1244 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1190 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016), hat der Finanzausschuss am 30. Juni 2016 auf Antrag der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zur Gewerbeordnung 1994 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu § 2 Abs. 1 Z 25:

Ein inhaltlicher Zusammenhang besteht insofern, als in der Ausnahmebestimmung des § 2 Abs. 1 Z 25 Gewerbeordnung Verweise auf § 1 Abs. 3 Z 2 und § 5 Z 12 lit. b und c des Körperschaftsteuergesetzes 1988 aufgenommen wird.“

 

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Bruno Rossmann, Dr. Ruperta Lichtenecker, Kai Jan Krainer, August Wöginger, Dr. Rainer Hable, Mag. Birgit Schatz und Werner Amon, MBA sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling und der Ausschussobmann Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Kai Jan Krainer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 06 30

                                 Kai Jan Krainer                                                         Ing. Mag. Werner Groiß

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann