1248 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Sammelbericht
des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen
über die Petitionen Nr. 34, 55, 57, 61 und 62, 65 und 76 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 73, 78, 80, 83, 88 und 91 bis 96
Inhaltsverzeichnis
I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen
1. Petitionen
Petition Nr. 34/PET
„Für die Erhaltung historischer Bauten und Ensembles in Wien“.......................................................... 4
Petition Nr. 55/PET
„Rettung des regionsgeschützten Uhudlers“............................................................................................ 5
Petition Nr. 61/PET
„Petition der Stadtgemeinde Ried im Innkreis zur Änderung des oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 idgF“ 5
Petition Nr. 62/PET
„Schaffung transparenter und breit nachvollziehbarer Grundlagen für die Verleihung und Aberkennung von Ehrendoktoraten an Österreichs staatlichen Universitäten“................................................................... 6
Petition Nr. 65/PET
„Abänderung des Entwurfs zur Abänderung des Tabakgesetzes“........................................................ 7
Petition Nr. 76/PET
„praktikable Lösungen bei der Registrierkassenpflicht für Vereine und Ehrenamtliche (Abgeordneter zum Nationalrat Hermann Gahr) “............................................................................................................................................. 8
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 78/BI
„Wertschätzung Familienarbeit - faire Kinderbetreuungsfinanzierung für alle“..................................... 9
Bürgerinitiative Nr. 83/BI
„Einrichtung von bezirksübergreifenden Schlichtungsstellen (für Mietrechts-angelegenheiten) in ganz Österreich“ 10
Bürgerinitiative Nr. 91/BI
„Leerstand öffnen“....................................................................................................................................... 11
Bürgerinitiative Nr. 92/BI
„Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf bestmögliche körperliche und seelische Gesundheit und Schutz vor Überverschreibung von Stimulanzien und anderen psychotropen Drogen“...................................... 12
Bürgerinitiative Nr. 93/BI
„Vorgehen der Bundesregierung in der Asylpolitik“.............................................................................. 13
Bürgerinitiative Nr. 94/BI
„Entstaatlichung des ORF und Abschaffung der ORF-Gebühren sowie gegen die Einführung einer ORF-Haushaltsabgabe“........................................................................................................................................ 14
Bürgerinitiative Nr. 95/BI
„Einführung eines gesetzlich verpflichtenden, gut wahrnehmbaren Mindest-geräusches für Kraftfahrzeuge“ 14
Bürgerinitiative Nr. 96/BI
„ÖH-Beitrag senken!“.................................................................................................................................. 15
II. Zuweisungen
1. Petitionen
Petition Nr. 57/PET
„Rettung des Waffenpasses für Jäger“..................................................................................................... 15
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 73/BI
„Errichtung und Finanzierung eines Grabmals für die Opfer von Maly Trostinec“........................... 16
Bürgerinitiative Nr. 80/BI
„Faire Lebensmittel “.................................................................................................................................... 16
Bürgerinitiative Nr. 88/BI
„Best- statt Billigstbieter bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr. Qualitäts- und Sozialstandards, sowie verpflichtender Personalübergang bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr“.................................. 17
III. Ausschussantrag
Ausschussantrag......................................................................................................................................... 17
Einleitung
Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zu sechs Sitzungen zusammen. Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Bürgerinitiativen Nr. 73, 78, 80, 83, 88 und 91 bis 96 sowie die Petitionen Nr. 34, 55, 57, 61 und 62, 65 und 76. Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet.
Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.
In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich die Abgeordneten Petra Bayr, MA, Hermann Brückl, Mag.a Christiane Brunner, Martina Diesner-Wais, Hermann Gahr, Mag. Wolfgang Gerstl, Christian Hafenecker, MA, Johann Hechtl, Johann Hell, Ing. Christian Höbart, Ulrike Königsberger-Ludwig, Hermann Lipitsch, Edith Mühlberghuber, Mag. Friedrich Ofenauer, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Preiner, Martina Schenk, Julian Schmid, BA, Norbert Sieber, Leopold Steinbichler, Hannes Weninger, Georg Willi, Peter Wurm sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Pock zu Wort.
Zu den Bürgerinitiativen Nr. 80 und 88 sowie zur Petition Nr. 65 wurde in der Sitzung am 30. Juni 2016 eine Anhörung gem. § 100 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Nationalrates unter Beteiligung folgender Auskunftspersonen abgehalten:
• 80/BI: Ing. Fritz Jeitler
• 88/BI: Karl Delfs
• 65/PET: Thomas Baburek
Im Zuge dieser Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag.a Christiane Brunner, Mag. Wolfgang Gerstl, Hermann Lipitsch, Mag. Friedrich Ofenauer, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Preiner, Leopold Steinbichler, Peter Wurm sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Pock das Wort.
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Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Gahr gewählt.
I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen
1. Petitionen
Petition Nr. 34 betr. "Für die Erhaltung historischer Bauten und Ensembles in Wien" (19.11.2014)
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überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mag. Wolfgang Gerstl |
19.11.2014 |
25.11.2014 14.4.2015 25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 |
BKA (16.4.2015) BMEIA (21.4.2016) |
19.11.2014 - 30.6.2016
418
|
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Für ein umfassendes Maßnahmenpaket zum besseren Schutz des heimischen Kulturerbes setzt sich diese Petition ein, die von Abgeordnetem Wolfgang Gerstl dem Nationalrat zugeleitet wurde. Die UnterstützerInnen zeigen sich besorgt darüber, dass in den letzten Jahren einzigartige architektonische Bauten und Ensembles zerstört wurden. Als Beispiele führen sie massive Eingriffe in das Steinhof-Areal rund um das Otto Wagner Spital oder sogar innerhalb von Schutzzonen (Hopf-Haus, Türkenwirt, Cottage, Karmeliterviertel, Donaukanal) an. Bedroht seien auch Kulturlandschaften sowohl in den Weingärten der Heurigendörfer als auch in historischen Parks (Augarten). Großen Anlass zur Besorgnis gebe auch die drohende Stadtbildzerstörung durch Hochhäuser, wie etwa aktuell in der Nähe des Eislaufvereins, was sogar zu einem Verlust des UNESCO-Weltkulturerbeprädikats führen könnte. Als mögliche Lösungen schlagen die Petenten nicht nur die Schaffung einer raumzentrierten Schutzmöglichkeit für Areale vor, sondern auch die Unterstützung öffentlicher wie privater Eigentümer, aktiv in ihre Kulturgüter zu investieren.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen (nicht anwesend: G, T), die Petition Nr. 34 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 55 betr. "Rettung des regionsgeschützten Uhudlers (AG zur Rettung des Uhudlers im Südburgenland)" (31.8.2015)
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überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mag.a Christiane Brunner |
1.9.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 |
BMLFUW (13.1.2016) |
1.9.2015 -30.6.2016
387 |
Kenntnisnahme
|
Zu den Anliegen dieser Petition:
Für die Rettung des südburgenländischen Uhudlers tritt diese von Abgeordneter Christiane Brunner eingebrachte Petition ein. Im Zuge der Umsetzung von EU-Recht müssten alle Uhudler-Rebstöcke bis Ende 2030 gerodet werden, wodurch ein enormer wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Das Kulturgut Uhudler, das nur in den Bezirken Güssing und Jennerdorf gekeltert werden darf, biete große Chancen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, heißt es in der Petition. Zudem übersteige die Nachfrage das derzeitige Produktionsvolumen. Daher werde die Bundesregierung ersucht, den Uhudler künftig als Obstwein, statt wie bislang als Wein, zu bezeichnen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen (nicht anwesend: G, T), die Petition Nr. 55 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 61 betr. "Petition der Stadtgemeinde Ried im Innkreis zur Änderung des oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 idgF " (13.1.2016)
