrere Klauseln inhaltlich geändert werden. Viele Versicherungsgesellschaften stellen in weiterer Folge stets nur die aktuellste Version ihrer AGB online zur Verfügung. Kommt einem Kunden der zum Zeitpunkt des Abschlusses seines Versicherungsvertrags gültige AGB-Katalog abhanden, ist er auf den guten Willen, die Kooperation und nicht zuletzt auch die Redlichkeit der Versicherung angewiesen, um den veralteten Katalog in exakt jeder Version zu erhalten, die für seinen Vertrag gilt. Diese Situation birgt das Risiko einer Unklarheit über die tatsächlich geltenden AGB, was dem Kunden die Geltung anderer als der tatsächlich gültigen AGB suggerieren kann, oder aber auch das Risiko des bewussten Missbrauchs durch den Versicherer.

Wir erachten es daher als notwendig, Versicherungsgesellschaften zur Zurverfügungstellung eines vollständigen, online abrufbaren Archivs aller je gültigen Versionen ihrer AGB-Kataloge zu verpflichten.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordneten Angela Fichtinger, Mag. Aygül Berivan Aslan, Angela Lueger, Peter Wurm, Josef A. Riemer, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé und der Ausschussobmann Abgeordneter Leopold Steinbichler.

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz empfiehlt mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G; dagegen: F, N, T), der Präsidentin vorzuschlagen, den gegenständlichen Entschließungsantrag 1702/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen dem Justizausschuss zuzuweisen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angela Fichtinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 06 29

                               Angela Fichtinger                                                           Leopold Steinbichler

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann