Änderung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMLFUW

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Wirtschaftslenkungsgesetze (Lebensmittelbewirtschaftungs-, Versorgungssicherungs- und Energielenkungsgesetz) regeln - wie zum Teil schon aus ihren Titeln hervorgeht - die Bewirtschaftung von verschiedenen Warengruppen und Energieträgern. Alle drei Gesetze haben das Ziel, den gesetzlichen Rahmen zur Bewältigung von außerordentlichen Krisenfällen abzugeben, und können erst durch die Erlassung entsprechender Verordnungen aktiviert werden.

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997, BGBl. Nr. 789/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, tritt mit 31. Dezember 2016 außer Kraft, falls es nicht weiter verlängert wird.

 

Ziel(e)

An ein Auslaufen des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes ist nicht gedacht, da die Notwendigkeit eines gesetzlichen Instrumentariums besteht, um im Falle von Verknappungserscheinungen, die nicht mit marktwirtschaftlichen Maßnahmen behoben werden können, die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen zu können.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz wurde bisher immer nur befristet verlängert, zuletzt um zehn Jahre. Es soll daher wiederum eine Verlängerung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes um weitere zehn Jahre erfolgen.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Sicherung der flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion, der in- und ausländischen Absatzmärkte, der nachhaltigen Ernährung und der Versorgung mit heimischen Qualitätsprodukten" der Untergliederung 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft bei.

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Durch die Verlängerung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes fallen keine Kosten an.

Mit diesem Gesetz wird lediglich ein rechtliches Instrumentarium zur Bewältigung von Störungen der Lebensmittelversorgung zur Verfügung gestellt.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Es bestehen keine unionsrechtlichen Vorschriften, die mit dem Inhalt der Novelle im Widerspruch stehen. Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz schafft zudem die Grundlage für die Umsetzung allfälliger von der Europäischen Union beschlossenen Lenkungsmaßnahmen.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Zweidrittelmehrheit im Nationalrat im Hinblick auf eine vorgesehene Verfassungsbestimmung und Zustimmung des Bundesrates mit Zweidrittelmehrheit gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.