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überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber |
14.1.2016 |
2.3.2016 30.6.2016 |
BMBF (11.4.2016) |
14.1. - 30.6.2016
5 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Für eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes setzt sich die oberösterreichische Gemeinde Ried ein. Bei dem vom Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber unterstützten Anliegen geht es primär um eine Neuregelung des so genannten Gastschulbeitrags. Eine Novellierung des Gesetzes soll gewährleisten, dass im Falle von Wohnsitzänderungen bei bereits eingeschulten Jugendlichen in jedem Fall die Hauptwohnsitzgemeinde den Gastschulbeitrag zu leisten hat.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, N/nicht anwesend: T) beschlossen, die Petition Nr. 61 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 62 betr. "Schaffung transparenter und breit nachvollziehbarer Grundlagen für die Verleihung und Aberkennung von Ehrendoktoraten an Österreichs staatlichen Universitäten" (19.12016)
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überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Dr. Andreas F. Karlsböck |
25.1.2016 |
2.3.2016 30.6.2016 |
BMWFW (11.4.2016) |
25.1.-30.6.2016
151 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
In dieser vom Abgeordneten Andreas Karlsböck unterstützten Petition wird die Aberkennung des Ehrendoktorats von Konrad Lorenz durch den akademischen Senat der Universität Salzburg im Dezember 2015 massiv kritisiert und als "schäbiger provinzieller Akt gegenüber einem weltweit anerkannten Verhaltensforscher" bezeichnet. Statt die bahnbrechenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, die 1973 zur Verleihung des Nobelpreises an Konrad Lorenz geführt haben, gebührend zu würdigen, habe das zuständige universitäre Gremium "eine zutiefst unsachliche, dafür umso mehr ideologisch motivierte Entscheidung getroffen", beklagen die Petenten. Dieser Vorfall wurde nun zum Anlass genommen, um Bundesminister Mitterlehner aufzufordern, in Hinkunft sicherzustellen, dass die staatlichen Universitäten derartige Entscheidungen nur auf Basis von transparenten und nachvollziehbare Grundlagen treffen. Umsetzbar wäre dies etwa durch eine entsprechende Änderung des Universitätsgesetzes oder im Rahmen der Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungen. Außerdem sollte sich der Ressortchef dafür einsetzen, dass die Aberkennung des Ehrendoktorats von Konrad Lorenz rückgängig gemacht wird.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N, T/ dagegen: F, G) beschlossen, die Petition Nr. 62 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 65 betr. "Abänderung des Entwurfs zur Abänderung des Tabakgesetzes" (17.2.2016)
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überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Peter Wurm |
18.2.2016 |
2.3.2016 30.6.2016 |
BMWFW (5.4.2016) BMG (15.4.2016) |
18.2.-30.6.2016
4.435 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Mit dieser Petition wird gegen das geplante Verbot des Versandhandels mit elektrischen Zigaretten protestiert. Dies würde eine schwere Benachteiligung der österreichischen HändlerInnen nach sich ziehen, da es in den anderen EU-Staaten keine vergleichbare Regelung gibt, lautet das zentrale Argument. Außerdem widerspreche diese Bestimmung dem Recht auf freien Handel und Warenverkehr innerhalb der EU. Kritisch wird auch noch gesehen, dass der Entwurf zur Änderung des Tabakgesetzes vorsieht, dass für jedes neue Produkt um eine Zulassung angesucht werden muss, dass neue Produkte nach einer sechs Monate langen Frist in Verkehr gebracht werden dürfen und, dass für die Zulassung das österreichische Gesundheitsministerium zuständig sein soll. Des Weiteren müssten Informationen über die Präferenzen von VerbraucherInnen erhoben werden, was gegen den Datenschutz verstößt, urteilen die EinbringerInnen. Schließlich wird noch darauf verwiesen, "dass sämtliche wissenschaftlich relevanten Studien und Forschungen eine um 95% (!) geringere Belastung durch die E-Zigarette gegenüber den herkömmlichen Tabakrauchwaren belegen". Aus all diesen Gründen sollte es daher zu keiner entsprechenden Novellierung des Tabakgesetzes kommen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, N, T) beschlossen, die Petition Nr. 65 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 76 betr. "praktikable Lösungen bei der Registrierkassenpflicht für Vereine und Ehrenamtliche" (17.5.2016)
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überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Hermann Gahr |
18.5.2016 |
30.6.2016 |
|
18.5.-30.6.2016
194 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Die im Rahmen der Registrierkassenpflicht beschlossenen neuen Bestimmungen (z.B. Einzelaufzeichnungspflicht und die Belegerteilungspflicht) stellen für Vereine einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen und auch finanziellen Aufwand dar, argumentieren die EinbringerInnen dieser Petition, die vom Mandatar Hermann Gahr überreicht wurde. Österreich sei das Land der Ehrenamtlichen, tausende Freiwillige arbeiten für ihre Vereine und Organisationen. Deren Veranstaltungen seien unverzichtbar für das soziale Zusammenleben in einer Gemeinde. Gerade Feuerwehr, Rotes Kreuz, Rettungsorganisationen und gemeinnützig tätige Vereine, welche tagtäglich Sicherheits- und Sozialdienstleistungen erbringen, dürften nicht außerordentlich belastet werden. Die UnterzeichnerInnen sprechen daher für eine "vereinsfreundliche" Auslegung der Registrierkassenpflicht und deren praktikable Umsetzung, wobei u.a. Umsatz- und Gewinnfreigrenzen auf ein vertretbares und faires Maß erhöht werden sollten, die Belegerteilungspflicht erleichtert und Vereine bei der technischen Abwicklung unterstützt werden sollten.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Petition Nr. 76 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 78 betr. "Wertschätzung Familienarbeit – faire Kinderbetreuungsfinanzierung für alle" (30.6.2015)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Marcadella Christine |
3.7.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 |
BMBF (19.1.2016) BMFJ (14.4.2016)
C. Michalke, Vbg. LT-Abg. (27.1.2016) Dipl.-Päd.in B. Pfandl (29.1.2016) Kath. Familien-verband Kärnten (2.2.2016) Dr. R. Gehring (CPÖ) (8.2.2016) E. Fechtig (8.2.2016) Erstunter-zeichnerin (17.2.2016) Mag.a E. Sommer (19.2.2016) Dr.in E. Gräsel (19.2.2016) S. Rohringer (24.2.2016) N. Bolter (2.6.2016) |
3.7.2015 - 30.6.2016
2.636 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Die Initiative "Wertschätzung Familienarbeit" setzt sich mit Nachdruck für die Wahlfreiheit der Familien in Bezug auf die Kinderbetreuung ein. Jedes Kind soll die gleiche finanzielle Unterstützung erhalten, und zwar unabhängig davon, ob es in der eigenen Familie, in einer öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung oder von einer Tagesmutter versorgt wird, lautet die zentrale Forderung. Außerdem müsse im Sinne einer Wertschätzung der Elternarbeit eine tatsächliche sozial- und pensionsrechtliche Absicherung der erbrachten Erziehungszeiten in der Familie gewährleistet werden. Gleichzeitig betonen die UnterstützerInnen, dass sie sich nicht gegen Fremdbetreuung und die Erwerbstätigkeit der Mütter aussprechen. Aber eine Gesellschaftspolitik, die Familien schützt und ihnen sichere Rahmenbedingungen bietet, sei ihrer Ansicht nach das beste Mittel, Verfallserscheinungen moderner Kindheit und Jugend, wie etwa Gewaltbereitschaft, Suchtanfälligkeit oder eine Tendenz zu einem übermäßigen egozentrischem Sozialverhalten, hintanzuhalten.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N/dagegen: F, T) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 78 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 83 betr. "Einrichtung von bezirksübergreifenden Schlichtungsstellen (für Mietrechtsangelegenheiten) in ganz Österreich" (16.7.2015)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mag. Lechner Christian |
16.7.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 |
BMWFW (17.12.2015) BMJ (19.2.2016) Städtebund (31.5.2016) (1.6.2016) Gemeindebund (28.6.2016) |
16.7.2015 - 30.6.2016
77
|
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Die Einrichtung von bezirksübergreifenden Schlichtungsstellen in ganz Österreich, an die sich die Bevölkerung in Wohn- und Mietrechtsangelegenheiten wenden kann, wünschen sich zahlreiche BürgerInnen. Derzeit gibt es solche Stellen, die form- und kostenlose Beratung anbieten, nur in elf größeren Städten (z.B. Wien, Graz und Klagenfurt). Menschen, die dort nicht wohnhaft sind, müssen sich nämlich an Bezirksgerichte wenden und bereits für die Antragstellung 78 € bezahlen, geben die EinbringerInnen zu bedenken.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, N, T) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 83 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 91 betr. "Leerstand öffnen!" (19.10.2015)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Gerbasits Gabriele |
20.10.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 |
BMF (9.12.2015) BMWFW (20.1.2016) BMASK (22.1.2016) BMJ (19.2.2016) Wr. Landesreg. (18.4.2016) |
20.10.2015 - 30.6.2016
468
|
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
In Europa stehen aktuell mehr Wohnungen leer, als es Wohnungslose gibt, erfährt man aus dieser Bürgerinitiative. Auch für die Nutzung von leerstehenden Geschäftslokalen und anderen Leerständen gebe es genügend InteressentInnen. In beiden Fällen scheitern Nutzungen oftmalig an fehlenden Zugangsmöglichkeiten und überzogenen Mieterwartungen. Ebenso würden ganz bewusst bestimmte Gruppen, die von den EigentümerInnen oft nicht erwünscht sind (z.B. Personen mit (sichtbar) migrantischem Hintergrund) ausgeschlossen. Zugänge würden aber auch bewusst durch Spekulation verhindert. Leerstand ist in diesen Fällen gewollt, um durch Aufwertung und Verkauf von Wohnraum Gewinne zu erzielen, zeigen die UnterstützerInnen kritisch auf. Diesen Entwicklungen könne nur durch die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen entgegengewirkt werden, die u.a. einen einfacheren Zugang zu Leerstand, ein grundsätzliches Recht auf Wohnraum, den Stopp sämtlicher Privatisierungen von öffentlichen Gütern und Besitztümern, die Verhinderung von Spekulation und die Einführung einer Steuer auf Leerstand umfassen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T/ dagegen: G) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 91 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 92 betr. "das Recht von Kindern und Jugendlichen auf bestmögliche körperliche und seelische Gesundheit und Schutz vor Überverschreibung von Stimulanzien und anderen psychotropen Drogen" (23.10.015)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Karner Birgit |
27.10.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 |
BMG (12.1.2016) BMFJ (14.4.2016) |
27.10.2015 - 30.6.2016
165 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Seit Jahren werde bei einer ständig steigenden Zahl von Kindern ADHS diagnostiziert, wobei die "Diagnosen" aber oft nur auf einer allgemeinen Symptombeschreibung fußen und keine eindeutigen Ursachen zuzuordnen sind, argumentieren die EinbringerInnen dieser Bürgerinitiative. Den Kindern werden dann oft Amphetamin-ähnliche Mittel und andere Psychopharmaka verschrieben, um die Probleme überschaubar zu halten oder um Verhaltenskontrolle auszuüben. Der Nationalrat wird von den EinbringerInnen nun ersucht, gesetzliche Maßnahmen zu beschließen, um österreichweit das Recht von Kindern und Jugendlichen auf bestmögliche körperliche und seelische Gesundheit und um Schutz vor Überverschreibung von Stimulanzien und anderen psychotropen Drogen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird auch an eine entsprechende Empfehlung der UN-Kommission für die Rechte der Kinder aus dem Jahr 2012 erinnert, wonach den betroffenen Familien ein Zugang zu einer breiten Palette von psychologischen, pädagogischen und sozialen Maßnahmen bzw. Behandlungen zur Verfügung gestellt werden soll.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 92 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 93 betr. "Vorgehen der Bundesregierung in der Asylpolitik " (21.1.2016)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Barak Petra |
22.1.2016 |
2.3.2016 30.6.2016 |
BMI (15.4.2016) BMEIA (20.4.2016) BMLVS (29.4.2016) |
22.1.-30.6.2016
595
|
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Mit einem sehr umfangreichen Fragenkatalog, der sich auf die aktuelle Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung bezieht, wendet sich diese Bürgerinitiative an den Nationalrat. Die EinbringerInnen betonen, dass sie nicht gegenüber irgendeiner Personengruppe und insbesondere nicht gegenüber den Flüchtlingen Position beziehen wollen, sondern lediglich auf diese Weise versuchen, das Verhalten der Regierung in dieser Angelegenheit nachzuvollziehen. Generell sei das Vorgehen der politisch Verantwortlichen in der Flüchtlingsproblematik geprägt von Chaos und Uneinigkeit, urteilen die BürgerInnen, statt im Sinne der Bevölkerung zu agieren, werden Scheinlösungen präsentiert und Wortklauberei betrieben.
Nähere Aufklärung erwarten sich die EinbringerInnen u.a. darüber, warum etwa die Nichteinhaltung von Gesetzen toleriert wird, wer Dublin III außer Kraft gesetzt hat, warum die Asylsuchenden nicht vollständig registriert werden, mit welcher Legitimation die deutschen Bundeskanzlerin Merkel EU-Positionen mit der Türkei verhandelt, warum sich Europa für alle, denen es schlechter geht, zuständig fühlt oder warum es noch immer keine Fortschritte bezüglich der Quotenregelung in der EU sowie der Einrichtung von Hotspots gibt. Nachdem die Regierungsparteien sich offensichtlich in vielen Bereichen nicht einig sind, sollten die BürgerInnen befragt werden, schlagen die InitiatorInnen zudem vor.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N, T/ dagegen: F) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 93 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 94 betr. "Entstaatlichung des ORF und Abschaffung der ORF-Gebühren sowie gegen die Einführung einer ORF-Haushaltsabgabe" (25.1.2016)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Dr. Gehring Rudolf |
27.1.2016 |
2.3.2016 30.6.2016 |
BMKKVM (21.4.2016) |
27.1.-30.6.2016
1.707 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Trotz des gesetzlichen Auftrags, objektiv, ausgewogen und unparteilich zu berichten, werde der ORF nach wie vor für parteipolitische Interessen genutzt, kritisieren die EinbringerInnen dieser Bürgerinitiative. Derzeit werde sogar die über Einführung einer so genannten Haushaltsabgabe für alle SteuerzahlerInnen diskutiert, die auch dann zu entrichten ist, wenn gar kein Interesse an den ORF-Programmen besteht oder die Betroffenen keinen Fernseher besitzen. Um eine wirklich unabhängige Berichterstattung sowie einen freien Wettbewerb zwischen den einzelnen Sendern sicherzustellen, tritt die Initiative für eine Entstaatlichung des ORF ein. Es wird im konkreten die Umwandlung von einer Stiftung öffentlichen Rechts in eine privatrechtliche Gesellschaft (Genossenschaft oder Aktiengesellschaft mit breiter Streuung der Anteile) vorgeschlagen. In der Folge müsste sich dann der ORF - wie alle anderen Privatsender - im Wettbewerb bewähren.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G/dagegen: F, N, T) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 94 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 95 betr. "Einführung eines gesetzlich verpflichtenden, gut wahrnehmbaren Mindestgeräusches für Kraftfahrzeuge" (25.1.2016)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Weinrichter Monika |
28.1.2016 |
2.3.2016 30.6.2016 |
BMVIT (22.3.2016) |
28.1.-30.6.2016
220 |
Kenntnisnahme
|
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Die Problematik von geräuscharmen bzw. geräuschlosen Fahrzeugen, die eine lebensgefährliche Bedrohung vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen, aber auch für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und alle Fußgängerlnnen und RadfahrerInnen darstellen, wird nun auch von dieser Bürgerinitiative aufgegriffen. Diese Fahrzeuge können erst gehört werden, wenn sie so nah sind, dass ein Ausweichen nicht mehr möglich ist. Als Lösung für dieses Problem treten die UnterstützerInnen dafür ein, ein akustisches Warnsystem oder ein Mindestgeräusch für alle geräuschlosen bzw. geräuscharmen Kraftfahrzeuge (insbesondere für öffentliche Verkehrsmittel und für mit öffentlichen Geldern geförderte Kfz) gesetzlich vorzuschreiben. Außerdem sollten verschiedene Geräusche für die unterschiedlichen Betriebsarten - Standgeräusch, Beschleunigung, Bremsen, Abfahrten, Rückwärtsfahren – eingesetzt werden. Das Geräusch müsse zudem unter allen Umweltbedingungen im Verkehr hörbar sein, fordern die InitiatorInnen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 95 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Bürgerinitiative Nr. 96 betr. "ÖH-Beitrag senken" (8.2.2016)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mayrbäurl Felix |
9.2.2016 |
2.3.2016 30.6.2016 |
BMWFW (24.3.2016) Österr. Hoch- schüler_innenschaft (14.4.2016) |
9.2.-30.6.2016
469
|
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Für die Senkung des ÖH-Beitrags von 18 € auf 4,50 € setzt sich der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) im Rahmen dieser Bürgerinitiative ein. Sie sehen diese Maßnahme als ersten Schritt, um die Zwangsmitgliedschaft der Studierenden bei der Österreichischen Hochschülerschaft zu beenden. Damit wäre die ÖH zudem "gezwungen, gesellschaftspolitische Experimente zu unterlassen und sich auf ihr Kernkompetenz, die Studentenvertretung, zu konzentrieren".
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N/dagegen: F, T) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 96 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
II. Zuweisungen
1. Petitionen
Petition Nr. 57 betr. "Rettung des Waffenpasses für Jäger" (18.9.2015)
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überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mag. Gernot Darmann |
21.9.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 |
BMI (27.11.2015) BMLFUW (8.4.2016) |
21.9.2015 - 30.6.2016
4.832 |
Zuweisung Ausschuss für innere Angele-genheiten |
Zu den Anliegen dieser Petition:
In dieser Petition wird Kritik am Vollzug des Waffengesetzes geübt. Bisher konnte jeder Jäger seinen Bedarf für einen Waffenpass mit einem offiziellen Schreiben der Landes-Jagdverbände nachweisen. Aufgrund eines Erlasses vom 14. Juni 2012 werden aber derzeit Anträge auf die Ausstellung eines Waffenpasses, die den bisherigen Bestimmungen entsprechen würden, abgelehnt; dieser Zustand sei unhaltbar. Die Innenministerin wurde daher aufgefordert, so schnell wie möglich eine rechtskonforme Lösung vorzulegen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 57 dem Ausschuss für innere Angelegenheiten des Nationalrates zuzuweisen.
