Vorblatt

Ziel(e)

-       Förderung von Schlüsselinvestitionen und Exporten der Europäischen Union und Österreichs im Irak und Beitrag dazu, diesen in die Weltwirtschaft zu integrieren.

-       Fortsetzung der bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Irak in einer Vielzahl von Bereichen, von Gesundheit und Bildung bis hin zu Umwelt und Energie. Darüber hinaus enthält das Abkommen Bestimmungen zu Themen wie Bekämpfung des Terrorismus, Eindämmung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Stärkung der Menschenrechte.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-       Förderung des Handels und der Investitionen

-       Regelmäßiger politischer Dialog zwischen der EU und dem Irak über die Umsetzung des Abkommens

Im Kern geht es um die Schaffung der ersten Vertragsbeziehung zwischen der EU und dem Irak als solide Grundlage für den Ausbau der Beziehungen.

Wesentliche Auswirkungen

Mit dem Abkommen soll die Beachtung der Wertvorstellungen der Europäischen Union in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Irak gefördert werden. Eine Liberalisierung und Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit sowie eine Wiedereingliederung des Iraks in die Weltwirtschaft sollen die Wirtschaftsentwicklung in nachhaltiger Weise anheben. Die mit dem Abkommen einhergehende Zusammenarbeit in zahlreichen Bereichen soll zu einer nachhaltigen, gerechten, sozialen und ökologischen Entwicklung im Irak beitragen.

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Bei dem gegenständlichen Abkommen handelt es sich um ein gemischtes Abkommen, das Bestimmungen enthält, die in die Kompetenzen sowohl der Europäischen Union als auch der einzelnen EU-Mitgliedstaaten fallen.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Vorhabensart:

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Pflege und Weiterentwicklung der bilateralen und multilateralen Beziehungen Österreichs, inkl. der Vertragsbeziehungen sowie Umsetzung europa-, außen-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Interessen, wie etwa durch die Durchführung regelmäßiger Treffen auf politischer und BeamtInnenenebene“ für das Wirkungsziel „Sicherstellung der außen-, sicherheits-, europa- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt. Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen. Umfassende Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern. (Gleichstellungsziel)“ der Untergliederung „12 Äußeres“ im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.

Problemanalyse

Problemdefinition

Die vielfältigen historischen, kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bindungen zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und dem Irak bestanden bisher ohne die Grundlage umfassender vertraglicher Beziehungen. Der Kampf gegen die Terrororganisation Daesh, der Wiederaufbau und die innergesellschaftliche Aussöhnung stellen den Irak vor große Herausforderungen. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen bietet eine gute Grundlage für einen Beitrag der Europäischen Union zu dem Übergangsprozess hin zu Demokratie und Stabilität, der der regionalen Bedeutung des Irak gerecht wird.

Mit dem Verhandlungsmandat vom März 2006 verband die Europäische Union die Aufgabe, das bis dahin vornehmlich humanitäre Engagement im Irak zu erweitern und eine umfassende Partnerschaft mit dem Irak zu begründen.

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne diesem Abkommen gäbe es weiterhin keine vertragliche Grundlage, mit der die Europäische Union ihre Beziehungen mit dem Irak umfassend vertraglich regelt.

Interne Evaluierung

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021

Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierungsunterlagen und -methode: Durch statistische Handelsdaten der Europäischen Union, der Statistik Austria und der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Ferner durch Berichte zwischenstaatlicher Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Gesonderte organisatorische Maßnahmen zu Evaluierung müssen nicht gesetzt werden.

Ziele

Ziel 1: Förderung von Schlüsselinvestitionen und Exporten der Europäischen Union und Österreichs im Irak und Beitrag dazu, diesen in die Weltwirtschaft zu integrieren.

Beschreibung des Ziels:

Erhöhung des Investitions- und Exportvolumens der Europäischen Union und Österreichs im Irak

Wie sieht Erfolg aus:

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Österreichische Exporte 2015: 140,9 Mio. EUR

Erhöhung der österreichischen Exporte

Ziel 2: Fortsetzung der bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Irak in einer Vielzahl von Bereichen, von Gesundheit und Bildung bis hin zu Umwelt und Energie. Darüber hinaus enthält das Abkommen Bestimmungen zu Themen wie Bekämpfung des Terrorismus, Eindämmung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Stärkung der Menschenrechte.

Beschreibung des Ziels:

Spezifische Kooperationsmaßnahmen in einem großen Spektrum von Bereichen von gemeinsamem Interesse, zu denen auch jeweils ein regelmäßiger Dialog vereinbart wird.

Wie sieht Erfolg aus:

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Bilaterale Treffen Österreichs mit Irak 2015: fünf (vier in Österreich und eines im Irak)

Erhöhung der Zahl der bilateralen Treffen Österreichs mit Irak

Maßnahmen

Maßnahme 1: Förderung des Handels und der Investitionen

Beschreibung der Maßnahme:

Schaffung eines nichtpräferentiellen Handelsabkommens, das die grundlegenden WTO-Regeln sowie einige wichtige Präferenzklauseln insbesondere in Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen, Dienstleistungen und Investitionen enthält. Schaffung eines günstigeren Klimas für Investitionen. Hierfür werden Kontaktstellen eingerichtet, die die Kommunikation von Investoren mit den zuständigen Stellen erleichtern.

Umsetzung von Ziel 1

Maßnahme 2: Regelmäßiger politischer Dialog zwischen der EU und dem Irak über die Umsetzung des Abkommens

Beschreibung der Maßnahme:

Jährliche Tagung des Kooperationsrates auf Ministerebene und Unterstützung des Kooperationsrates durch einen Kooperationsausschuss

Umsetzung von Ziel 2

Abschätzung der Auswirkungen

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 249339858).