1271 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 1765/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Geld für UN-Organisationen für Projekte zum Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt

Die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Sexuelle Gewalt nimmt in den Krisengebieten wie Syrien, Irak, Libyen, oder Südsudan massiv zu. Dabei wird sie in den bewaffneten Konflikten gezielt und systematisch als Waffe eingesetzt. Obwohl der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seit 2000 insgesamt bereits zwölf Resolutionen zu Frauen, Frieden und Sicherheit und mindestens fünf konkret zum Thema sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten verabschiedet hat, gibt es viel zu wenig Fortschritte bei der Umsetzung der darin vorgegebenen Maßnahmen. Bisher ist noch kein einziger Staat von der internationalen Gemeinschaft mit Sanktionen belegt worden, der sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten zulässt.

Bis dato kommt es laut Medienberichten und UNO-Hilfsorganisationen auch in den überfüllten Flüchtlingslagern in den Nachbarländern der syrischen Bürgerkriegs-region vermehrt zu Vergewaltigungen, Ausbeutung, Zwangsverheiratungen und sexueller Gewalt. Bisherige Maßnahmen der internationalen Staatengemeinschaft – inklusive Österreich – zur Beendigung der sexuellen Gewaltanwendungen sind völlig unzureichend. UN Hilfsprojekte zur Verbesserung der Sicherheitslage für Frauen und Mädchen in Flüchtlingslagern benötigen dringend mehr Gelder.

Aus einer Anfragebeantwortung von Außenminister Sebastian Kurz am 9. Dezember 2015 betreffend Österreichs Beitrag zur Umsetzung von UNSCR (UN-Sicherheitsratsresolution) 1325, insbesondere bzgl. Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt an Frauen in Flüchtlingslagern im Nahen Osten geht hervor, dass derzeit kein einziges UN Projekt unterstützt wird, das sich ausschließlich um den Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt in Flüchtlingslagern kümmert. Im Zeitraum zwischen 2012 und 2015 wurden nur Projekte unterstützt, die den spezifischen Schutz von Frauen auf der Flucht nur mitberücksichtigen Das ist bei weitem nicht genug. Was dringend notwendig scheint, ist die rasche finanzielle Unterstützung konkreter Projekte zum Schutz von Frauen und Kindern vor sexueller Gewalt.

UN WOMEN, die UN Einheit für Gleichstellung und Ermächtigung von Frauen, arbeitet in Flüchtlingslagern in Jordanien und im Irak vor Ort. Die Organisation hilft Frauen durch Vergabe von Lebensmitteln in den Flüchtlingscamps, und bietet sogenannte „Safe Spaces“/Schutzzonen, wo Frauen nicht nur Unterstützung und Schutz vor sexueller Gewalt, sondern auch Möglichkeiten erhalten, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern (u.a. Nähkurse, Sprach- und Computerkurse). 

Doch anstatt der UN Frauenorganisation finanziell unter die Arme zu greifen, um sie im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Frauen zu unterstützen, wurde die jährliche Beitragszahlung Österreichs an UN WOMEN laut Budget 2016 sogar von mageren 322.00 auf 300.000 Euro gekürzt.

UNFPA, der Fonds der Vereinten Nationen für Bevölkerungsfragen, leistet ebenfalls einen wertvollen Beitrag, um Frauen und Kinder in und um Krisengebiete zu unterstützen. So stellt der Fonds beispielsweise die bereits erwähnten „Safe Spaces“ für weibliche Flüchtlinge und Kinder, die nicht in Flüchtlingslagern untergekommen sind, in urbanen Gebieten zur Verfügung.

Dem Fonds wurde jedoch nun endgültig die Beitragszahlung (von 1.000 auf 0 ! Euro) laut Budget 2016 gestrichen.

Es ist daher dringend eine sofortige Erhöhung der Gelder für die UN Organisationen UN WOMEN und UNFPA nötig, die konkret Projekte zum Schutz von Frauen und Kindern vor sexueller Gewalt in und um Flüchtlingslagern in Nachbarländern von Krisenregionen durchführen.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. September 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill und Petra Bayr, MA.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Petra Bayr, MA, und Mag.a Christine Muttonen einen Abänderungsantrag eingebracht, dem folgende Begründung beigegeben war:

 

„Der Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern ist von größter Bedeutung für Friede und Sicherheit. Der Bericht des UNO Generalsekretärs zu sexueller Gewalt in Konflikten hat 19 Länder identifiziert, in denen Gewalt systematisch gegen Frauen und Kinder eingesetzt wird. Wir sehen uns vor allem im Konflikt in Syrien mit einem hohen Bedarf an Hilfe für Frauen und Kinder konfrontiert.

Es braucht einen holistischen Ansatz, der Familien, Gesellschaft, medizinische Versorgung, Traumabearbeitung, Betreuung in Flüchtlingslagern, Empowerment von Frauen und die Schaffung von Perspektiven vor Ort umfasst. Die Bemühungen für die Aufnahme dieses Bereichs in ein eigenes Welt-Entwicklungsziel waren erfolgreich. Österreich bringt sich seit Jahren aktiv zu den Themen Gleichberechtigung der Geschlechter sowie zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder ein. Flüchtlinge und Binnenvertriebenen aus dem Nahen Osten, insbesondere aus Syrien und dem Irak, vor Ort in der Region zu helfen, sind eine Priorität der humanitären Aktivitäten der österreichischen Bundesregierung. Der Schutz der Menschen vor neuerlicher Gewalt bildet ein wichtiges Element der Hilfsaufrufe der mit österreichischen Mitteln unterstützten humanitären Organisationen wie UNHCR, IKRK und OCHA. Die dieses Jahr mit 5 Mio. Euro unterstützten Hilfsaufrufe des UNHCR für syrische Flüchtlinge im Libanon und in Griechenland sehen explizit den Schutz vor sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt als wesentliches Element der Hilfsprogramme vor. Auch gab es eine Konferenz zum Thema Gewalt gegen Frauen im Juni 2016 in Graz zum Thema „Fighting Conflict Related Sexual Violence – Grassroots Women as Agents of Change”.

Österreich hat sich im UN-Rahmen konsequent dafür eingesetzt, die Geschlechtergleichstellung als eigenes nachhaltiges Entwicklungsziel in der Agenda 2030 zu verankern. Im multilateralen Bereich wird die Arbeit von UN Women sowie des UN Trust Fund to End Violence Against Women finanziell unterstützt. Der Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen ist ein österreichischer Schwerpunkt im menschenrechtlichen Bereich. 2015 leistete Österreich Beiträge an UN Women im Ausmaß von mehr als 1 Mio. Euro.

Die Geschlechtergleichstellung ist als Querschnittsthema im Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungspolitik verankert. Die Selbstbestimmung der Frauen ist ein Schlüssel zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung jeder Gesellschaft.  In diesem Sinne unterstützt Österreich Frauen in unseren Schwerpunktländern, um ihnen die Teilhabe am öffentlichen Leben und den Zugang zu Führungspositionen zu ermöglichen und um der Diskriminierung entgegenzuwirken. In der bilateralen EZA hat sich Österreich zu der Erreichung des sehr ambitionierten EU-Prozentsatzes von 75%-Anteil von Projekten mit OECD Gendermarker 1 und 2 verpflichtet. 2015 ist dieser Anteil zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele, Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten in OEZA-finanzierten Maßnahmen im Bereich Klimaschutz sowie erneuerbarer Energie und Gender-Budgeting auf 66% gestiegen und betrug 50 Mio. Euro.

Durch konkrete Projekte der ADA gibt es Engagement von Seiten Österreichs insbesondere bei der Bekämpfung von Müttersterblichkeit, im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung, im Engagement gegen Kinderehen sowie bei der Prävention von HIV/Aids. Für die angeführten Bereiche hat Österreich im Zeitraum 2013 – 2016 bereits finanzielle Unterstützung in der der Höhe von ca. 8,6 Mio. Euro getätigt, alleine im Jahr 2015 waren es in etwa 3 Mio. Euro.

UN Organisationen leisten einen wertvollen Beitrag im Schutz von Frauen und Kindern vor sexueller Gewalt. Gerade in Zeiten großer Fluchtbewegungen ist dieser Schutz in und um Flüchtlingslagern in Nachbarländern von Krisenregionen von immenser Bedeutung. UN WOMEN, die UN Einheit für Gleichstellung und Ermächtigung von Frauen, arbeitet beispielsweise in Flüchtlingslagern in Jordanien und im Irak vor Ort. Die Organisation hilft Frauen durch Vergabe von Lebensmitteln in den Flüchtlingscamps, und bietet sogenannte "Safe Spaces"/Schutzzonen, wo Frauen nicht nur Unterstützung und Schutz vor sexueller Gewalt, sondern auch Möglichkeiten erhalten, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern (u.a. Nähkurse, Sprach- und Computerkurse). UNFPA, der Fonds der Vereinten Nationen für Bevölkerungsfragen, leistet ebenfalls einen wertvollen Beitrag, um Frauen und Kinder in und um Krisengebiete zu unterstützen. So stellt der Fonds beispielsweise die bereits erwähnten "Safe Spaces" für weibliche Flüchtlinge und Kinder, die nicht in Flüchtlingslagern untergekommen sind, in urbanen Gebieten zur Verfügung. UNFPA betreibt auch den Maternal Health Themativ Fund, der Müttersterblichkeit bekämpft, oder auch gemeinsam mit der UNICEF ein Projekt im Kampf gegen Genitalverstümmelung im Rahmen des Joint Programme on Female Genital Multlation/Cutting, und erstellt konkrete Hilfspakete (sogenannte Dignity Kits) für Frauen vor Ort in akuten Krisensituationen, wie zB in Nepal nach dem Erdbeben.

Alle diese Maßnahmen dienen dazu, den wachsenden Bedarf an Hilfe gegen sexuelle Gewalt in Krisengebieten vor allem Syrien und dem Irak, aber auch Libyen oder im Südsudan zu decken. Dennoch ist festzuhalten, dass die internationale Zusammenarbeit noch mehr um den Schutz und die Umsetzung sexueller und reproduktiver Rechte achten soll und Hilfsprojekte zur Verbesserung der Sicherheitslage für Frauen, Mädchen und Buben dringend mehr Engagement benötigen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des vorerwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Petra Bayr, MA, und Mag.a Christine Muttonen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, G, N, T, dagegen: F) beschlossen

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 09 27

                                 Petra Bayr, MA                                                                    Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann