1281 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (1258 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert werden

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag basiert auf den Ergebnissen der Evaluierung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 und beinhaltet neben wahlrechtlichen Bestimmungen auch Adaptionen anderer Regelungen an diese Evaluierungsergebnisse.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2016 die gegenständliche Regierungsvorlage in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Asdin El Habbassi, BA, die Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Karlheinz Töchterle, Sigrid Maurer, Mag. Elisabeth Grossmann, Ulrike Weigerstorfer, Philip Kucher und Dr. Ruperta Lichtenecker sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle und Mag. Andrea Kuntzl einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1 bis 5 (§ 44 Abs. 5, § 44 Abs. 6 Z 1, § 45 Abs. 3 bis 6):

Auf Grund der bei der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl aufgetretenen technischen Problemstellungen bei der Herstellung von Wahlkarten mit Laschen wird vorgeschlagen, dass zur Vereinfachung des Produktionsprozesses sowie der Handhabung durch die Wählerinnen und Wähler und des Auszählungsprozesses der Wahlkarten die derzeit verpflichtend vorgesehenen Laschen bei den Wahlkarten entfallen können. Es obliegt somit der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 die Gestaltung der Wahlkarten mit oder ohne Laschen nach dem jeweiligen Stand der Herstellungstechnik zu regeln. Denn letztlich ist es eine technische Frage, ob Wahlkarten mit Laschen in Hinkunft in Österreich überhaupt hergestellt und angeboten werden können, da es offensichtlich nur einen Anbieter in ganz Österreich gibt, der in der Lage bzw. berechtigt ist, derartige Wahlkarten herzustellen. Auch bei den Nichtigkeitsgründen wird für die Abbildung aller durch  die HSWO 2014 möglichen Varianten bei der Durchführung der Briefwahl Vorsorge getroffen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle und Mag. Andrea Kuntzl mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G,N,T, dagegen: F) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 10 05

                           Asdin El Habbassi, BA                                                   Dr. Andreas F. Karlsböck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann