Vorblatt
Ziel(e)
- Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
- Überwachung der Verwendung der öst. Beiträge an AsEF
Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf sollen die gesetzliche Voraussetzung zur Leistung des unten angeführten finanziellen Beitrages an den Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF) geschaffen werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich der Bund zur Beteiligung an
- der elften Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds und der sechsten Wiederauffüllung des Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEF-12) in Höhe von 21,06 Mio. €;
Dieser Betrag ist auf die österreichische Official Development Assistance Quote (ODA-Quote) anrechenbar.
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2045 um 0,01 % des BIP bzw. 34 Mio. € (zu Preisen von 2016) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑4.187 |
‑2.000 |
‑1.600 |
‑2.400 |
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2016)
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2016 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2016 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Einflussnahme auf die Politiken, Strategien und Investitionen der IFIs durch Beiträge, Programme und Interventionen, und damit Leistung eines Beitrags zur Erhaltung oder Verbesserung der operationellen Qualität und der institutionellen Effizienz der Institutionen sowie der ODA-Leistung des BMF" für das Wirkungsziel "Erhaltung und graduelle weitere Verbesserung der hohen Qualität der Leistungen und der Effizienz der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Qualität der ODA (Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) – Leistung des BMF" der Untergliederung 45 Bundesvermögen im Bundesvoranschlag des Jahres 2016 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Um vor dem Hintergrund der Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen bzw. der darauf folgenden Sustainable Development Goals die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF) zu gewährleisten, der den ärmsten Ländern nicht rückzahlbare Finanzmittel (Zuschüsse) zur Verfügung stellt, ist eine weitere Wiederauffüllung des AsEF erforderlich.
Die 1966 gegründete Asiatische Entwicklungsbank (AsEB) ist eine multilaterale Entwicklungsfinanzierungsinstitution mit der Mission die Entwicklungsländer unter ihren Mitgliedern dabei zu unterstützen, Armut zu reduzieren und die Lebensumstände ihrer Bürger zu verbessern. Die AsEB hat derzeit 67 Mitglieder, Österreich ist Gründungsmitglied.
Der Asiatische Entwicklungsfonds ist ein 1973 bei der AsEB nach Artikel 19 des Abkommens über deren Errichtung eingerichteter und von dieser verwalteter Sonderfonds. Er gewährt nicht rückzahlbare Finanzierungen (Zuschüsse) und bis zum 1. Jänner 2017 Kredite zu besonders günstigen Konditionen an die asiatischen Mitgliedsländer der AsEB mit niedrigem pro Kopf Einkommen und limitierter Schuldenrückzahlungskapazität. Der AsEF unterstützt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von derzeit 27 asiatischen Entwicklungsländern. Neun dieser Länder (Afghanistan, Kiribati, Marshall Inseln, Mikronesien, Myanmar, Nauru, Solomon Inseln, Timor-Leste und Tuvalu) werden als fragile beziehungsweise als von Konflikten bedrohte oder betroffene Länder angesehen. Bei dreizehn dieser 27 Länder wird das Risiko für eine Überschuldung als mittel bis hoch eingeschätzt. Die vom AsEF-12 bedienten Länder werden in folgende Kategorien eingeteilt: Länder, die aufgrund ihrer Schuldensituation beziehungsweise Fragilität nur Zuschüsse erhalten, Länder die sowohl Zuschüsse als auch konzessionelle Kredite aus dem Eigenkapital der Bank erhalten, Länder die nur konzessionelle Kredite erhalten, Länder die konzessionelle Kredite und Kredite zu marktnahen Bedingungen bekommen. Der AsEF-12 trägt somit zur Armutsreduktion und zur Erreichung der 2015 vereinbarten nachhaltigen Entwicklungsziele in den ärmsten asiatischen Ländern bei.
Ab 1. Jänner 2017 wird der AsEF nur noch als reine "Zuschuss"-Fazilität existieren. Diese Wiederauffüllung des AsEF ist daher die erste Wiederauffüllung des AsEF nach der Annahme des sogenannten "Verschmelzung" bei der Jahrestagung im Mai 2015 durch die Gouverneure. Die "Verschmelzung" sieht die Überführung aller Kreditforderungen des AsEF als Aktiva in die Bilanz der Asiatischen Entwicklungsbank/AsEB ab dem 1. Jänner 2017 vor, was eine Verdreifachung des operativen Kapitals der AsEB zur Folge hat. Dadurch ist es möglich, dass konzessionelle Kredite nunmehr aus den Eigenkapitalressourcen der Bank und nicht mehr aus dem Fund bedient werden. Durch diesen Schritt wird der verbleibende AsEF-12, der vor allem kleine Inselstaaten und post-Konflikt Länder bedienen wird, von stark reduzierten Geberbeiträgen und vermehrten AsEB-Einkommenstransfers als reine "Zuschuss"-Fazilität finanziert werden. Für Österreich hatte dies bei Beibehaltung seines Lastenanteils eine Beitragsreduktion von mehr als 10 Mio. € zur Folge. Gleichzeitig soll der Betrag an nicht rückzahlbaren Finanzierungen an die ärmsten Länder Asiens von 2017 – 2020 um 70 % und derjenige an konzessionellen Finanzierungen insgesamt um über 40% gesteigert werden.
Im Mai 2016 wurden die Verhandlungen über die 11. Wiederauffüllung des AsEF (AsEF-12) abgeschlossen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Sofern Österreich im Einklang mit anderen Gebernationen bei der Wiederauffüllung des AsEF vorgehen will, gibt es keine Alternativen zur österreichischen Beitragsleistung in dem vorgeschlagenen Ausmaß.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Im vierten Quartal 2018 wird die Bank eine umfassende Evaluierung der Fortschritte, die durch den AsEF-12 erreicht wurden, abgeschlossen haben. Die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung des AsEF-12 werden u.a. auch als Basis für die nächste Wiederauffüllungsrunde umfassend an die Geber berichtet und mit diesen diskutiert. Diese Berichterstattung dient als Grundlage für die interne Berichterstattung.
Abgleich zwischen dem erwarteten AsEF-12 Ergebnis für die Periode 2017 – 2020 und den bis 2018 tatsächlich erreichten Fortschritten sowie Abgleich zwischen den Resultaten des AsEF-XI und den bis zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung erreichten Fortschritten im AsEF-12.
Teilnahme an den Konsultationen zur Halbzeitüberprüfung.
Ziele
Ziel 1: Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern
Beschreibung des Ziels:
Vorab: Der AsEF-12 ist die erste Wiederauffüllung, bei der der Fund als reine "Zuschuss"-Fazilität konzipiert ist. Gleichzeitig wurde durch die "Verschmelzung" eine deutliche Steigerung der Ausleihkapazität der Bank bei konzessionellen Finanzierungen erreicht. Geplant ist hier eine Steigerung von über 40% bis 2020 im Vergleich zur Vorperiode. Dies hat zur Folge, dass die Projektanzahl v.a. auch in den ärmeren Ländern deutlich erhöht werden kann. Dies findet in den geplanten Ergebnissen seinen Niederschlag.
Verringerung der Armut
Verbesserter Zugang zu Energie
Verbesserter Zugang zu Infrastruktur und Straßen
Verbesserter Zugang zu Trinkwasser
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Basis 2011 – 2014: Alle Länder die nur konzessionelle Kredite bzw. Zuschüsse (CA-Only Länder) erhalten haben. |
Zum Zeitpunkt der Evaluierung von des AsEF-12 im Jahr 2019 soll der Fortschritt überprüft werden, d.h, ob die angeführten Ziele, die für die volle Periode des AsEF festgesetzt wurden, erreicht werden. Als Zielzustand werden die im Results Framework der Institution angegebenen und von den Gebern akzeptierten Werte für den Endzeitpunkt (2020) angegeben. |
Verringerung der Armut: Mittel für konzessionelle Finanzierungen AsEF-XI: 12,5 Mrd. US-Dollar |
Steigerung konzessioneller Finanzierungen auf 16 Mrd. US-Dollar |
Energie: 192.000 Haushalte profitieren vom Zugang zu Strom |
374.000 Haushalte profitieren vom Zugang zu Strom |
Verbesserter Zugang zu Infrastruktur und Straßen: 2.100 Straßenkilometer neu oder saniert |
14.000 Straßenkilometer neu oder saniert |
Verbesserter Zugang zu Trinkwasser: 260.000 Haushalte |
1,6 Mio. Haushalte |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
Beschreibung der Maßnahme:
Österreich leistet durch seinen Beitrag an der Wiederauffüllung des AsEF einen Beitrag um in internationaler Solidarität das Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele bzw. der darauf folgenden nachhaltigen Entwicklungsziele (beide zielen u.a. auch auf die Verbesserung der Lebensumstände in Entwicklungsländern ab) zu ermöglichen.
Durch die Beiträge wird die AsEB in die Lage versetzt, Entwicklungsprojekte in den ärmsten Ländern Asiens und des Pazifiks vor allem in den Bereichen nachhaltige Infrastruktur, Bildung, Umweltschutz und Finanz- und Privatsektorentwicklung durchzuführen.
Umsetzung von Ziel 1
Maßnahme 2: Überwachung der Verwendung der öst. Beiträge an AsEF
Beschreibung der Maßnahme:
Die Verwaltung verfolgt durch die Inangriffnahme der vereinbarten Vorhaben und die Erreichung der Zielvorgaben.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Es liegt ein entsprechendes Results Frameworks bei AsEF vor. |
Evaluierungszeitpunkt für AsEF ist im Jahr 2019, nachdem Ende 2018 die bis dahin durch den AsEF erzielten Ergebnisse von der AsEB umfassend evaluiert und mit den Gebern besprochen werden. Zu diesem Zeitpunkt können die Ergebnisse auch im Vergleich zum bankinternen Results Framework evaluiert werden. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
(Angaben über die ersten 5 Jahre hinausgehend finden sich im Anhang).
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen, nur Bund |
0 |
4.187 |
2.000 |
1.600 |
2.400 |
Die jährlichen Beträge stellen die BSS-Einlösungen von AsEF-12 dar:
Österreich hat während der Verhandlungen über AsEF-12 – vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung – einen Beitrag von 21,06 Mio. € zugesagt. Damit ist der Lastenanteil Österreichs im Vergleich zu AsEF-XI mit 0,74% gleichbleibend. Als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs von 1 USD = 0,924274 € für die Periode 1. November bis 31. Dezember 2015 vereinbart.
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Die BSS-Einlösungen im Rahmen von AsEF-12 erfolgen bis zum Jahr 2026.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
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In Mio. € |
In % des BIP |
Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2045 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013 |
34 |
0,0059 |
*zu Preisen von 2016
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Transferaufwand |
0 |
5.265 |
5.265 |
5.265 |
5.265 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
5.265 |
5.265 |
5.265 |
5.265 |
Der Gesamtbeitrag von 21.060.000 € ist in vier Raten zu je 5.265.000 €, jeweils am 1. Juli der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 zu leisten. Die Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt ergibt sich durch die besondere Zahlungsform des Bundesschatzscheines (BSS). Der BSS wird bei der Oesterreichischen Nationalbank hinterlegt (Bundesschatzscheingesetz 172/1991 in der Fassung vom 30. Oktober 2012, BGBl. I Nr. 91/2012) und zeitverzögert – über einen Zeitraum von mehreren Jahren (2017 – 2026) – eingelöst. Die Darstellung im Ergebnishaushalt erfolgt zum Zeitpunkt des BSS-Erlages, die Darstellung im Finanzierungshaushalt erfolgt zum Zeitpunkt der in späteren Jahren erfolgenden BSS-Einlösungen.
– Finanzierungshaushalt
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen |
0 |
4.187 |
2.000 |
1.600 |
2.400 |
Die jährlichen Beträge stellen die BSS-Einlösungen zu AsEF-12 dar.
Die BSS-Erläge zu AsEF-12 werden im Ergebnishaushalt abgebildet (siehe Erläuterungen zum "Ergebnishaushalt – Projekte") und betragen 21,06 Mio. €, die finanzierungswirksamen Einlösungen dieser BSS erfolgen in den Jahren 2017 bis 2026 wie folgt:
2017: 4,187 Mio. €
2018: 2,000 Mio. €
2019: 1,600 Mio. €
2020: 2,400 Mio. €
2021: 2,060 Mio. €
2022: 2,400 Mio. €
2023: 2,500 Mio. €
2024: 1,493 Mio. €
2025: 1,920 Mio. €
2026: 0,500 Mio. €
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
4.187 |
2.000 |
1.600 |
2.400 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
gem. BFRG/BFG |
45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen |
|
0 |
4.187 |
2.000 |
1.600 |
2.400 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung ist im DB 45.02.04 (Besondere Zahlungsverpflichtungen) gegeben; diese Beträge sind sowohl im BFRG 2017-2020 als auch in der BFG-2017-Planung enthalten.
Projekt – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Bund |
|
5.265.000,00 |
5.265.000,00 |
5.265.000,00 |
5.265.000,00 |
Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Bund |
|
|
|
|
|
Körperschaft (Angaben in €) |
2026 |
Bund |
|
|
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
AsEF-12 1. Rate |
Bund |
|
|
1 |
5.265.000,00 |
|
|
|
|
|
|
AsEF-12 2. Rate |
Bund |
|
|
|
|
1 |
5.265.000,00 |
|
|
|
|
AsEF-12 3. Rate |
Bund |
|
|
|
|
|
|
1 |
5.265.000,00 |
|
|
AsEF-12 4. Rate |
Bund |
|
|
|
|
|
|
|
|
1 |
5.265.000,00 |
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
AsEF-12 1. Rate |
Bund |
|
|
|
|
|
|
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|
|
|
AsEF-12 2. Rate |
Bund |
|
|
|
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|
|
|
|
|
AsEF-12 3. Rate |
Bund |
|
|
|
|
|
|
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|
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|
AsEF-12 4. Rate |
Bund |
|
|
|
|
|
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|
|
|
|
|
|
2026 |
|
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
AsEF-12 1. Rate |
Bund |
|
|
AsEF-12 2. Rate |
Bund |
|
|
AsEF-12 3. Rate |
Bund |
|
|
AsEF-12 4. Rate |
Bund |
|
|
AsEF-12:
Der in § 1 angeführte österreichische Gesamtbeitrag von 21.060.000 € ist in vier Raten, jeweils am 1. Juli der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 zu leisten. Die Bezahlung kann in bar oder durch den Erlag von nicht übertragbaren, unverzinslichen und auf Abruf fälligen Bundesschatzscheinen geleistet werden. Wie bisher ist beabsichtigt von der Möglichkeit des Schatzscheinerlages Gebrauch zu machen. Dieser Betrag ist auf die österreichische ODA Quote zur Gänze anrechenbar. Die Einlösung der Bundesschatzscheine erfolgt in den Jahren 2017 bis 2026.
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)
|
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Bund |
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
|
4,19 |
2,00 |
1,60 |
2,40 |
2,06 |
2,40 |
2,50 |
1,49 |
1,92 |
|
|
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
2033 |
2034 |
2035 |
Bund |
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
0,50 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2036 |
2037 |
2038 |
2039 |
2040 |
2041 |
2042 |
2043 |
2044 |
2045 |
Bund |
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
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Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 568290417).