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 73 betr. "Errichtung und Finanzierung eines Grabmals für die Opfer von Maly Trostinec" (8.6.2015)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Barton Waltraud |
8.6.2015 |
25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 |
BKA (5.8.2015) BMEIA (14.10.2015) Nationalfonds (1.12.2015) BMI (21.12.2015) |
8.6.2015 - 30.6.2016
44
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Zuweisung Außenpolitischer Ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Die Errichtung eines Grabmals in Erinnerung an die österreichischen Opfer der Shoa in Weißrussland ist die zentrale Forderung dieser Bürgerinitiative. Der Verein IM-MER hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Gedenken an die über 10.000 im Zweiten Weltkrieg nach Minsk und Maly Trostinec deportierten und im Großraum Minsk ermordeten ÖsterreicherInnen zu bewahren. Um diesen Ort der Vernichtung im kollektiven Gedächtnis Österreichs zu verankern, soll die Bundesregierung entsprechende Verhandlungen mit Weißrussland aufnehmen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 73 dem Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 80 betr. "faire Lebensmittel" (7.7.2015)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Jeitler Fritz |
8.7.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 |
BMG (23.12.2015) BMLFUW (23.12.2016) |
8.7.2015 - 30.6.2016
2.574 |
Zuweisung Landwirtschafts-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Im Sinne einer Förderung von regionalen Lebensmitteln und Produkten setzt sich diese Bürgerinitiative für eine klarere Herkunftsbezeichnung ein. Eine Studie der Johannes Kepler Universität Linz habe ergeben, dass eine Ankurbelung des Absatzes um nur 10 % etwa 10.000 heimische Arbeitsplätze schaffen würde. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen (Zunahme des BIP um eine Mrd. €) führen die UnterstützerInnen auch die Lebensmittelsicherheit, die hohen Produktionsstandards sowie die gute Qualität (kein Hormonfleisch und keine GVOs) von österreichischen Produkten ins Treffen. Außerdem trage die Unterstützung der regionalen Lebensmittelerzeugung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe und somit der Landschaftspflege bei. Aufgrund der kürzeren Transportwege ergeben sich auch positive Effekte im Hinblick auf den Klima- und den Umweltschutz.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 80 dem Landwirtschaftsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 88 betr. "Best- statt Billigstbieter bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr. Qualitäts- und Sozialstandards, sowie verpflichtender Personalübergang bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr" (23.9.2015)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Delfs Karl |
24.9.2015 |
17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 |
BMVIT (28.12.2015) BKA (22.1.2016) BMF (14.4.2016) |
24.9.2015 - 30.6.2016
793
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Zuweisung Verfassungs-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Auf Probleme mit Sozialdumping bei privaten Busunternehmen macht die Gewerkschaft "vida" aufmerksam, die diese parlamentarische Bürgerinitiative gestartet hat: Die Verkehrsverbünde schließen in der Regel sogenannte Bruttoverträge mit den Busunternehmen ab. Die Unternehmen werden pro gefahrenem Kilometer bezahlt und müssen diese Leistung möglichst billig erbringen. Der Bereich, wo gespart werden kann, sind also nur die Gehälter bzw. Löhne und Sozialleistungen für die Beschäftigten, heißt es in der Begründung. Um diese Fehlentwicklung zu stoppen, müsse im Bundesvergabegesetz sichergestellt werden, dass bei Ausschreibungen von Busleistungen das Bestbieterprinzip angewendet wird. Zusätzlich soll der dazu vom Verkehrsministerium veröffentlichte Leitfaden zu Qualitäts- und Sozialstandards verpflichtend zur Anwendung kommen. Wichtig wäre es auch, dass bei einem Betreiberwechsel die bisher auf diesem Streckenlos Beschäftigten zu ihren aktuellen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen vom neuen Unternehmen übernommen werden.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 88 dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
III. Ausschussantrag
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen 34, 55, 57, 61 und 62, 65 und 76 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 73, 78, 80, 83, 88 und 91 bis 96 zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2016 06 30
Hermann Gahr Michael Pock
Berichterstatter Obmann