1272 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/5 (III-157 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

 

Der Überprüfung der „Notverstaatlichung“ der Hypo Alpe-Adria Gruppe lag ein Prüfungsverlangen (2336/A und Zu 2336/A XXIV. GP vom 12.06.2013) der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 99 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Geschäftsordnung des Nationalrates zu Grunde.

 

Der Bericht erstreckt sich auf folgenden Verwaltungsbereiche:

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen

-       HYPO ALPE–ADRIA–BANK INTERNATIONAL AG: Verstaatlichung

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 17. Sitzung am 16. April 2015 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Erwin Preiner die Beratungen vertagt.

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung an 29. September 2016 behandelt.

 

33. Sitzung am 29. September 2016

An der Debatte am 29. September 2016 beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kai Jan Krainer, Dr. Rainer Hable, Gabriele Tamandl, Martina Schenk und Erwin Angerer sowie die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

 

Bei der Abstimmung am 29. September 2016 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/5 (III-157 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2016 09 29

                                  Erwin Preiner                                                                Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau